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Laos: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 05.10.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Kleinkriminalität in Laos nimmt deutlich  zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es immer häufiger zu Überfällen und Handtaschen- und Mopeddiebstählen. Mittlerweile sind auch Fälle der bereits aus Thailand berüchtigten K.O.-Drinks bekannt geworden. Dabei werden dem Opfer (in den meisten Fällen von Gelegenheitsbekanntschaften ) unbemerkt Betäubungsmittel  durchaus in stark gesundheitsgefährdender  Dosierung in das Getränk gemischt, um es danach ungehindert ausrauben zu können.

Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch in Laos.

Reisen über Land

Entlang der Nationalstraße 13 kam es bis 2004 zu gelegentlichen Überfällen. Seitdem ist die Lage jedoch ruhig. Reisende, die auf dieser Landroute nach Luang Prabang reisen wollen, sollten sich dennoch eines verbleibenden Restrisikos bewusst sein. Dies gilt auch für die Benutzung der Nationalstraße 7 zwischen Phoukhoun und vietnamesischer Grenze.

Individualreisende setzen sich in dem Moment unkalkulierbaren Risiken aus, in dem sie ohne ortskundige laotische Führer befestigte Straßen bzw. Wege verlassen. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO). Auch vor dem Hintergrund, dass sich wiederholt Touristen schlichtweg verlaufen haben und nur mit aufwändigen Rettungsaktionen geborgen werden konnten, wird von Alleingängen, z. B. in Nationalparks, abgeraten. Schwere Verletzungen oder Krankheiten können in den nördlichen Landesteilen nur unzureichend versorgt werden (s. auch „Medizinische Hinweise“).

Terrorismus

Es ist in den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2004 in Vientiane, sporadisch zu Anschlägen mit kleineren selbstgefertigten Sprengkörpern auf Märkte und Bushaltestellen gekommen, die Regimegegnern zugerechnet wurden. Deutsche Touristen wurden hierbei nicht verletzt. Reisen zur Ebene der Tonkrüge sollten sich auf die ausgewiesenen Touristenziele beschränken und schon wegen der Minengefahr (UXO) nur in Begleitung ortskundiger Reiseführer stattfinden.

Straßen- und Luftverkehr sowie Verkehr auf Wasserwegen

Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch. Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen. Wird ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm meist unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert.

Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich in den letzten Jahren mit dem Einsatz neuer Flugzeuge von Lao Airlines für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert. Problematisch bleiben die Verbindungen in die entlegenen Nordprovinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis September) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.

Die Schnellboote („Speed Boats“) sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Da auf fast allen Strecken auch normale Boote (sog. „Slow Boats“) verkehren, sollte auf die Benutzung der Schnellboote verzichtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Für Ausländer bestehen in Laos- von möglichen Sperrungen bestimmter Regionen wegen Militärübungen einmal abgesehen- keine Reisebeschränkungen. Sie können sich auf eigenes Risiko im ganzen Land frei bewegen.

Die Demokratische Volksrepublik Laos ist seit der Revolution von 1975 ein sozialistisch geprägter Einparteienstaat. Die Bevölkerung von etwa 6 Millionen (2008) ist aus vielen Ethnien (offiziell 49) zusammengesetzt, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für religiöse Stätten und Zeremonien (etwa hinsichtlich der Bekleidung bei Betreten buddhistischer Klöster).

Laos ist ein armes Entwicklungsland im Herzen Indochinas ohne eigenen Zugang zum Meer.

Geld / Kreditkarten

Laotische Kip, thailändische Baht und US-Dollar können mit Kreditkarte (Visacard und teils Mastercard) bei verschiedenen Banken in Vientiane während der üblichen Öffnungszeiten, Montags bis Freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr beschafft werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5 %, hinzu kommen die Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten irgendeine Form der Blitzüberweisung an, zusätzliche Informationen unter und

An vereinzelten Geldautomaten kann auch mit EC-Karte (auf das Cirrus-Zeichen achten) Bargeld beschafft werden. Der Höchstbetrag, der am ATM-Gerät ausgezahlt werden kann, ist von Bank zu Bank verschieden und liegt zwischen 70.000 und  2.000.000 Kip.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum. Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193 Berlin, Tel.: 030/89060647; Fax: 030/89060648), die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66-2-5 38 36 96 od. 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66-4-3 22 07 94 oder 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)).

Sogenannte „Visa upon Arrival“ können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé (dieser ist vorübergehend wg. Umbauarbeiten geschlossen) sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 30 USD gegen Vorlage des noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses und von 2 Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 US$ pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

Reisedokumente

Reisedokumente
Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

ja, bei Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit

vorläufiger Reisepass

ja, bei Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

nein

Reisepass

ja, bei Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

mit Lichtbild bis zum Alter von 12 Jahren anerkannt,

ggf. vor Ausreise bei Laotischer Botschaft nach neuesten Bestimmungen erkundigen

Pass bei Einreise noch mind. 6 Monate Gültigkeit

noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nein

weitere Anmerkungen

Reiseausweise als Passersatz zur Rückreise nach Deutschland über Thailand nur für den Transit; Einreise in Thailand damit nicht möglich.

Einreise

Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt, mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Ministeriums für Kultur und Information einzuholen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Vor Erwerb, Besitz und Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird dringend abgeraten.

Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Für schwere Drogenvergehen gibt es lebenslänglich oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, 3 Kg Amphetamine und/oder 10 Kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch nicht vollstreckt.

Auch wird Rauschgiftkonsum von interessierten Kreisen zumindest in Einzelfällen zur Erpressung der Betroffenen genutzt. Die ansteigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500 US$ bis 5000 US$) oder Haftstrafen geahndet. Nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch einen Deutschen wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Zu Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsrechtliche Vorschriften s. Abschnitt „Einreise- bestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte – wie überall – eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass konsularischer Beistand außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich ist. Gelegentliche Unregelmäßigkeiten im Handeln laotischer Stellen können nicht ausgeschlossen werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids

HIV / Aids ist im Lande ein wachsendes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches, lebensgefährliches Risiko bergen.

Klassische Geflügelpest („Vogelgrippe“)

Auch in Laos ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.

Influenza A(H1N1) [„Schweinegrippe“]

Die Influenza A(H1N1) hat auch Laos erreicht und sich offenbar fest etabliert. Nähere Informationen und Auskunft über empfohlene Verhaltensregeln erhalten Sie über folgenden

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen weitgehend vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Medizinische Versorgung

Die Medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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