Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 19.11.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Straßenverkehr

Überlandfahrten bei Dunkelheit sind gefährlich und sollten möglichst unterlassen werden. Auf einigen wenigen Nebenstrecken, vor allem bei Brücken und Bahnübergängen, besteht noch ein Minenrisiko. Im Landesinneren gibt es noch zahlreiche markierte und unmarkierte Minenfelder.

Kriminalität

Mosambik verzeichnet ein hohes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Bewaffnete Überfälle, auch in Häusern und Wohnungen, und Angriffe auf Fahrzeuge ereignen sich vergleichsweise oft. Ausländer zählen häufig zu den Opfern von Raubdelikten. Passanten werden in der Regel nicht zu Hilfe kommen. Mit einem wirksamen Polizeischutz kann nicht gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Ausweispflicht

Es wird darauf hingewiesen, dass in Mosambik Ausweispflicht besteht. Es wird empfohlen, stets den Pass im Original mit sich zu führen. Dies gilt auch im Straßenverkehr für den Führerschein.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Wichtige Überlandstraßen sind teilweise in einem extrem schlechten Zustand und bergen Unfallrisiken.

In der Regenzeit (Dezember bis April) können selbst Nationalstraßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein. Wegen der relativ hohen Unfallgefahr und der mangelnden medizinischen Versorgung auf dem Lande sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden.

Die größeren Städte sind per regelmäßigem Flugverkehr erreichbar.

Geld / Kreditkarten

Reiseschecks (Travellercheques) können momentan bei keiner Bank in Mosambik eingelöst werden. Es empfiehlt sich daher ausreichend Bargeld in US-Dollar oder südafrikanischen Rand mitzuführen. EURO werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und einigen wenigen Hotels im Lande akzeptiert. An Geldautomaten in größeren Städten können geringere Geldbeträge (bis maximal 250 EUR) auch mit EC-Karte abgehoben werden.

Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik zu vereinzelten Banken möglich.

Einreisebestimmungen

Visum

Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Dieses sollte nach Möglichkeit vor der Einreise bei einer der mosambikanischen Auslandsvertretungen eingeholt werden.  Visa für touristische Zwecke und nur zur einmaligen Einreise können grundsätzlich auch an einigen der größeren Grenzübergänge zu Mosambik und dem Flughafen Maputo beantragt werden.

Reisende sollten die im Visum gestattete Aufenthaltsdauer nicht überschreiten, da hohe Geldstrafen drohen. Für eine Verlängerung des Visums ist eine Ausreise aus Mosambik und Antragstellung im nächstgelegenen mosambikanischen Konsulat erforderlich.

Falls Ausflüge in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, sollte man vor der ersten Abreise nach Mosambik eine Mehrfacheinreise (visto mùltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich.

Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Reisende sollten im Besitz einer gültigen Gelbfieberimpfung sein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise

Reisepass

Ja: Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise

Weitere Anmerkungen

Es wird empfohlen, Kindern ab 6 Jahren einen Europapass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von u. a. Langustinen, Muscheln und antiken Geldmünzen ist untersagt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen. Allerdings wird eine Überziehung der im Visum genehmigten Aufenthaltsdauer streng geahndet. Strafe: 1000 MZN, z.Zt. ca. EUR 30,- pro Tag.

Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.Bsp. das „Mural“ in Maputo), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge dürfen nicht fotografiert werden. Im Zweifelsfall ist vorher um Erlaubnis zu fragen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei einer direkten Einreise aus Deutschland bzw. anderen nicht-endemischen Ländern ist die Impfung nicht erforderlich. Bei fehlender Impfung und Ankunft aus einem Infektionsgebiet wird die Impfung am Flughafen gegen eine Gebühr von USD 50,00 durchgeführt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Größte Gefährdung für Bevölkerung und Besucher stellt die landesweit und ganzjährig verbreitete Malaria dar (mehr als 85% Malaria tropica, diverse Resistenzen gegen Malariamittel). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.  Bei Aufenthalt im Mosambik wird eine Malariaprophylaxe empfohlen.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

  • ganztägig (Dengue, s.u.) und nachts körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV/AIDS

 ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Zur Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen.. Diese schwere Darminfektion betrifft überwiegend ärmere Bevölkerungsanteile mit niedrigen Hygienestandards bei der Wasserversorgung.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber

sind Ursache für Fieber entlang der Küste. Beide werden durch tagaktive Mücken übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?).

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B. oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen

Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;  
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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