Vietnam: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 01.10.2009
Aktuelle Hinweise
Taifun Ketsana, der am 29. September 2009 auf Zentralvietnam traf, hat zahlreiche Menschenleben in der einheimischen Bevölkerung gefordert. Der Taifun hat in Zentralvietnam starke Überschwemmungen und schwere Schäden verursacht. Im Vorfeld waren ca. 200.000 Bewohner der Küstenregion in höher gelegene Gebiete evakuiert worden. Die Region, vor allem um die Städte Hue und Danang sowie den etwas südlich davon gelegenen Touristenort Hoi An, wurde zum Teil stark überschwemmt. Die Stromversorgung ist in weiten Teilen unterbrochen, ebenso die Telefonverbindungen. Die Eisenbahn- und Straßenverbindungen entlang der Küste wie auch ins zentrale Hochland, wo der Sturm mit Geschwindigkeiten von mehr als 140 km/h auftraf, sind teilweise unterbrochen. Todesfälle von Touristen sind nicht bekannt. Mit einer Normalisierung der Lage wird zum Wochenende gerechnet. Alle Flughäfen haben mittlerweile wieder ihren regulären Betrieb aufgenommen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Vietnam bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Kriminalität
Vietnam ist ein vergleichsweise sicheres Reiseland. Es gibt nur relativ geringe Gewaltkriminalität gegen Ausländer. In Touristengebieten, insbesondere in Ho Chi Minh Stadt, ist jedoch ein Anstieg der Diebstahlkriminalität zu beobachten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf Fahrten mit Fahrradtaxis (Cyclos) oder Motorradtaxis (Xe Om) verzichtet werden. Am Bahnhof von Hanoi kommt es häufiger zu Diebstählen v.a. bei Touristen, die mit dem Nachtzug aus Hue oder Sapa ankommen. Am Flughafen sollten nur die offiziellen Taxis benutzt werden. Die angeschriebenen Fahrpreise gelten nicht pro Person, sondern pro Fahrt.
Sollten Pässe, Bargeld, Reiseschecks oder sonstige Wertgegenstände abhanden kommen, ist der Verlust bei der Polizei am Tatort anzuzeigen. Weder die Ausländerpolizei in Hanoi noch andere Polizeidienststellen protokollieren nachträglich Verlustanzeigen. In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, bei denen sich die Polizei geweigert hat, Protokolle aufzunehmen, vor allem dann, wenn die Polizisten Zweifel am Hergang der Tat oder an den Wertangaben hatte.
In Ho-Chi-Minh-Stadt, Nha Trang und Hanoi mehren sich Handtaschen- und Gepäckdiebstahl, sowohl von vorbeifahrenden Mopeds aus als auch nach Ablenkungsmanövern durch Kinderbanden, insbesondere bei Ankunft und Abreise vor dem Hotel. Außerdem kommt es verstärkt zum Diebstahl von Bargeld aus Hotelzimmern, auch aus „besseren“ Hotels. Es wird daher empfohlen, Wertgegenstände im Hotelsafe zu deponieren und nur unbedingt benötigte Wertgegenstände in der Stadt oder am Strand mit sich zu führen.
In den letzten Monaten wurden Fälle von Kredikartenbetrug bekannt, in denen Karten kopiert und Abbuchungen vorgenommen worden sind.
Reisen über Land
Eine starke Gefährdung geht vom Straßenverkehr aus. Bei der Anzahl der Verkehrstoten (zur Zeit mehr als 12.000 pro Jahr) rangiert Vietnam in der Weltstatistik ganz vorn. Auch die mittlerweile eingeführte Helmpflicht für Mopedfahrer hat daran nichts geändert, denn Gründe sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise sowie die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer. Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern. Des Weiteren ist zu beachten, dass ausländische bzw. internationale Führerscheine in Vietnam nicht anerkannt werden. Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann mit einem Bußgeld oder – im Fall eines schweren Unfalls – mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden.
Um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, werden ab 01.07.2009 striktere Alkoholgrenzen im Straßenverkehr eingeführt, für Fahrrad- und Motorradfahrer gelten dann 0,5 Promille, für Autofahrer 0 Promille.
Naturkatastrophen
In den Provinzen von Mittelvietnam und dem Mekong-Delta, aber auch in einigen Provinzen im Süden Vietnams, kann es besonders zwischen Juni und Oktober zu schweren Stürmen und großflächigen Überschwemmungen kommen, die teilweise zur Zerstörung der Infrastruktur führen. Reisende sollten deshalb bei Reisen in diesen Regionen die Wettervorhersagen beachten sowie stets einen ausreichenden Vorrat an Trinkwasser und eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Deutsche Kinderausweise werden zwar von Vietnam anerkannt, müssen jedoch mit einem Lichtbild versehen sein. Schwierigkeiten sind nicht auszuschließen, daher wird empfohlen, auch für Kinder einen eigenen Reisepass mitzuführen.
Das Einreisedokument muss nach Auskunft des vietnamesischen Außenministeriums die Gültigkeit des beantragten Visums um einen Monat übersteigen. Da die vietnamesischen Auslandsvertretungen mitunter abweichende Regelungen treffen, empfiehlt es sich, direkt dort nachzufragen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Transitvisum.
Visa zur Einreise nach Vietnam sind zu beantragen bei der
Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam
Elsenstr. 3
12435 Berlin
Tel.: 030 – 53 63 01 08
Fax: 030 – 53 63 0200)
oder dem
Vietnamesischen Generalkonsulat in Frankfurt
Siesmayerstraße 10
60323 Frankfurt
Tel.: 069-795 336 50
Fax: 069-795 336 511
E-Mail: gkvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn, tlsqvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn)
Ein Touristenvisum wird in der Regel für vier Wochen zur einmaligen Einreise ausgestellt. Die Erteilung für einen längeren Zeitraum und zur zwei- oder mehrfachen Einreise ist bei entsprechender Beantragung und Vorlage weiterer Unterlagen gegen höhere Gebühr nach Auskunft der vietnamesischen Botschaft möglich.
Visa für Geschäftsreisende und Investoren können für die Dauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden Für diesen Personenkreis kann auch nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahren ausgestellt werden. Einzelheiten dazu sollten direkt bei der vietnamesischen Botschaft erfragt werden.
Familienangehörige von Vietnamesen und im Ausland lebende Vietnamesen können auf Antrag von der Visumspflicht befreit werden. Darüber wird eine für 5 Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt, mit der mehrere Ein- und Ausreisen und ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch möglich ist. Nähere Informationen erteilen die vietnamesischen Auslandsvertretungen.
Eine Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Visums in Vietnam ist möglich, nahezu alle Reisebüros bieten diesen Service gegen oft überhöhte Gebühren an.
Das Visum kann nicht bei Einreise am Flughafen eingeholt werden, sondern muss vorher bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin oder über das Reisebüro beantragt werden. Visa on Arrival, vielfach im Internet angeboten, stellen für Touristen keine offizielle Möglichkeit der Einreise dar. Mit einem gültigen Visum darf der Ausländer über jeden offiziellen Grenzübergang (Flughäfen, Häfen und Landweg, also die Grenzen Vietnam/China, Vietnam /Laos und Vietnam /Kambodscha) nach Vietnam einreisen.
Sperrgebiete
Davon ausgenommen sind militärische Sperrgebiete, die leider nicht immer als solche gekennzeichnet sind bzw. lediglich Schilder auf Vietnamesisch tragen, sowie das unmittelbare Grenzgebiet, das ebenfalls nicht immer ausreichend gekennzeichnet ist und dessen Ausdehnung bzw. Abstand vom tatsächlichen Grenzverlauf von den örtlichen Sicherheitsorganen oft willkürlich interpretiert wird. Bei beabsichtigten Besuchen in Grenznähe müssen gesondert zu beantragende Genehmigungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mitgeführt werden. Da diese Gebiete auch kurzfristig zu „restricted areas“ erklärt werden können, empfiehlt sich für Reisende, die abseits der üblichen Touristenziele unterwegs sind, vor Reiseantritt eine Rückfrage bei den örtlichen Volkskomitees oder Polizeibehörden.
Vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen (Autos und Motorräder)
Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die vietnamesischen Behörden möglich. Eine Erteilung an der Grenze ist nicht möglich. Die Tourismusbehörde in Vietnam stellt ebenfalls keine kurzfristigen Genehmigungen für die Einfuhr von Fahrzeugen im touristischen Reiseverkehr mehr aus. Aufgrund eines Abkommens von November 2007 gilt für in Thailand und Laos zugelassene Fahrzeuge ein vorgeblich vereinfachtes Verfahren, das sich in der Praxis als äußerst umständlich erweist. Die Genehmigungen können in Thailand, bzw. Laos eingeholt werden und gelten für die Einreise.
Zu beachten ist jedoch, dass weder internationale noch nationale ausländische Führerscheine anerkannt werden (s. auch Reisen über Land). Für Motorradfahrer kommt hinzu, dass die Einfuhr von Fahrzeugen mit mehr als 175 ccm nicht gestattet ist.
Registrierung
Es besteht Registrierungspflicht, diese wird jedoch meist vom Hotel übernommen.
Besondere Zollvorschriften
Bei Einreise können folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden:
400 Zigaretten oder
100 Zigarren oder
500 gr. Tabak
1,5 l Alkohol über 22% oder
2 l Alkohol unter 22%
Im Handgepäck mitgeführte Gegenstände, deren Wert 5.000.000,– Dong nicht übersteigt.
Gold in Barren muss bis zu 1 kg bei Einreise deklariert werden, es muss eine Genehmigung seitens der Bank vorliegen.
Gold über 1 kg muss im Flughafenlager deponiert werden, Goldschmuck über 300 gr muss deklariert werden.
Bargeld über 7.000,00 US $, andere ausländische Währungen im gleichen Wert oder über 15 Mio Dong müssen deklariert werden.
Tee kann bis zu 5 kg importiert werden, Kaffee bis zu 3 kg. Persönliche Gegenstände können eingeführt werden.
Die o.a. Regelungen gelten für Personen über 18 Jahre.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und es drohen drakonische Strafen. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen; ab dem Besitz von 20kg Opium bzw. 600g Heroin droht sogar die Todesstrafe.
Prostitution ist gesetzlich verboten. Freiern drohen Verwarnungen oder (bei Ausländern eher üblich) Geldbußen in Höhe von umgerechnet bis zu 400 Euro.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Es drohen mindestens 12 Jahre Freiheitsentziehung, in besonders schweren Fällen Todesstrafe.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Die Todesstrafe wurde in letzter Zeit in Vietnam auch an Ausländern vollstreckt. Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Zu beklagen sind u.a. jahrelange Untersuchungshaft, teure und dennoch unzureichende anwaltliche Verteidigung und harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit. Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen; der Betreuung deutscher Gefangener sind häufig enge Grenzen gesetzt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Japanische Encephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden älter als 1 Jahr wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Dengue
Seit Anfang 2007 wurden über 20.000 Fälle von Dengue-Hämorrhagischen Fieber, der komplizierten Verlaufsform des Dengue-Fiebers, mit Schwerpunkt im Süden des Landes gemeldet. Die Krankheit tritt hauptsächlich um HCMC und im Mekong Delta auf, aber auch in anderen Landesteilen. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.
Malaria
Jährlich treten 1 Mio Malariafälle mit ca. 5.000 Todesfällen in Vietnam auf.
Das Risiko besteht ganzjährig, verstärkt in den Regenzeiten und dem Hochland.
Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Ca Mau, Bac Lieu und Tay Ninh (im Mekong – Delta sowie in und um HCMC) sowie in den Hochlandprovinzen Dak Lak, Gia Lai und Kon Tum unter 1.500 m und südlich des 18. Breitengrades.
Ein mittleres Risiko, verstärkt in den Regenzeiten, besteht im Mekong-Delta und den auch Norden anschließenden Küstenregionen bis nach Nha Trang, sowie nordwestlich von Hanoi (hier besonders Mai-September).
Kein oder nur geringes Risiko besteht in den Stadtgebieten, der Küste nördlich von Nha Trang und im Red River-Delta.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil/Reiseziel ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu erwägen oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Wichtig: Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Durchfallerkrankungen und Cholera
Jährlich kommt es in Vietnam während und nach den Regenzeiten zu vermehrtem Auftreten von Durchfallerkrankungen. Zur Zeit treten vermehrt Cholerafälle auf. Betroffen hiervon ist hauptsächlich der Norden Vietnams, u. a. Hanoi. Ursache sind verunreinigtes Wasser, Shrimp-Paste sowie der Verzehr von ungewaschenem Gemüse. Bei entsprechender Behandlung und frühzeitiger Diagnose können diese gut behandelt werden. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Vermeiden von rohen Salaten und Gemüse sowie Trinkwasser aus den Leitungen.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, kein Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen und Eiswürfel vermeiden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV / AIDS
Die Zahl der mit Aids infizierten Personen steigt in Vietnam weiter an. Eine vorsichtige Schätzung geht von über 300.000 Infizierten landesweit aus. Eine höhere Durchseuchung besteht in den Risikogruppen (männliche und weibliche Prostituierte, Drogenabhängige). Beispielsweise sind 40% der weiblichen Prostituierten in Haiphong drogenabhängig, 17% in Hanoi. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Enzephalitis
Die meisten Fälle dieser durch nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten im Süden während der Regen- und der frühen Trockenzeit und im Norden im Spätsommer und Herbst auf. Mehr als 60% aller Hirnentzündungen bei Kindern in Hanoi sind bedingt durch das JE-Virus. 200 Fälle wurden im Norden alleine zwischen Mai und Juni 2005 gemeldet. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Vietnam ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Seit den ersten Krankheitsfällen im Dezember 2003 wurden in Vietnam immer wieder Ausbrüche von H5N1 registriert. Zahlenangaben der WHO zu den menschlichen Erkrankungen sowie weitere Informationen können über http://www.who.int/ sowie http://www.pandemicflu.gov/ eingesehen werden.. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Vietnam durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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