Taiwan: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 29.09.2009

Aktueller Hinweis

Taifun „Morakot“ hat Anfang August schwere Verwüstungen im Süden Taiwans angerichtet und infolge von Erdrutschen über 600 Todesopfer gefordert. Bitte beachten Sie, dass es vor allem in der Taifunsaison von Juni bis Oktober immer wieder zu unvorhergesehenen und gefährlichen Situationen kommen kann. Im Süden Taiwans sind zudem immer noch vereinzelt Störungen der Verkehrsverbindungen zu verzeichnen. Die wichtigen Verkehrswege wie Hochgeschwindigkeitszug und Autobahnen sind hiervon jedoch nicht betroffen.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Taiwan besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Naturkatastrophen

Taiwan liegt in einer der erdbebenreichsten Regionen der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden Tausende von Beben zwischen Stärke 3 und 6 registriert, von denen aber im Allgemeinen nur fünf bis sechs auch in Taipei deutlich wahrgenommen werden (Stärke 3). 

Taiwan wird regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Bei geplanten Berg- und Radwanderungen sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Das gilt vor allem während der  Haupttaifunsaison von Juni bis Oktober. Taifunwarnungen werden ggf. in Funk und Fernsehen verbreitet.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente
Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

ja: gültig mind. Noch 6 Monate ab Einreise

vorläufiger Reisepass

ja: Einreise nur über Flughafen, da Visum benötigt wird, sonst wie vor.

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

ja: Foto erforderlich, Gültigkeit wie Reisepass

Reisepass

ja: Gültigkeit mind. Noch 6 Monate ab Einreise

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

ja

noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja: Gültigkeit mind. Noch 6 Monate ab Einreise

weitere Anmerkungen

 

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchsaufenthalte von bis zu 30 Tagen kein Visum, soweit bei der Einreise ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket (mit Visum für das Zielland) vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen Taiwan-Taoyuan International Airport (früher: CKS Taipei) und Kaohsiung International Airport, die Flughäfen Kinmen, Magong (Penghu), Taichung und Taipei Songshan Airport sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.

Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt (Landing Visa). Dies kann jedoch nur bei der Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International Airport beantragt werden. Über andere Flug- oder Seehäfen ist eine Beantragung derzeit nicht möglich.

Für Aufenthalte von mehr als –30– Tagen besteht auch für deutsche Staatsangehörige Visumspflicht; das Visum ist vor der Einreise einzuholen.

Weitere Auskünfte zu Visafragen und Einreisebestimmungen erteilen die Taipei-Vertretungen in Deutschland:

Taipei-Vertretung in Berlin
Markgrafenstraße 35
10117 Berlin
Tel.: (030) 20 36 10
Fax: (030) 20 36 11 01
Zuständig für: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Taipei-Vertretung in Hamburg
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Tel: (040) 44 77 88 oder 44 20 38
Fax: (040) 44 71 87Zuständig für: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Taipei-Vertretung in Frankfurt/Main
Abteilung für Öffentliche Dienste, Außenstelle Frankfurt/Main
Rheinstraße 29
60325 Frankfurt
Tel.: (069) 74 57 34
Fax: (069) 74 57 45
Zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Taipei-Vertretung in München
Sonnenstr. 25, 4. OG
80331 München
Tel.: (089) 51 26 79 0
Fax: (089) 51 26 79 79
Zuständig für: Baden-Württemberg, Bayern

Besondere Zollvorschriften

Für Reisende, die das zwanzigste Lebensjahr vollendet haben, gelten die üblichen Freimengen für Alkoholika und Tabakwaren (200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder ½ kg Tabak sowie 1 Liter Alkohol oder 10 Probeflaschen Wein (10 cl Pro Flasche). Andere Waren für den persönlichen Gebrauch dürfen laut Gesetzeslage im Wert bis zu NT-Dollar 10.000,- (für gebrauchte Artikel) und NT-Dollar 20.000 (für neue Artikel)  eingeführt werden. Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, Beträge im Gegenwert von mehr als USD 10.000 sind jedoch bei Einreise zu deklarieren. Sondervorschriften existieren für die Einfuhr von Renminbi. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der taiwanischen Zentralbank ist die Einfuhr von Landeswährung  nur bis zum Betrag von TWD 60.000 zulässig. Gold darf nur bis zu einem Gegenwert von USD 20.000 ohne Beschränkungen eingeführt werden. Verboten ist die Einfuhr von gefälschten Münzen und Banknoten, pornographischem Material, Waffen, Munition sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ohne Einfuhrgenehmigung.

Nähere Informationen finden Sie im Internet unter

Seit dem 1. Oktober 2008 wird die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst) und Fleischprodukten (sowohl Frischfleisch als auch verarbeitete Produkte) mit Geldstrafen geahndet. Die taiwanischen Zollbehörden haben mitgeteilt, dass die bisher kaum erfolgte Durchsetzung der Geldstrafen von TWD 3000 bis maximal TWD 15.000 aufgrund der bereits länger bestehenden Regelung ab dem 01.10.08 ausnahmslos bei Verstößen erfolgt. Reisende sollten mitgeführte Produkte entweder vor der Zollkontrolle in die dafür vorgesehenen Mülltonnen werfen oder die Zollbeamten entsprechend informieren.

Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Näheres finden Sie im Internet unter

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen führen. Einfuhr und Besitz größerer Mengen sogar zur Todesstrafe. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.

Zuständige deutsche Auslandsvertretung

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan;  deutsche Interessen werden in Taiwan wahrgenommen durch das

Deutsche Institut
4F, No. 2, Minsheng East Road, Sec. 3
Taipei, Taiwan 104
Tel.: (+ 8 86 – 2) 25 01 61 88
Fax: (+ 8 86 – 2) 25 01 61 39

Medizinische Hinweise

Als Schutzmaßnahme gegen eine mögliche Einreise von Personen, die mit Influenza A/H1N1 oder anderen Krankheitserregern infiziert wurden, wird bei der Einreise nach Taiwan die Körpertemperatur durch ein Wärmebildmessgerät ermittelt. Weitere Auskünfte finden sich auf der Website des „Center for Disease Control (CDC)“ Taiwans unter

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition   gegen Hepatitis B, Typhus und Japanische Encephalitis. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

HIV / Aids

HIV / Aids ist auch in Taiwan ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. HIV-Testergebnisse werden i.d.R. auch bei Aufenthalten über 3 Monaten und bei Aufnahme in eine örtliche Schule oder Universität benötigt. Bei Einreise aus südostasiatischen Ländern kann eine Gesundheitserklärung bei Einreise verlangt werden.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Denguefieber

hat regional stark zugenommen. Besonders im Süden des Landes kommt es zunehmend zu Erkrankungen. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche  Vorsorgemaßnahme

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

kommt auch in Taiwan vor. Die Übertragung dieser Entero- bzw. Coxsackieviren erfolgt oral oder aerogen. Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene !) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Andere Infektions- und Tropenkrankheiten sind im Beratungsgespräch zu erfragen, spielen allerdings für Reisende keine besonders große Rolle.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist relativ gut, aber mit Europa nicht ganz zu vergleichen und kann besonders auf dem Land gelegentlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Gelegentlich fehlen dort auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Taiwan gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer individuell angepassten Reiseapotheke – dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000

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