Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise

Kriminalität / Entführungen in Malaysia

Im Jahr 2000 wurde auf der Insel Sipadan/Sabah eine Reisegruppe von bewaffneten Gewalttätern als Geiseln genommen und auf die südlichen Philippinen entführt. In der Zwischenzeit haben die malaysischen Polizei- und Militärbehörden die Sicherheitsvorkehrungen erheblich verstärkt, so dass sich seitdem keine weiteren Überfälle ereigneten; dennoch können künftige Zwischenfälle nicht völlig ausgeschlossen werden.

Es gibt in Malaysia immer wieder Fälle von Trickbetrügereien, insbesondere durch Animation zu Glücksspielen. Hiervon sind vor allem Alleinreisende betroffen, die an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.

Auch gibt es regelmäßig Berichte über Handtaschendiebstahl durch vorbeifahrende Motorradfahrer.

Malaysia Reisezeit.

Bei Badeaufenthalten sollten Wertsachen nie unbeaufsichtigt am Strand gelassen werden.

Schiffsverkehr / Piraterie

Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. Reisende sollten sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes informieren. Die Gefährdung der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia (insbesondere Straße von Malakka) durch Piraterie ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen, besteht aber fort.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailändischen Südprovinzen wird für Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Thailand betreffenden Reisehinweise zu beachten. Touristen, die ihren Urlaub im Bundesstaat Sabah verbringen wollen, sollten entlegene und unkonventionelle Touristenziele meiden.

Es ist zu empfehlen, bei Überlandreisen mit Bussen besonders auf das Reisegepäck zu achten, welches im Gepäckfach verstaut wird.

Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige geprüfte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung bei Dschungelpfaden oft unzureichend ist.

Naturkatastrophen

Malaysia befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss, wie die schweren Seebeben im Indischen Ozean (Tsunami) vom 26.12.2004  gezeigt haben.

Insbesondere in den Spätsommermonaten kann die Belastung durch “haze” (siehe auch „Medizinische Hinweise“) in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeinträchtigendes Niveau erreichen. Aktuelle Daten (Air Pollutant Index – API) sind in Zeiten, wenn “haze” auftritt, auf der Webseite des malaysischen Umweltministeriums (http://www.doe.gov.my) abrufbar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja, Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

ja, Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja, Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus

Reisepass

ja, Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

ja, aber stets mit Foto

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja

Weitere Anmerkungen

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.

Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.

Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.
Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige “Immigration” kontaktiert werden.

Besondere Zollvorschriften

Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard.

Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie Muschelgehäuse oder auch Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogenvergehen werden, ebenso wie illegaler Waffenbesitz, mit der Todesstrafe geahndet, die auch gegen Ausländer verhängt wird. Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich die Scharia. Auch einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen können gemäß § 377 des malaysischen Strafgesetzbuches mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und Stockschlägen bestraft werden. Eine Strafverfolgung erfolgt nur, wenn Anzeige erstattet wird.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ab 4 Wochen oder bei besonderer Exposition (z.B. Laufen, Joggen, Jagd, ländliche Gebiete) auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Encephalitis. Nur bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten (www.who.int/ith/countries/en/index.html) muss eine Gelbfieberimpfung nachwiesen werden.

Die Standardimpfungen für Kinder (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes) und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2006/30__06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_06) sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufiger tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Eine Malariainfektion ist ganzjährig in einigen Landesteilen und abhängig von den Regenzeiten mit unterschiedlichem Risiko möglich, Plasmodium falciparum (65%) kommt häufiger vor als Plasmodium vivax (35%). Ein hohes Risiko besteht auf Borneo (Sabah einschließlich Küstenregion), an der Grenze zu Kalimantan (fast ausschließlich P. vivax) ist das Risiko geringer. Im Landesinneren der malaiischen Halbinsel sinkt das Risiko weiter, Küstenregionen, Städte und das Gebiet um Kuala Lumpur gelten als malariafrei.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Dengue-Fieber

wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Während und nach der Regenzeit steigen die Fälle von Dengue-Fieber deutlich an. Im Jahr 2008 betrug die Zahl der gemeldeten Denguefälle 49.335, davon verliefen 112 tödlich. Der Schutz vor tag- und nachtaktiven Mücken ist die beste und einzige Vorsorgenmaßnahme.

Andere tropische Infektionskrankheiten (z.B. Typhus, Japanische Encephalitis, Chikungunya, Bilharziose) kommen vor, allerdings in unterschiedlicher Gefährdung von Reisenden.

HIV/AIDS

ist in Malaysia bisher weniger weit verbreitet als in manchen anderen Staaten Südostasiens, die Anzahl der Neuinfektionen steigt aber an; Durchseuchung in den bekannten Risikogruppen, hier insbesondere im Drogenmilieu.

Durchfallerkrankungen/ Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Haze

Teile Malaysias sind immer wieder vom sogenannten „Haze“ betroffen. Beim „Haze“ handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig aus der lokalen Presse über die aktuelle Belastung am Aufenthaltsort zu informieren. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie Alte und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.

Vogelgrippe

Auch in Malaysia ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, umschriebene Ausbrüche bei Tieren auch in 2007, bisher keine menschlichen Erkrankungsfälle. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

Medizinische Versorgung

Allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland ausgebildeten Fachärzten. An der Westküste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in städtischen Gebieten erhältlich.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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