Unverändert gültig seit: 17.11.2009
Aktueller Hinweis
Im Vorfeld der Präsidenten- und Parlamentswahlen im Februar 2011 ist mit Demonstrationen zu rechnen, deren friedlicher Ablauf nicht immer gesichert sein wird. Die Sicherheitskräfte setzen bei deren Auflösung auch Schußwaffen ein.
Politische Demonstrationen und andere Menschenansammlungen entstehen oft spontan und sind damit zumindest für Ausländer nicht vorhersehbar; sie werden in den lokalen Zeitungen und im Radio nicht immer angekündigt. Es wird geraten, sich in solchen Fällen von den betroffenen Stadtteilen im allgemeinen und von Demonstrationen und anderen Menschenansammlungen im besonderen fern zu halten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern dieser Region, auch in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten.
Kriminalität
Nach Einbruch der Dunkelheit sollte – mit Ausnahme der größeren Straßen im Zentrum Kampalas, die als sicher gelten – auf Spaziergänge verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Außenbezirke der Hauptstadt. Nachtfahrten mit dem Kfz sind innerhalb von Kampala sowie auf der Strecke Kampala – Entebbe/Flughafen möglich; aufgrund schlecht beleuchteter Straßen, mangelnder Verkehrssicherheit vieler Fahrzeuge und der Fahrweise von Verkehrsteilnehmern wird aber empfohlen, auf Nachtfahrten möglichst zu verzichten. Auch bei Tagesfahrten in städtischen Bereichen sollten Fenster und Türen regelmäßig von innen verschlossen bleiben, da es in den letzten Monaten verschiedene Diebstähle aus Fahrzeugen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr (Stau, Kreuzungen) gegeben hat.
Reisen über Land
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb von Uganda generell zu Vorsicht und Wachsamkeit. Die Sicherheitslage in Norduganda (Distrikte Gulu, Kitgum, Pader, Lira, Apac) ist so sicher, dass Reisen möglich ist.
Von Reisen in die Region Karamoja im Nordosten an der Grenze zu Kenia (Distrikte Kaabong, Kotido, Moroto, Nakapiripirit) wird abgeraten, da dort Übergriffe durch kriminelle Elemente sowie eine Gefährdung bei Entwaffnungsaktionen der ugandischen Streitkräfte nicht ausgeschlossen werden können. Ein Besuch des Kidepo-Nationalparks ist möglich, sofern die Anreise per Flugzeug erfolgt (wird von den Reiseveranstaltern angeboten).
Die Lage im Distrikt Bundibugyo ist derzeit stabil und Reisen in das dort gelegene Semliki Wildlife Reserve sowie den Semliki National Park möglich.
Reisen in die übrigen Landesteile Ugandas erfordern weiterhin ein gewisses Maß an Vorsicht.
Aktuelle Information zur Sicherheitslage in touristischen Zielorten können zusätzlich bei der Uganda Wildlife Authority und sowie beim Uganda Tourism Board und und der Uganda Tourism Association und eingeholt werden. Bitte formulieren Sie Ihre Anfragen auf englisch.
Straßenverkehr/Fahrten zum Flughafen Entebbe
Bei Reisen über Land, die in der Regel mit einem Kraftfahrzeug erfolgen, sollte ein zuverlässiges lokales Reiseunternehmen in Anspruch genommen werden. Erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund technischer Mängel an ugandischen Kraftfahrzeugen und überhöhter Geschwindigkeiten. Nächtliche Fahrten außerhalb Kampalas sind im besonderen Maße unfall- und überfallgefährdet und sollten unterlassen werden.
Für Fahrten mit Taxis auf der 45 km lange Straßenverbindung zwischen Kampala und dem internationalen Flughafen Entebbe sollten nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen herangezogen werden (beim Reiseveranstalter oder im Hotel zu erfragen). Bietet das Hotel einen Bustransfer vom und zum Flughafen, sollte dieser genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen verschärft wurden, so dass die Fluggesellschaften empfehlen, 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
Allgemeine Reiseinformationen
Ohne englische Sprachkenntnisse ist Reisen in Uganda schwierig.
Geld/Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und einigen größeren Städten möglich. Empfohlen wird die Mitnahme von US-Dollar, die problemlos gewechselt werden können, sofern es sich um neue Scheine (ab 2002) handelt. Reiseschecks erzielen einen ungünstigen Umtauschkurs und können nur in größeren Städten eingelöst werden. Kreditkarten werden von einigen Hotels und Fluggesellschaften in Kampala akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden.
An den Geldautomaten der Stanbic Bank, die in allen städtischen Zentren vertreten ist, kann auch mit der deutschen EC-Karte (Maestro) Bargeld abgehoben werden. Der Höchstbetrag beträgt i.d.R. bis zu zweimal 700.000 Uganda-Schilling (700.000 UGX, ca. 250 €) täglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum. Visa können vor Reiseantritt bei der ugandischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Einreisevisa werden aber auch am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen, gültig für 30 Tage, gegen eine Gebühr von derzeit 50 US-Dollar ausgestellt. Visa mit längerer Aufenthaltsdauer, sowie für mehrere Einreisen (multiple entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
vorläufiger Reisepass |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Reisepass |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
nein |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus und mit Lichtbild versehen |
weitere Anmerkungen |
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.
Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren. Im Zweifelsfalle sollte zuvor gefragt werden.
Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Uganda gehört zu den von der WHO identifizierten Gelbfieberinfektionsgebieten; eine Gelbfieberschutzimpfung für alle Reisende ist durchaus empfohlen.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus (derzeit Ausbruch im Bukwo-Distrikt im Osten des Landes, s.u.), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungssrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen. Malariachemoprophylaxe ist dringend angeraten.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht das Risiko einer lebensgefährlichen AIDS
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Gesundheitsgefahren
In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Bilharziose, Leishmaniasis, Filariasis, Schlafkrankheit, zeckenübertragbare Erkrankungen, Hundebandwurm etc. Einige neue Poliofälle wurden erstmalig seit 1996 im Nordwesten des Landes im Grenzgebiet zur DR Kongo diagnostiziert.
Eine Beratung durch einem Tropenmediziner/Reisemediziner wird allgemein vor der Reise empfohlen, siehe oder
Detailliertere Fachinformationen zu reiseassoziierten Erkrankungen finden Sie auch beim Robert-Koch-Institut unterfolgendem Link:
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und eine Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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