Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 17.11.2009

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Litauen besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Es besteht eine erhöhte Diebstahlsgefahr. Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts zahlreicher Diebstähle vor allem in größeren Städten möglichst nur bewachte Parkplätze genutzt und keine Wertsachen/Papiere/Gepäckstücke im Auto (auch nicht im Kofferraum) bzw. am Motorrad zurückgelassen werden. Auch Radiokonsolen sollten, falls möglich, stets aus dem Fahrzeug herausgenommen werden. Campingreisenden wird die Nutzung bewachter Campingplätze empfohlen.

Informationen für Bus- und LKW-Fahrer:
Mit Wirkung vom 31.05.2005 wird für die Benutzung des litauischen Fernstraßennetzes durch Busse und LKW eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr ist ausschließlich für Fahrten auf insgesamt 18 Straßenabschnitten (“main roads”) zu entrichten. Nähere Angaben zu den Straßenabschnitten und zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr finden Sie auf der englischsprachigen Website der Litauischen Straßenverkehrsbehörde unter  www.lra.lt

Für alle Fahrzeugtypen (auch PKW) wird auf der Kurischen Nehrung eine Straßenbenutzungsgebühr als Umweltschutzabgabe erhoben.

Einreisebestimmungen

Am 21.12.2007 ist Litauen dem Schengener Abkommen beigetreten,  Personenkontrollen an den EU-Binnengrenzen finden nicht mehr statt. Dennoch ist weiterhin ein Identitätspapier mitzuführen, da im litauischen Inland mit Identitätskontrollen gerechnet werden muss, insbesondere im Grenzgebiet zu Weißrussland.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente
Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

ja, muss gültig sein

Vorläufiger Reisepass

ja, muss gültig sein

Personalausweis

ja, muss gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

ja, muss gültig sein

Weitere Anmerkungen:

keine

Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

ja, muss gültig sein

Reisepass

ja, muss gültig sein

      Personalausweis

ja, muss gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

ja, muss gültig sein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja, aber nur mit Passbild

Weitere Anmerkungen:

keine

Einreise mit Kraftfahrzeugen

Die grüne Versicherungskarte ist für Litauen vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, dass in den dafür vorgesehenen Formularen das Länderkürzel für Litauen (LT) vorhanden ist. Ein handschriftlicher Nachtrag ist nicht ausreichend. Für Inhaber einer gültigen grünen Versicherungskarte entfällt die für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Eine abgabenfreie Einfuhr von Benzin oder Diesel im Ersatzkanister ist nicht erlaubt. Ein Feuerlöscher im Auto ist obligatorisch.

Auch in Litauen besteht uneingeschränkte Helmpflicht für Motorradfahrer.

Einreise mit Haustieren

Bei der Einfuhr von Haustieren ist die EU–Verordnung 998/2003 zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise ist ein von einem Tierarzt ausgestellter Heimtierausweis mitzuführen, aus dem hervorgeht, dass für das Tier eine gültige Tollwutimpfung vorgenommen wurde.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr folgender Waren im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich:

  • 800 Zigaretten,
  • 400 Zigarillos,
  • 200 Zigarren,
  • 1 kg Tabak,
  • 10 Liter hochprozentige Alkoholika,
  • 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry,)
  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) und
  • 110 Liter Bier

Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.

Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Handel, Besitz und Konsum von Drogen sind in Litauen nicht gestattet und werden strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet.

In Litauen gilt die 0,4–Promille-Grenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins geahndet.

Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution ist in Litauen unter Strafe gestellt. Sollten Minderjährigen an diesen Straftaten beteiligt sein, wirkt sich dies erheblich auf das Strafmaß aus. Mit polizeilichen Aktionen und Kontrollen in einschlägigen Regionen und Bewirtungsbetrieben muss jederzeit gerechnet werden.

Gleichfalls strafbar ist die sexuelle Nötigung.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen.

Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden.

Medizinische Versorgung

Eine deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Wilna, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet.

Versicherung

Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor der Abreise nach Litauen das E-111-S1-Formular bzw. die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei ihrer Krankenkasse zu beschaffen. Die staatliche Krankenkasse in Litauen tritt für medizinische Leistungen der Ärzte und für Arzneien in Vorlage. Voraussetzung ist, dass die Patienten den behandelnden Ärzten den Nachweis zum Versicherungsschutz (E -111-S1 Formular bzw. Krankenversicherungskarte EHIC) vorlegen können. Es kann allerdings noch nicht davon ausgegangen werden, dass dieses neue Verfahren bereits überall im Land bekannt ist und ein vertragsgemäßes Eintreten der Krankenkasse in jedem Fall sichergestellt ist.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, welche Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken).

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung unter der Rubrik “Urlaub im Ausland”. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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