Samoa: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 05.10.2009

Aktuelle Hinweise

Nach einem Seebeben und nachfolgendem Tsunami in der Nacht vom 29. zum 30. September 2009 sind Ferienanlagen im Südosten der Insel Upolu teilweise zerstört. Weitere Beeinträchtigungen der Infrastruktur gibt es nicht.

Angehörige, die noch keinen Kontakt mit auf Samoa lebenden deutschen Staatsangehörigen aufnehmen konnten, können sich direkt an den Honorarkonsul in Apia oder an die Botschaft Wellington wenden.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Samoa besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

In Samoa gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.

Hausanschrift:    
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wellington
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland

Postanschrift:  
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland

Tel.: 0064-(4) 47 36 063
Fax.: 0064-(4) 47 36 069
Internet:
Email: German.Embassy@iconz.co.nz

In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Apia / Samoa um Unterstützung gebeten werden.

Adresse:
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Herr Arne Schreiber
Lagoon Computers Ltd.
P.O. Box 1620
Papauta
Apia
Western Samoa
Tel.: 00685- 25607
Fax: 00685- 25608
E-Mail: germanconsul.samoa@gmail.com

Samoa hat einen Honorarkonsul in der Bundesrepublik Deutschland:

Adresse:
Herr Dr. Ascan Silvester Pinckernelle
Oderfelder Str. 23
20149 Hamburg
Tel.: 040-47 40 75
Fax: 040-48 06 2422
E-Mail: notarpost@freenet.de

Anfragen können außerdem an die samoanische Botschaft in Brüssel /Belgien gerichtet werden.

Adresse:
Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa
123, av. F. Roosevelt – bte. 14
1050 Brüssel
Belgien

Tel.: 00 32-2 /66 08 454
Fax.: 00 32-2 /67 50 336
Email:

Geld/Kreditkarten

Währung in Samoa ist der Samoa Tala.

Bankautomaten sind in städtischen Gebieten vorhanden. Eine Übersicht über die Standorte der Geldautomaten findet sich unter www.anz.com/samoa. Reiseschecks können in der ANZ Bank, Westpac Bank und der Bank von Samoa eingelöst werden.

Weitere Informationen sind auf der Website der Samoa Tourist Authority abrufbar unter www.visitsamoa.ws.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass mitzuführen, der Personalausweis genügt nicht.

Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Samoa hinaus gültig sein. Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Der Eintrag von Kindern im Pass eines mitreisenden Elternteils ist gleichermaßen ausreichend.

Visum

Ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen ist nicht erforderlich. Reisende erhalten bei Vorlage eines bestätigten Rück- oder Weiterflugtickets bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von 60 Tagen. Eine Verlängerung kann im Inland bei der Immigrationsbehörde in Apia beantragt werden. Personen, die beabsichtigen, länger als 60 Tage in Samoa zu bleiben, benötigen ein Visum, das vor Einreise bei der samoanischen Botschaft in Brüssel zu beantragen ist.

Bei alleinreisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa unter Darlegung der Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Die Ausfuhr von Landeswährung ist verboten. Bis zu 200 Zigaretten, 50 Zigarren beziehungsweise 250 Gramm Tabak und 1 Liter Spirituosen dürfen zollfrei eingeführt werden. Schusswaffen, rezeptpflichtige Medikamente und pornografische Publikationen dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde in Apia.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Medizinische Hinweise

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr unter anderem für Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis und Wurmerkrankungen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken ist daher entsprechende Vorsicht geboten.

Auch Denguefieber und Filariose treten gelegentlich auf. Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und die Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze etc. wird empfohlen.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen.

Die ärztliche Grundversorgung ist neben dem Krankenhaus in Apia durch Privatkliniken, Gesundheitszentren und Zahnärzte gewährleistet.

Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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