Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Unverändert gültig seit: 25.09.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge – insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel – kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen – geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Zuletzt kam es am 14.08.09 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. In jüngster Zeit hat Ägypten vereinzelt den Grenzübergang Rafah geöffnet, jedoch ad-hoc und ohne feste Öffnungszeiten oder Regeln zu dem Personenkreis, der die Grenze überqueren darf.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten. Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige – insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren – auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig sein muss. Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete – PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine Wiedereinreise nach Israel (d.h. Grenzen vom 04.06.67), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Grenzen vom 04.06.67) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel – etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus – ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und ‚Residents‘ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
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Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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