Mikronesien: Reise- und Sicherheitshinweise

Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.

Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Es folgen die landesspezifischen Hinweise:

Unverändert gültig seit: 18.11.2009

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

In den Föderierten Staaten von Mikronesien gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.

Adresse:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

25/F Tower II

RCBC Plaza

6819 Ayala Avenue

1200 Makati City

Metro Manila, Philippinen

Tel.: 0063/(0)2/ 702 3000

Fax: 0063/(0)2/702 3015

Visa-Fax: 0063/(0)2/ 702 3045

Internet: www.manila.diplo.de

E-Mail: deboma@pldtdsl.net

Die Föderierten Staaten von Mikronesien unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland.Zuständig für Deutschland ist die mikronesische Botschaft in Washington/USA:

Adresse:

Embassy of the Federated States of Micronesia

1725 `N´ Street, N.W.

Washington, D.C. 20036, USA

Tel.: 001/ 202/ 223 4383

Fax: 001/ 202/ 223 4391

Internet: www.fsmembassydc.org

E-Mail: firstsecretary@fsmembassydc.org

 Mangels eigener Landeswährung wird in den Föderierten Staaten von Mikronesien der US-Dollar (USD) verwendet. Der Umtausch von Euro ist bei Banken nicht möglich, unter Umständen jedoch in Hotels. Geldautomaten sind vorhanden. Die touristische Infrastruktur ist noch vergleichsweise schwach entwickelt. Gängige Kreditkarten werden in Hotels und auf  Tourismus ausgerichteten Geschäften angenommen. Mitnahme einer ausreichenden Menge von Bargeld wird dennoch empfohlen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise in die Föderierten Staaten von Mikronesien für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente
Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

JA ! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen:

 

Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Reisepass

JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen:

 

Visum

Besucher, die nicht im Besitz einer Einreisegenehmigung (entry permit) sind, dürfen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen einreisen. Sie müssen bei Ankunft einen ausgefüllten Ein- und Ausreisebericht (FSM Immigration Arrival and Departure Record) vorlegen, das Formular wird von der befördernden Fluglinie ausgegeben. Bei Vorlage eines Antrags auf Einreisegenehmigung kann bei Einreise auch ein Aufenthalt bis zu 60 Tagen gestattet werden. Weiterhin ist ein Beförderungsnachweis für die Rück- oder Weiterreise in ein Land, in das die Einreise gestattet ist, vorzulegen, wobei der erteilende Beamte entscheiden kann, ob stattdessen der Nachweis entsprechender finanzieller Mittel akzeptiert werden kann; außerdem sind ggf. ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes in Mikronesien nachzuweisen. Für einen 60 Tage übersteigenden Aufenthalt ist die Genehmigung vor Einreise zu beantragen und gelten andere Voraussetzungen. Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen und Gebühren sind auf der Website der Botschaft der Föderierten Staaten von Mikronesien zu finden.

Bei Reisen zwischen den Inseln ist jeweils erneut Passkontrolle und Zoll zu passieren.

Flughafensteuer

Bei Ausreise fallen je nach Abflughafen Flughafengebühren zwischen 10 und 15 US-Dollar an.

Medizinische Hinweise

Bei Einreise aus Deutschland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus Infektionsgebieten mit Pocken, Gelbfieber, Cholera, etc. muß entsprechender Impfschutz durch einen internationalen Impfausweis nachgewiesen werden ggf. auch ein Gesundheitszeugnis. Generell sollte Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A bestehen. Bei Langzeitaufenthalt bzw. bei besonderer Exposition ist die Impfung gegen Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus zu empfehlen.Denguefieber, eine von Moskitos übertragene fieberhafte Viruserkrankung, kommt in Mikronesien wie auch in der übrigen Region häufig vor. Wichtigste vorbeugende Maßnahme ist der Schutz vor den vorwiegend tagsüber stechenden Moskitos. Malaria kommt in Mikronesien nicht vor.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen ist streng verboten.

Einfuhrbeschränkungen bzw. -verbote für andere Gegenstände insbesondere Alkohol, Tabak, Drogen und ggf Exportverbote (z.B. geschützte Tiere und Pflanzen) sind rechtzeitig bei den zuständigen mikronesischen Behörden zu erfragen.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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