Unverändert gültig seit: 01.10.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen innerhalb Ruandas sind unbedenklich. Es wird aber empfohlen, das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu meiden. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo!
Angesichts möglicher krisenhafter Entwicklungen in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo (Kampfhandlungen zwischen der regulären kongolesischen Armee und verschiedenen Milizen) sind, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, kurzfristig vorübergehende Schließungen der Grenze zur DR Kongo, aber auch zu Burundi, möglich.
Vor der Weiterreise nach Burundi wird empfohlen, sich über die dortige Sicherheitslage zu informieren. Seit August 2006 gibt es eine deutsche Botschaft in Bujumbura. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Burundi.
Bei Weiterreise nach Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise für diese Länder.
Allgemeine Reiseinformationen
Flugverbindungen
Verschiedene nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen Kigali. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es dreimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Addis Abeba und Nairobi.
Straßenverkehr
Fahrten mit dem Pkw im Inneren Ruandas sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden. Fahrten nach Gisenyi und Cyangugu sowie der Besuch der Virunga- und Nyungwe-Nationalparks in Begleitung der vorgeschriebenen ruandischen Führer sind zur Zeit unbedenklich. Auch wenn es seit 2004 keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle mehr gegeben hat, wird wegen der schwierigeren Sicherheitslage im benachbarten Ostkongo Reisenden geraten, sich vor einer Reise in den Nordwesten Ruandas oder einem Besuch des Vulkan-Nationalparkes vor Ort zeitnah nach der aktuellen lokalen Sicherheitslage zu erkundigen und hierfür ggf. mit der Deutschen Botschaft in Kigali Kontakt aufzunehmen.
Reisen über Land
Touristische Reisen nach Ruanda sind möglich. Besuche des Akagera-Parks im Osten sind unbedenklich und sollten wie auch Besuche des Nyungwe-Waldes im Südwesten in der Regel mit im Rahmen der von ORTPN (Office Rwandais du Tourisme et des Parcs nationaux) gestellten Parkführern unternommen werden. Europäischen Standards entsprechende Hotels sind in größeren Städten vorhanden.
Geld/ Kreditkarten
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden (Euroschecks werden nicht akzeptiert, Zahlung mit Kreditkarten ist nur in wenigen Hotels möglich) . Das Eintauschen von Travellerschecks in Bargeld ist möglich, aber zeitaufwändig.
Telekommunikation
Es existiert ein gut funktionierendes nationales Mobiltelefonnetz, allerdings sind von den deutschen SIM-Karten nur die des Anbieters D-2 verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIM-lockfreie Handies landesweit beschafft werden. Internetcafés, teilweise mit WLAN, sind vorhanden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja – Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus – |
Reisepass |
Ja – Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus – |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein, Kinder müssen über eigene Reisedokumente verfügen
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja – Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus – |
Weitere Anmerkungen |
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Visum
Grundsätzlich ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger die Beantragung eines Visum vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Ruanda in Berlin erforderlich. Lediglich bei touristischen Reisen mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.
Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt. Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.
Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15 bis 25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Wesentliche, von europäischen Regelungen erheblich abweichende strafrechtliche Bestimmungen existieren nicht. Zu beachten ist, dass der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen.
Nach wie vor in Kraft ist auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die sog. „concubinage“ unter Androhung einer Geldbuße untersagt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich nicht akzeptiert und ruandisches Strafrecht sieht für gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren Geld- und/oder Gefängnisstrafe vor.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise für alle Personen älter als 1 Jahr vorgeschrieben, siehe
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de/. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht landesweit. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/ AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
besonders im Westen des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u.a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch / französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B.: oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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