Unverändert gültig seit: 14.09.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Piraterie
Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde Schiffe bzw. Piraterie insbesondere an der nördlichen Leeward-Seite der Insel sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.
Flugverkehr
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer von derzeit 40,00 XCD oder 20,00 USD zu entrichten. Es ist zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
Geld / Kreditkarten
In St. Vincent und die Grenadinen können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD, der EUR-Kurs ist meist sehr ungünstig. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.
Naturkatastrophen
St. Vincent und die Grenadinen liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison: ca. Juni bis November).
Straßenverkehr
In St. Vincent und die Grenadinen herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Relativ preisgünstige Taxis stehen zur Verfügung (keine Taxameter – Preis vorher vereinbaren).
Das Fahren von Kfz ist nur mit einem lokalen Führerschein gestattet, der gegen Vorlage des deutschen Führerscheines bei der Einreise am Flughafen erworben werden kann. Die Gebühr hierfür beträgt zur Zeit 50,00 XCD.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Tanzlokalen, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.
Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.
Einreisebestimmungen
Visum/ Reisedokumente
Für die Einreise nach St. Vincent und die Grenadinen und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig sein muss. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild anerkannt. Ferner sollte der Flugreisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit vorheriger, besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer – www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in St. Vincent Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B. und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Malaria ist in St. Vincent nicht endemisch. Eine Malaria-Prophylaxe ist nicht erforderlich.
Denguefieber
Die Erkrankung wird von v.a. tagaktiven Aedes-Mücken übertragen und tritt in St. Vincent saisonal auf. In der Regel geht die Infektion mit Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Hautausschlag einher, in Einzelfällen kann es jedoch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie inneren Blutungen und Schocksyndrom kommen. Ein Mückenschutzmittel tagsüber wird dringend empfohlen.
HIV/ Aids
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Wie auf anderen Karibikinseln ist auch in St. Vincent und die Grenadinen HIV/Aids verbreitet.
Tollwut (Rabies)
St. Vincent und die Grenadinen gelten als tollwutfrei.
Hygiene
Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor dem Verzehr von Obst, Gemüse, Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Leitungswasser gilt als sicher, sollte aber nach größeren Regenfällen (braune Färbung) nicht getrunken werden. Trinkwasser kann flaschenweise in Lebensmittelgeschäften gekauft werden.
Medizinische Versorgung
Im örtlichen Krankenhaus in Kingstown in St. Vincent sowie bei niedergelassenen Ärzten ist eine fachärztliche Basisversorgung bei Erkrankungen oder Unfällen möglich. Es sind allerdings bei weitem nicht alle modernen medizinischen Verfahren verfügbar. Zur Absicherung einer weitergehenden medizinischen Versorgung sollte deshalb unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport/Krankentransport per Flugzeug im Notfall mit einschließt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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