Kuwait: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 08.10.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Angesichts der aktuellen Lage in der Region wird auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in Kuwait hingewiesen. Es wird empfohlen, beim Besuch von Einrichtungen, die vorwiegend von Ausländern frequentiert werden (Einkaufszentren, Supermärkte, Hotels, Restaurants), erhöhte Wachsamkeit zu zeigen.

Kuwait ist Logistikdrehscheibe für die im Irak stationierten Koalitionstruppen. Es wird empfohlen, sich von den Nachschubkonvois der US-Armee fernzuhalten, die sich hauptsächlich auf der Verbindungsstrasse zwischen der irakisch-kuwaitischen Grenze (Grenzübergang Abdalli) und den US-Militäreinrichtungen entlang der 7. Ring Road und dem südlichen Abschnitt des Expressway No. 40 bewegen. Die Konvois werden von bewaffneten Kräften der US-Armee und der kuwaitischen Polizei geschützt. Ferner sollten Militäreinrichtungen gemieden werden. Diese könnten als Ziele für Anschläge in Betracht kommen.

Reisen über Land

Vor Reisen in den Irak wird eindringlich gewarnt.

Auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die für den gesamten Irak gilt, wird verwiesen. Deutschen Staatsangehörigen wird dringend geraten, den Irak zu verlassen.

Auch im südlichen Irak und den grenznahen irakischen Gebieten um Basra, die von Kuwait aus zugänglich sind, besteht die Gefahr von Anschlägen, Übergriffen und Überfällen auf Ausländer. Es ist nicht auszuschließen, dass Kuwait den Grenzübergang Abdalli zum Irak ohne vorherige Ankündigung schließt. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden und der Koalitionsstreitkräfte möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden.

Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten.

Minengefahr

Auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen besteht eine Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper, die aus der Zeit der irakischen Invasion stammen. Unfälle können nicht ausgeschlossen werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja; kein israelischer Einreisestempel

Vorläufiger Reisepass

Ja; kein  israelischer Einreisestempel

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, kein israelischer Einreisestempel

Reisepass

Ja; kein israelischer Einreisestempel

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

 

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Von dieser Möglichkeit wird abgeraten, da häufig Probleme wegen des fehlenden Bildes des Kindes auftreten.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Von dieser Möglichkeit wird abgeraten, da häufig Probleme wegen des fehlenden Platzes für die diversen Stempel und Etiketten.

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist.

Visum

Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert.

Für Deutsche gilt folgendes Verfahren:

  • Bei Einreise auf dem Luftweg nach Kuwait werden Einreisevisa mit einer Gültigkeit von drei Monaten am Flughafen ausgestellt. Die Gebühr für ein Visum beträgt 6,- KwD (knapp 18,- Euro). Die Ausstellung der Visa am Flughafen kann zu Wartezeiten führen.
  • Bei Einreise auf dem Landweg nach Kuwait muss vorab ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.
  • Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme sind ebenfalls bei einer kuwaitischen Auslandsvertretung zu beantragen.

Bei Ausreise nach Ablauf des Visums ist eine Strafe von derzeit 10,00 KD (ca. 28,00 Euro) pro Tag zu zahlen. Weitergehende Sanktionen wie ein Strafverfahren oder die Verhängung einer Einreisesperre sind möglich.

Grenzübergang zum Irak, Einreise aus dem Irak nach Kuwait

Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak. Die Grenze zum Irak ist für Zivilpersonen geschlossen. Ein Ausreise aus Kuwait und Einreise in den Irak ist nur mit Sondergenehmigung der kuwaitischen Innenbehörden möglich. Darüber hinaus werden die Militärbehörden der Koalitionsstreitkräfte beteiligt.

Eine Einreise aus dem Irak nach Kuwait ist nur mit kuwaitischem Visum und Grenzübertrittsgenehmigung möglich. Grenzübertrittsgenehmigung und Visum müssen in einem zeitaufwendigen Verfahren vorab in Kuwait beantragt und beschafft werden.

Aufgrund der Lage im Irak wird eindringlich vor Reisen dorthin gewarnt.  Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten.

 

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, öffentliche Obszönität, öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.

Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit gesetzlich verboten. Auch darüber hinaus wird während dieser Zeit eine besondere Zurückhaltung empfohlen.

Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Photographieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de), sie sollten auf aktuellem Stand sein (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu)

HIV / Aids kann, wie andernorts, eine Gefahr für alle diejenigen darstellen, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis empfiehlt es sich, die geltenden Regelungen des Landes zum Nachweis eines HIV-Testergebnisses jeweils aktuell bei der kuwaitischen Botschaft zu erfragen.

Prophylaxe

Die hygienischen Verhältnisse in Kuwait können aufgrund des hohen Entwicklungsstandards als gut bezeichnet werde. Die Gewässer um Kuwait sind stellenweise durch eingeleitete Abwässer (Kanalisation, Industrie) belastet. Das Abwasserreinigungssystem wird ausgebaut. Grundsätzlich gilt: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene (ausschließlich Verzehr von abgekochten Speisen u. Getränken) lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.

Es wird empfohlen, gegen durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten, Repellentien zu verwenden, ggf. unter einem Mückennetz zu schlafen und den ganzen Körper bedeckende Kleidung zu tragen.

Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kuwait durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).

Klima

Das Wüstenklima ist belastend und fordert u.a. regelmäßiges und häufiges Trinken (sauberer!) Getränke über den Tag verteilt und besondere Vorsicht für Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte. Hierfür sollte vor der Ausreise der persönliche Rat des Hausarztes und des Tropen- und Reisemediziners eingeholt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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