Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 14.10.2009

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Straßenverhältnisse / Straßenverkehr

Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte in Rumänien befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 vor Constanta). Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle  einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 /h; auf Autobahnen sind 130 /h, auf Schnell- und Europastraßen 100 /h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 /h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette – der so genannten Rovinieta – notwendig. Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unterwww.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53  einsehbar. Hinzu kommen Mautgebühren für das Befahren verschiedener großer Brücken, beispielsweise der Brücke bei Cernavoda (Strecke Bukarest – Konstanza/Constanta) sowie Giurgiu (Grenzübergang nach Bulgarien).

Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen Polizeistelle anzuzeigen.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes, welches allerdings nur in Rumänien gilt, führen.

Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen umzumelden.

Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit dem EU-Beitritt nicht mehr erforderlich.

Kriminalität

Vor Taschendieben und Trickbetrügern, die sich unter Umständen als Polizeibeamte in Zivil ausgeben, wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert,  bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.

Unterkünfte

Von “wildem” Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der jüngsten Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere – insbesondere von Bären auf Nahrungssuche – gekommen ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja

Vorläufiger Personalausweis

Ja

Weitere Anmerkungen

Alle Ausweisdokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja

Vorläufiger Personalausweis

Ja

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber mit Lichtbild ab dem 10. Lebensjahr

Weitere Anmerkungen

Zur Gültigkeit, siehe oben. Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die nachfolgend aufgeführten speziell für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Für Reisen mit Tieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Tieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter

Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.

Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Virus A/H1N1 (“Schweinegrippe”) können Einreisende nach Rumänien laut Auskunft der rumänischen Grenzpolizei derzeit aufgefordert werden, eine Gesundheitserklärung abzugeben. Das beim Grenzübergang auszufüllende Formular beinhaltet Fragen nach:

  • vorangegangenen Aufenthalten in Ländern, die von dieser Grippe betroffen sind,
  • dem aktuellen Gesundheitszustand,
  • Kontakt zu Personen mit Grippesymptomen,
  • persönlichen Daten.

Der Einreisende erklärt darüber hinaus sein Einverständnis, bei Auftreten von Grippesymptomen einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen.

Rumänische Staatsbürger müssen zusätzlich eine Belehrung unterzeichnen, dass die mangelnde Mitwirkung bei der Bekämpfung ansteckender Krankheiten eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Weitere Informationen erhalten sie beim rumänischen Gesundheitsministerium unter

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten bei offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.

Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.

Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.

Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.

Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.

Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.

Prostitution ist generell verboten.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren . In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich haften.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B.

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Hygiene

Bei Essen in Restaurants sollte auf die hygienischen Verhältnisse geachtet werden. Vom Genuss ungefilterten Leitungswassers wird abgeraten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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