Togo: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 01.10.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.

Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).

Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.

Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes – sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.

Allgemeine Reiseinformationen

Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.

Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.

Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.

Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.

Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes  Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

ja, sofern gültig

vorläufiger Reisepass

ja, sofern gültig

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

weitere Anmerkungen

Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja, sofern gültig

Reisepass

ja, sofern gültig

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

nein

noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja, sofern mit Foto versehen und gültig

weitere Anmerkungen

jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.

Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.

Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.

Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.

Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:

Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,

Frauen: 100 Zigaretten

Geld

Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.

Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr  (www.who.int/ith/countries/en/index.html).

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2006/30__06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_06) sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe

Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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