Unverändert gültig seit: 30.11.2009
Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt.
Bei Reisen nach Mauretanien rät das Auswärtige Amt zu besonderer Vorsicht. Mit weiteren terroristischen Anschlägen – auch gegen Ausländer – muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken.
Insbesondere die 2007 aus der algerischen GSPC (Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat) hervorgegangene AQM (Al-Qaida im Maghreb) zeichnet für mehrere Attentate auf mauretanischem Staatsgebiet, bei denen auch zahlreiche Tote zu beklagen waren, verantwortlich.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Die Sicherheitslage wird – neben den Aktivitäten der AQM – auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Die Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara muss ausschließlich an der Küste bei Nouadhibou erfolgen. Wegen nicht kenntlicher Minenfelder ist das Verlassen der Strassen bzw. ausgefahrener Pisten lebensgefährlich, insbesondere bei der Durchquerung des ca. 4 km breiten verminten Streifen Niemandslandes in Grenznähe (Anfang Februar 2007 tödlicher Unfall französischer Touristen).
Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Strassen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.
Kriminalität
Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Auch in Nouakchott ist es vereinzelt zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen. Insbesondere hat es mehrere Fälle von Gewaltkriminalität am Strand von Nouakchott gegeben (vor allem nördlich des Hotels „Sabah“). Mit einfachen Waffen (Messern, Stangen) bewaffnete Jugendliche haben mehrfach westliche Staatsangehörige – teilweise unter Gewaltanwendung – zur Herausgabe ihrer Geldbörsen und Mobiltelefone gezwungen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Gepflogenheiten
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Reisende sollten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen.
Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)).
Geld/ Kreditkarten
In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen) z.Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten entweder über Devisen oder Reiseschecks verfügen. Im Notfall kann ein Geldtransfer über das Western-Union-Büro in Nouakchott (Tel. 00222 – 525 33 18, Notruf 641 12 32, Fax 00222 – 525 54 94, Av. Gamal Abdel Nasser, Nähe Hotel El Amane) erfolgen. In Nouakchott ist Abheben an wenigen Automaten mit Visakarte möglich.
Sprachen
Insbesondere Individualreisende sollten über französische (oder arabische) Sprachkenntnisse verfügen. Englisch wird nur von wenigen Mauretaniern verstanden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum/ Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit eingetragenem Visum (zu beantragen bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien, Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750).
Einreise mit einem Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder aber eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.
Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.
Einreise mit dem Pkw über die Westsahara
– Über Dakhla in Richtung Nouadhibou
Reisende können nunmehr ohne militärische Begleitung die Westsahara durchqueren. Nach Passieren des letzten marokkanischen Grenzpostens (Achtung: von 12 bis 15 Uhr geschlossen!) vor Einreise nach Mauretanien folgt ein ca. 4 km breiter Streifen Niemandsland. Hier ist der ausgefahrenen Piste zu folgen (Minengefahr!). Danach erreicht man den mauretanischen Grenzposten, welcher täglich besetzt ist. Hier beginnt die Teerstraße. Nach wenigen km erreicht man die Straße Nouadhibou-Nouakchott (siehe auch Sicherheitshinweise).
– Über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.
Die Ausreise aus Mauretanien auf dem Landweg in die Westsahara erfolgt nur am Grenzübergang nördlich Nouadhibou (siehe Einreise). Vor Versuchen, an anderem Ort das Gebiet der Westsahara zu erreichen, wird wegen der oben genannten Minengefahr und vor dem Hintergrund des ungelösten Konfliktes um das Gebiet dringend gewarnt.
Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen, zuletzt am 14. September 2008 auf eine mauretanische Militärpatrouille. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.
Die Einreise nach und von Senegal bzw. Mali an den offiziellen Grenzübergängen im Süden bereitet zur Zeit keine Probleme. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt um ca. 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.
Besondere Zollvorschriften
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Für den persönlichen Gebrauch sind die Einfuhr von 2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22% gestattet. Dies ist jedoch unbedingt bei Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.
Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.
Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein.
Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden!
Devisen können von Reisenden bis zu einem Gegenwert von 1.000 US-$ ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag sollte bei der Einfuhr deklariert werden, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 US-$ in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich.
Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittung der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden.
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten. Homosexuelle Handlungen sind verboten und können formell mit harten Strafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr, die länger als 2 Wochen im Land bleiben wollen, bei Einreise verlangt. Außerdem bei allen Reisenden, die aus einem Gelbfiebergebiet (siehe http://www.who.int/ith/countries/en/index.html) einreisen, z.B. dem Nachbarland Senegal. Empfohlen wird die Gelbfieberimpfung allen Reisenden, die besonders in die südlichen Landesteile reisen wollen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2007/30__07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_07.pdf ) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
2007 waren ca. 0,62 % der Erwachsenen HIV- infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Krim-Kongo-Fieber
Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders im Senegalfluss und in der Tarza-Region.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien von weniger als einhundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Nouakchott in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mauretanien kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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