Unverändert gültig seit: 07.12.2009
Aktuelle Hinweise
Mexiko gehört zu den Ländern, in denen eine Vielzahl von Fällen von Influenza A(H1N1) bei Menschen aufgetreten sind und nach wie vor auftreten. Es werden aus allen Landesteilen auch Todesfälle gemeldet.
Reisenden in sowie Rückkehrern aus Mexiko werden daher besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Die Empfehlungen des Auswärtigen Amts sind in den Informationen zusammengefasst.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität stellt in Mexiko ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Allein in Mexiko-Stadt werden täglich mehrere Hundert kriminelle Delikte gemeldet, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Immer wieder sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt. Den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität sowie der Drogenbanden untereinander sind im vergangenen Jahr mehr als 6.000 Menschen zum Opfer gefallen. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in den nördlichen Bundesstaaten Chihuahua, Sinaloa und Baja California, aber keineswegs auf diese beschränkt. Auch im westlichen Bundesstaat Michoacán muss derzeit mit Kämpfen zwischen den staatlichen Sicherheitskräften und Gruppen Organisierter Kriminalität sowie verstärkten Kontrollen (Straßensperren, Personenkontrollen, Hausdurchsuchungen) durch Polizei und Militär gerechnet werden.
In Mexiko-Stadt sollten nur Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder telefonisch bestellte benutzt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr, ausgeraubt zu werden.
Bei Fahrten mit der Untergrundbahn sollten Geld und Wertsachen nicht sichtbar am Körper getragen werden. Aber Achtung: Manche Diebe sind auch auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert!
Weitere Hinweise für Ihre Sicherheit:
- Achten Sie bei Menschenansammlungen und am Flughafen, auf Bahnhöfen, Bushaltestellen und U-Bahnstationen in Mexiko-Stadt besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.
- Leisten Sie Anweisungen von Ordnungspersonal Folge und verhalten Sie sich zurückhaltend.
- Sollten Sie Opfer eines Überfalls werden, leisten Sie keinerlei Gegenwehr, da die Täter sofort von ihren Waffen Gebrauch machen!
- Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Fahrten mit dem Pkw. Auch sollten Reisen mit dem Bus nur am Tage durchgeführt werden.
- Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.
- Verzichten Sie auf auffälligen (Mode-) Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.
- Vorsicht an Geldautomaten: Lassen Sie sich Geld möglichst nur in Begleitung auszahlen und achten Sie auf auffällige Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
- Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Kopien dieser Dokumente können, z.B. auch in elektronischer Form, bei der Botschaft (Mailadresse: info@mexi.diplo.de) hinterlegt werden.
- Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an gelb markierten Bordsteinen (Parkverbot!), da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
- Fahren Sie im Pkw nur mit geschlossenen Fenstern und verriegeln Sie die Türen.
- Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.
Reisen über Land
Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mex. Tourismusministerium) ist.
Naturkatastrophen
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und auch mit Erdrutschen gerechnet werden.
Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter
und
abrufbar.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen
Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.
Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.
Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Insbesondere auf abgelegenen Straßen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Raubüberfällen krimineller Banden. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.
Geld / Kreditkarten
Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Wechselkurs derzeit Euro 1,– = ca. 19,00 $. Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden.
Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Auch Reiseschecks können eingelöst werden, . Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden.
Über „Western Union“ (www.westernunion.de) kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union“ in Deutschland ist die „Reisebank AG“ (www.reisebank.de). Von Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer und der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten.
Sonstige Hinweise
Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind US-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet.
Strom: 110 V, 60 Hz.
Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt größtenteils minus 7 Stunden, südl. Baja California und nördl. Teil der Westküste 8 Stunden, nördl. Baja California 9 Stunden.
Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab.
Nützliche Adressen
Flughafen Mexiko-Stadt
Tel.: 5571 3600 (Zentrale)
a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): Rufnummern 2259 und 2303
b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern 2341, 2208 und 2303
Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr.
Instituto Nacional de Migracion (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte)
Tel.: 5387 2400 (Zentrale)
– Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)
– Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)
Secretaria de Turismo
Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro)
Tel.: 3002 6300 (Zentrale)
Touristeninformation: 5089 7500 / 5250 0123 / 5250 0151
Listen von Krankenhäuser und Ärzten finden Sie unter „Regionalärztlichem Dienst“ auf der Homepage der Botschaft unter
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten Sie während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit möglichst noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit möglichst noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Keine |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja: Gültigkeit möglichst noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit möglichst noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Keine |
Erwerbstätigkeit
Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
Besondere Zollvorschriften
Zollfrei dürfen eingeführt werden: bis 3 l Wein/Spirituosen, 400 Zigaretten/50 Zigarren/250 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$.
Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen.
Nähere Auskünfte unter www.aduanas.gob.mx
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.
Menschenrechtsbetätigungen, z. B. in Chiapas, bedürfen einer besonderen Genehmigung. Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten von Ausländern, wie z. B. die Teilnahme an bestimmten politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.
Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Mexiko gibt es keine internationalen Impfvorschriften. Bei Kurzreisen empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Beim Langzeitaufenthalt können zusätzliche Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angezeigt sein.
Malaria
In Mexiko gibt es insbesondere in den Regenwaldgebieten des Südens ganzjährig ein mittleres Malariarisiko. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die Resorts für Touristen.
Dengue-Fieber
Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion, die auch in Tourismuszentren an den Küsten vorkommt. In den Sommermonaten 2009 registrieren die Gesundheitsbehörden auch vermehrt Fälle im zentralen Hochland; Mexiko-Stadt gilt weiter als Dengue-frei. Es empfiehlt sich der Schutz vor Moskitostichen, z. B. durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln.
Vor der Ausreise sollte ein erfahrener Tropenmediziner zu den individuellen Prophylaxemaßnahmen befragt werden. Auf Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen. Beim Verzehr von Salaten, Obst, Meeresfrüchten, Eis in Getränken sowie generell an Straßenständen ist Vorsicht geboten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
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