Uruguay: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 28.09.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität
Die Polizeistatistik des uruguayischen Innenministeriums weist für Montevideo einen deutlichen Anstieg der Kriminalität in den letzten Jahren aus. Der Schwerpunkt lag und liegt hierbei auf Raub- und Diebstahlsdelikten. In der jüngsten Zeit kam es vermehrt zu Raubüberfällen auf kleinere Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt und spät in der Nacht auf Gaststätten im Stadtteil Pocitos. Während der Hauptreisezeit (Dezember bis März) kommt es an Touristenorten zu einem deutlichen Anstieg bei Diebstahl-, Raub- und Einbruchdelikten. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen sollten beachtet werden, vor allem in der Altstadt, im Stadtteil Pocitos, an der Uferstraße Rambla und –am Nordrand des Vorortes Carrasco–.

Allgemeine Reiseinformationen

Uruguay hat ca. 3,2 Mio. Einwohner, von denen fast die Hälfte in der Hauptstadt Montevideo leben. Das Inland ist sehr dünn besiedelt. Die meisten Touristen, vor allem aus Argentinien und Brasilien, zieht es an die Seebäder der Küste. Während der Hauptreisezeit sind die Hotels oft ausgebucht und verlangen Saisonzuschläge.

Geld / Kreditkarten
Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Der US-Dollar und der Euro sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casa de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge für den Überlandverkehr verfügen. Nach Buenos Aires werden – neben Flugverbindungen – zwei- bis dreistündige Überfahrten in Schnellschiffen (“Buquebus”) angeboten.

Die Autoanmietung für Fahrten in Uruguay ist unproblematisch (Voraussetzungen: deutscher Führerschein, Mindestalter 23 Jahre, internat. Kreditkarte). Für Uruguayer besteht keine PKW-Versicherungspflicht. Neben der Krankenversicherung ist deshalb auch eine Unfallversicherung und eine Kaskoversicherung sinnvoll. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren ist wegen der unkonventionellen und oft gefährlichen südamerikanischen Fahrweise wichtig. Nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden.

Die Polizei führt Geschwindigkeitskontrollen durch und verhängt bei Überschreitung Geldstrafen.

Einreisebestimmungen

Reisedokumente / Visum

Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Der deutsche Kinderausweis/Kinderreisepass wird anerkannt.

Einreisezettel

An der Grenzstelle erhält der Einreisende einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Dieser Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig ist. Bei direkter Einreise, insbesondere aus einem Nachbarland, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass von den Grenzbeamten ein Einreisezettel ausgehändigt und der Reisepass mit Einreisestempel versehen wird, da ansonsten bei Verdacht auf einen illegalen Aufenthalt die Grenzbehörden die Ausreise verweigern und/oder eine Geldstrafe verhängen könnten. Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Vor Drogenkonsum und -handel wird ausdrücklich gewarnt. Selbst für kleinste Mengen drohen mehrjährige Gefängnisstrafen, die in Uruguay verbüßt werden müssen. Keine “Gefälligkeitsmitnahme” von Päckchen, da Gefahr der Ausnutzung als Drogenkurier besteht.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Gemäß der Weltgesundheitsorganisation ist eine gültige Impfung gegen Gelbfieber bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

Weitere Infektionskrankheiten

Brucellose, Echinokokkose, Chagas-Krankheit (in ländlichen Gebieten).

Medizinische Versorgung

Die allgemeine medizinische Versorgung ist in Montevideo gut und in den größeren Städten des Inlands ausreichend. In Montevideo gibt es Krankenhäuser und deutschsprachige Ärzte. Besondere gesundheitliche Vorsichtsmaßnahmen sind nicht zu treffen. Eine internationale Krankenschutzversicherung, die auch einen evtl. Krankenambulanzflug nach Deutschland einschließt, sollte wegen der hohen Behandlungskosten abgeschlossen werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen

Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  •  auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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