Lettland: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 17.11.2009

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Lettland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Die baltischen Länder werden als Touristenziel immer beliebter. Damit geht einher, dass an touristisch besonders beliebten Plätzen die Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zunimmt. In Rigaer Nachtclubs und Bars können Sie mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert werden (z.B. Zahlung überhöhter Preise, Kreditkartenbetrug). Auch bei Taxifahrten kann es passieren, dass Sie mit überhöhten Rechnungen konfrontiert werden.

Es sollten insbesondere die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachten werden:

  • Zahlungsmittel in Lettland ist der Lat (lettische Währung). Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt über den aktuell geltenden Wechselkurs.
  • Lassen Sie bei der Auswahl der von Ihnen besuchten Lokalitäten Vorsicht walten. Informieren Sie sich im Voraus über die Lokalitäten, die Sie besuchen möchten (Informationen können Sie beispielsweise bei der lettischen Tourismus-Hotline 24-Stunden unter 220 330 00 in Englisch, Lettisch oder Russisch erfragen. Bedenken Sie, dass sich die Namen, Adressen und Eigentümerstrukturen von gastronomischen Betrieben schnell ändern können.) Seien Sie vorsichtig, wenn Sie von Fremden spontan zum gemeinsamen Besuch von z.B. Bars und Diskotheken aufgefordert werden.
  • Bei abendlichen Club-Besuchen achten Sie bitte auf Ihre Getränke. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Betäubungstropfen zum Einsatz kamen.
  • Generell, aber besonders in Bars und Diskotheken, sollten Sie vor der Bestellung die Getränkekarte einsehen. Prüfen Sie die Preise vor der Bestellung und zahlen Sie möglichst direkt nach Erhalt jedes Getränks. Kontrollieren Sie die Rechnung!
  • Es ist üblich, dass konsumierte Speisen und Getränke in einer gemeinsamen Rechnung für einen Tisch bzw. eine Gruppe abgerechnet werden. Achten Sie daher darauf, dass Fremde nicht in Ihre Rechnung einbezogen werden. Versuchen Sie möglichst in Gesellschaft von Freunden auszugehen. Beachten Sie die Hinweise der Kreditinstitute zur sicheren Aufbewahrung von Kreditkarten und EC-Karten. Kontrollieren Sie die Kreditkatenbelege und bewahren Sie die Zahlungsbelege für während Ihrer Reise beglichene Rechnungen einige Monate auf.
  • Benutzen Sie lediglich Taxis, die mit einem beleuchteten Taxischild auf dem Dach und speziellen gelben Nummernschildern beginnend mit den Buchstaben „TX“ ausgestattet sind. Taxis sollten ein Taxometer haben und Sie sollten sich vergewissern, dass dieses auch zu Fahrtbeginn angestellt wird. Erbitten Sie eine Quittung über den gezahlten Betrag. Die Touristenhotline 220 330 00 kann Ihnen weitere Informationen zur Taxibenutzung zur Verfügung stellen.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke machen es Taschendieben besonders einfach.
  • Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung (zu erfragen bei Ihrer Bank) an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf.

Notfallrufnummern

Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen eine Notfall-Hotline an. Unter der kostenfreien Rufnummer 220 330 00 erfahren Sie rund um die Uhr auf Englisch, Lettisch oder Russisch, wohin Sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen.

Auch die deutsche Botschaft in Riga ist in Notfällen über den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Notfallrufnummer der Botschaft an Abenden und Wochenenden lautet 00371-29 46 64 56.

Führerscheine

Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.

Einreisebestimmungen

Passpflicht

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen.

Reisedokumente / Visum 

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente
Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Einreise möglich

Vorläufiger Reisepass

Einreise möglich

Personalausweis

Einreise möglich

Vorläufiger Personalausweis

Einreise möglich

Weitere Anmerkungen:

Obwohl Lettland ein Mitgliedsstaat des Schengen-Übereinkommens ist, und damit Reisedokumente nicht bei jedem Grenzübertritt geprüft werden, sind Reisende gesetzlich verpflichtet, sich bei Auslands­reisen ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültige Dokumente stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 2500 Euro geahndet werden.

Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Einreise möglich

Reisepass

Einreise möglich

Personalausweis

Einreise möglich

Vorläufiger Personalausweis

Einreise möglich

bereits vorhandener Eintrag in den Reise­pass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

reicht nicht aus, da zwingend ein Passfoto des Kindes in dem Einreisedokument sein muss

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Janu­ar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Einreise möglich, Passfoto zwingend vorgeschrieben

Weitere Anmerkungen:

Obwohl Lettland ein Mitgliedsstaat des Schengen-Übereinkommens ist, und damit Reisedokumente nicht bei jedem Grenzübertritt geprüft werden, sind Reisende gesetzlich verpflichtet, sich bei Auslands­reisen ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültige Dokumente stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 2500 Euro geahndet werden.

Einreise mit dem Pkw

Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.

Besondere Zollvorschriften

Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen.

Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an.

Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1947 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Eventuell müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, die Sie von der Staatlichen Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler (Pils iela 20, Riga, Tel.: 00371 67224519, www.mantojums.lv) erhalten können.

Die Einfuhr folgender Waren im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich:

– 800 Zigaretten

– 400 Zigarillos

– 200 Zigarren

– 1 kg Tabak

– 10 l hochprozentiger Alkohol

– 20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z.B. Port, Sherry u.ä.)

– 90 l Wein

– 110 l Bier

Genauere Informationen über die lettischen Zollvorschriften erhalten Sie in englischer Sprache unter www.vid.gov.lv.

Bei der Einfuhr von Haustieren ist die neue EU–Verordnung ( Verordnung 998/2003) zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise ist ferner ein internationaler Impfpass für Ihr Haustier mitzuführen. Eine Tollwutimpfung ist vorgeschrieben.

Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht gestattet und wird strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet.

In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.

Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.

Medizinische Hinweise

Hepatitis A

Nach wie vor ist die Hepatitis-A-Epidemie in Lettland nicht beendet. Von Januar bis Dezember 2008 hat es insgesamt 2.299 nachgewiesene Fälle von Hepatitis A in Lettland gegeben, die Mehrzahl davon in Riga (1.780). Insgesamt wurden 2.125 Personen stationär behandelt, dies sind 92% der Fälle. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten ist es nach offiziellen Angaben nicht möglich, alle Personen, die Kontakt mit den Infizierten hatten, von Seiten offizieller Stellen zu impfen. Quelle dieser Erkrankungen scheinen Restaurants – hauptsächlich in Riga – zu sein.

Reisenden wird empfohlen, vor Reiseantritt für einen ausreichenden Hepatitis-A-Impfschutz Sorge zu tragen.

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Landesweit, auch in Riga, kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche. Die baltischen Länder haben pro Bevölkerungsanteile die höchsten Infektionsraten in Europa. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen.

Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden.

Krankenversicherung

Deutsche gesetzliche Versicherungen zahlen für dringend erforderliche Aufwendungen in Lettland im Rahmen des Versicherungsscheines E111. Da dadurch in der Regel ggf. erforderliche Rücktransportkosten nach Deutschland nicht abgedeckt sind, wird dringend der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Eine Flugrettungsversicherung wird empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen  der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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