Bei Skihelmen übernehmen die Kinder die Vorbildfunktion

Zürich

Bei Skihelmen übernehmen die Kinder die Vorbildfunktion

Zürich/Innsbruck, den 11.11.2009 – Der Skiunfall des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus, bei dem eine unbehelmt fahrende Skifahrerin getötet würde, hat in Österreich eine heftige Diskussion um eine Helmpflicht zur Vermeidung vom schweren Schädel- und Hirnverletzungen bei Skifahrern ausgelöst. Bisher konnte sich jedoch nur das Bundesland Niederösterreich zu einer Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr durchringen. „In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg, welche eine sehr hohe Zahl von Wintersportlern aufweisen, wird der Helmpflicht generell eine Absage erteilt und auf die Eigenverantwortung der einzelnen Skifahrer gemäß den FIS-Regeln gesetzt“, erläutert Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch Partner in Innsbruck.

Auch in Niederösterreich müssen Skifahrer bei einem Verstoß gegen die Pflicht keine Sanktionen fürchten. Tramposch: „Das Gesetz orientiert sich an den von den Gerichten seit längerem angewendeten Regeln des Internationalen Skiverbandes, des FIS, und sieht deshalb keine Sanktion bei Nichtbefolgung der Helmpflicht vor.“ In anderen Bundesländern wird derzeit noch geprüft, ob eine gesetzliche Skihelmpflicht eingeführt werden soll. Gemäß der österreichischen Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für rechtliche Regelungen in diesem Bereich bei den Bundesländern.

Auf eine Helmpflicht auf der Piste setzen dagegen Italien, Slowenien und Kroatien. Kinder unter 14 Jahren müssen einen Skihelm tragen. Tramposch, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) ist, warnt: „In Italien müssen Eltern sogar 150 Euro Strafe zahlen, wenn die Kinder ohne Helm auf der Piste erwischt werden. „

Dabei fahren die Kinder heute schon weitgehend gegen den Trend. „In Tirol und Vorarlberg liegt die Helmquote der Kinder bei fast 100 Prozent“, lobt Tramposch, der als Anwalt auf gesundheitliche und haftungsrechtliche Folgen von Skiunfällen spezialisiert ist. Eine Quote, die Erwachsene längst nicht erreichen, obwohl auch sie den immer leistungsfähigeren Ausrüstungen und durch Beschneiungsanlagen jederzeit perfekt präparierten Pisten nicht immer gewachsen sind. Alleine für Österreich rechnen Experten mit 60.000 Verletzten. Zwar dominiert weiterhin der Beinbruch das medizinische Geschehen, doch führt die Mischung aus wendigen Skiern, schnellen Pisten und Selbstüberschätzung immer häufiger zu schweren Kopfverletzungen.

Hinweis für die Redaktion:
Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Tramposch Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.

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