Serbien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 16.10.2009
Aktueller Hinweis
Die Republik Serbien hat dem Auswärtigen Amt offiziell mitgeteilt, dass für die Einreise nach Serbien keine Bescheinigung vorgelegt werden muss, aus der hervorgeht, dass keine Erkrankung an der neuen Grippe Influenza A (H1N1) [sog. „Schweinegrippe“] vorliegt.
Das Verlangen eines solchen Dokumentes, hilfsweise Geldzahlungen für das Ausstellen solcher Atteste an der Grenze, entspricht nicht der geltenden Rechtslage. Falls ein solches Dokument an der Grenze verlangt wird, kann Beschwerde bei der serbischen Polizei eingereicht werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen vom 11. Mai 2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter www.blic.co.yu verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17. Februar 2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen im Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe
Geld- / Kreditkarten
In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 93,- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) anerkannt. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung – nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) – streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.
Die Maut kann in Serbien zurzeit nur mit Bargeld bezahlt werden. Es wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung – auch mit bleifreiem Benzin – ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt vollzutanken.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Vorläufiger Reisepass | Ja |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz. |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja |
Reisepass | Ja |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Das serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher einen eigenen Reisepass auf für jedes Kind. |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, sofern mit Passbild |
Weitere Anmerkungen: | Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass. |
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei (Achtung: Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet!). Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden weiterhin keine serbischen Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass möglich ist (der z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.
Hinweise für Transitreisende
Insbesondere Transitreisende durch Serbien, etwa mit Reiseziel Griechenland oder Türkei, werden dringend darauf hingewiesen, dass für deutsche Staatsangehörige in Serbien weiterhin Passpflicht besteht (Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren 90 Tagen). Die Durchreise mit dem Bundespersonalausweis ist seit Inkrafttreten des neuen serbischen Ausländergesetzes am 01.04.2009 nicht mehr möglich, da die serbischen Grenzbehörden keine Passierscheine („turisticka propusnica“) zur Ein- bzw. Durchreise mehr ausstellen.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Republik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.
Die Einfuhr von Devisen nach Serbien ist nicht in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge zwischen 10.000,- und 15.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Beträge ab 15.000,- Euro dürfen nur noch per Banküberweisung ein- oder ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Neubestimmung wird mit einer Geldstrafe von bis zu drei Millionen Dinar (ca. 30.000,- Euro) geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
- Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
- Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
- 1 l Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.
(Jagd-) Waffen mit zugehöriger Munition können in Serbien nur im Rahmen von in Serbien organisierten Gruppenreisen ein- und ausgeführt werden.
Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (z.B. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Vogelgrippe
Auch in Serbien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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