Republik Moldau: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 22.10.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Transnistrien

Der abtrünnige Landesteil Transnistrien (selbst ernannte „Republik Transnistrien“) befindet sich außerhalb der Kontrolle der moldauischen Regierung. Eine erneute bewaffnete Austragung des Konflikts wie im Sommer 1992 kann nicht völlig ausgeschlossen werden.

Vor Reisen nach oder durch Transnistrien sollten sich Reisende über die aktuelle politische Lage informieren. Reisende, die sich dennoch nach Transnistrien begeben, werden darauf hingewiesen, dass eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft Chisinau grundsätzlich nicht erfolgen kann.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und wichtiger Industrie- und Verkehrseinrichtungen ist in Transnistrien verboten.

Allgemeine Reiseinformationen

Geld/ Kreditkarten

An Geldautomaten in größeren Städten in der Republik Moldau (außer im Landesteil Transnistrien) können mit Kreditkarte Bargeldbeträge abgehoben werden. Die Bargeldausszahlung an Automaten mit EC-Karte erfolgt nicht überall und nicht immer problemlos, als einziges Zahlungsmittel ist die EC-Karte daher NICHT zu empfehlen. Es ist jedoch in der Regel möglich, unter Vorlage von EC-Karte und Reisepass am Bankschalter oder dafür ausgestatteten Wechselstuben einen Geldbetrag vom Konto in Deutschland abzuheben.

Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.

Es ist ebenfalls möglich, Bargeld aus Deutschland zu einer Filiale der Western Union Bank in der Republik Moldau (außer im Landesteil Transnistrien) zu überweisen. Nähere Informationen dazu unter oder

Straßenverkehr

Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn sowie schlecht sichtbarer Ampeln und Verkehrsschilder besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam.

Straßenbeleuchtung ist an vielen Stellen nicht vorhanden. Vermeiden Sie deshalb, wenn möglich, nächtliche Autofahrten über Land.

Sicherheitskräfte

Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen.

Telekommunikation

Telefonanrufe aus der Republik Moldau in den transnistrischen Landesteil sind zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich, auch das Mobilfunknetz funktioniert in Transnistrien nur unzuverlässig oder gar nicht.

Hinweise für Behinderte

Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Republik Moldau in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen kann insbesondere für gehbehinderte Personen erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken. Im Allgemeinen gibt es in der Republik Moldau keine behindertengerechte Infrastruktur.

Notrufnummer

Die landesweit (Republik Moldau außer Transnistrien) einheitliche Telefonnummer für medizinische Not- und Rettungsdienste lautet: 903, die Telefonnummer des Polizeinotrufs 902.

Sonstige Hinweise

Das Auswärtige Amt empfiehlt, eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Geldkarte sowie ggfs. anderer wichtiger Dokumente (Führerschein etc.) mit im Gepäck zu haben, falls die Originale verloren gehen sollten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum / Aufenthaltserlaubnis

Die Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige besteht seit dem 01.01.2007 nicht mehr.

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer und/oder für Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Republik Moldau ist weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Diese sollte unmittelbar nach der Einreise beim Immigrationsbüro in Chisinau beantragt werden.

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten nach vorauss. Ausreisedatum besitzen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, mit Foto, wenn das Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten nach vorauss. Ausreisedatum besitzen. Sofern ein Elternteil allein reist, muß eine legalisierte und übersetzte Vollmacht des anderen Elternteils oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts in legalisierter und übersetzter Form mitgeführt werden.

Bitte tragen Sie während Ihres Aufenthalts in der Republik Moldau immer Ihren Reisepass bei sich.

Einreise mit dem Pkw

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, wird empfohlen, dass der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehört; anderenfalls muss eine von einer moldauischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.

Transnistrien

Reisende sollten nicht über die Grenzübergänge zwischen der Ukraine und dem abtrünnigen Landesteil Transnistrien einreisen. Reisende riskieren, sich illegal in der Republik Moldau aufzuhalten, weil an diesen Grenzübergängen keine Kontrolle durch die moldauischen Behörden erfolgt.

Mit umständlichen Ein- und Ausreiseprozeduren und zahlreichen Verkehrskontrollen muss in Transnistrien gerechnet werden. Dabei kann es zu Schikanen kommen, die auf die Zahlung eines Bestechungsgeldes abzielen.

Vor Reisen nach oder durch Transnistrien sollten sich Reisende über die aktuelle politische Lage informieren. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft kann im Landesteil Transnistrien grundsätzlich nicht erfolgen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Aktuelle Informationen sind bei der Botschaft oder einer anderen Auslandsvertretung der Republik Moldau in Deutschland erhältlich.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Devisen müssen deklariert werden; bei der Einreise ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Die Einfuhr von Waffen aller Art ist verboten. Bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug muss dieses registriert werden. Für Fahrzeuge, die nicht in der Republik Moldau zugelassen sind, ist eine Umweltgebühr zu entrichten.

 

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das Fotografieren militärischer Anlagen und wichtiger Industrie- und Verkehrseinrichtungen ist im Landesteil Transnistrien, der sich außerhalb der Kontrolle der moldauischen Regierung befindet, verboten.

Medizinische Hinweise

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt den Impfschutz durch einen Arzt überprüfen zu lassen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz für Polio, Tetanus und Diphtherie und Hepatitis A zu achten. Bei längeren Aufenthalten im Lande, insbesondere von Kindern und Jugendlichen sollte ein Impfschutz auch gegen Hepatitis B in Erwägung gezogen werden. Bei Aufenthalt auf dem Lande und unter einfachen Lebensbedingungen ist eine Schutzimpfung gegen Typhus empfehlenswert. Ebenso empfiehlt sich wegen der zahlreichen streunenden Hunde eine Impfung gegen Tollwut.

Das Auswärtige Amt rät dringend, eine Auslandskrankenversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz für die Republik Moldau zu erwerben. Die medizinische Versorgung in der Republik Moldau entspricht nicht westlichen Standards. Daher wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, welche die Kosten eines eventuell medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.

Die landesweit (Republik Moldau außer Transnistrien) einheitliche Telefonnummer für medizinische Not- und Rettungsdienste lautet: 903.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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