Unverändert gültig seit: 24.09.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Teilung der koreanischen Halbinsel und die politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt.
Deutschen Staatsangehörigen, die eine Unterrichtung im Krisenfall wünschen und die länger als drei Monate in Südkorea bleiben, wird empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Seoul anzumelden und ihre Kontaktadressen zu hinterlassen: Nähere Informationen sind auf der Homepage
im Bereich „Informationen für deutsche Staatsangehörige“ verfügbar. Dort besteht ein Link zur „elektronischen Deutschenliste“.
Allgemeine Reiseinformationen
Südkorea belegt den südlichen Teil der koreanischen Halbinsel. Das Land besteht zu etwa 70% aus Gebirgen und nur die zum Teil sehr dicht bevölkerten Ebenen entlang der Küste im Süden und Westen können in größerem Maße landwirtschaftlich genutzt werden.
Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein 4 km breiter Grenzstreifen, in dessen weiterem Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur vom Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen.
Südkorea hat eine Fläche von 99.392 qkm und ist somit etwas größer als ein Viertel der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerzahl beträgt etwa 48 Millionen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und hat vier ausgeprägte Jahreszeiten mit kalten, trockenen Wintern und heißen Sommern, in denen während der Regenzeit im Juli und August etwa die Hälfte der jährlichen Niederschläge fällt. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten.
Geld / Kreditkarten
Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an den meisten Geldautomaten bei Eingabe der PIN-Nummer möglich. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen EC-Karten ist nur bei sehr wenigen Geldautomaten (diese sind meist mit „Global ATM“ gekennzeichnet) möglich. In der Praxis ist es für Touristen schwierig, einen Geldautomaten zu finden, der deutsche EC-Karten akzeptiert.
Führen von Pkw
Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 können Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland, die im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sind, in Verbindung mit dem regulären deutschen Führerschein einen Pkw in Korea fahren und auch anmieten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr in Korea aufhalten möchten, ist jedoch zu beachten, dass der internationale Führerschein nur zum Fahren innerhalb des ersten Jahres nach der Einreise berechtigt. Wer sich länger als ein Jahr in Korea aufhält, muss deshalb den deutschen Führerschein in einen koreanischen Führerschein umschreiben lassen.
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Korea grundsätzlich nicht gefahren werden. Touristen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Korea einreisen, müssen das Fahrzeug am Eingangshafen stehen lassen und sich einen Mietwagen nehmen. Der koreanische Zoll hat von dieser Regelung in den letzten Jahren keine Ausnahme gemacht.
Sprache
Amtssprache ist Koreanisch. Englische Sprachkenntnisse sind für die einfachste Grundverständigung in den größeren Städten ausreichend. In ländlichen Regionen sind englische Sprachkenntnisse der Bevölkerung nur selten anzutreffen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige können als Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Wer in Korea arbeiten oder studieren will, benötigt ein Visum. Der erforderliche Aufenthaltstitel kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden.
Reisedokumente
Für die Einreise nach Korea benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderpass oder mit Lichtbild versehenen Kinderausweis. Bei Kindern genügt es auch, wenn sie im Pass eines Elternteils als Begleitperson eingetragen sind.
Ferienarbeitsaufenthalte (Working Holiday)
Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, benötigt, das vorab bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Die entsprechende Möglichkeit besteht übrigens auch für junge Koreaner, die nach Deutschland reisen möchten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Devisen (Bargeld) dürfen nur bis zu einer Höhe von US-Dollar 10.000 ein- bzw. ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim koreanischen Zoll angemeldet werden.
Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen ein Tiergesundheitszeugnis und einen Nachweis, dass sie vor mindestens 30 Tagen gegen Tollwut geimpft wurden. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.
Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das koreanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor.
Medizinische Hinweise
Für die Einreise nach Korea sind keinerlei Impfungen erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus, evtl. auch gegen Japan-Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird für längere Aufenthalte ein HIV-Testergebnis verlangt. Vor der Abreise wird hierzu Rücksprache mit der koreanischen Botschaft empfohlen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist in den großen Städten mit Europa zu vergleichen, kann aber gelegentlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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