Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 07.12.2009

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Nach der Militärintervention auf der Insel Anjouan im Frühjahr 2008 hat sich die innenpolitische Lage auf den Komoren inzwischen stabilisiert.

Aufgrund der politischen Spannungen zwischen Frankreich und den Komoren besteht allgemein eine negative Grundstimmung gegenüber französischen Staatsangehörigen. Da deutsche Staatsanghörige nicht sofort von letzteren zu unterscheiden sind, besteht auch für sie ein erhöhtes Risiko, Opfer politisch motivierter Agression zu werden.

Mit armutsbedingter Kriminalität muss auf den Komoren jederzeit und überall gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Verhalten in der Öffentlichkeit

Die Komoren sind ein stark islamisch geprägtes Land. Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln und Moralvorstellungen des größten Teils der Bevölkerung anpassen. In der Stadt sollten weder Shorts, ausgeschnittene Kleider noch Miniröcke getragen werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Frauen sollten an öffentlichen Stränden, insbesondere während des Ramadan, auf das Baden verzichten.

Infrastruktur

Das Straßennetz ist in schlechtem Allgemeinzustand, Vorsicht ist bei Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet. Die Flugverbindungen zwischen den Inseln werden von zwei privaten Fluggesellschaften wahrgenommen, von denen eine auf der schwarzen Liste unsicherer Airlines aufgeführt ist. Die innerkomorischen Flugverbindungen sowie die Telekommunikation sind weiterhin unregelmäßig und häufig gestört.

Geld/ Kreditkarten

Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist in der Hauptstadt möglich, es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld bzw. Reiseschecks. –Ob Kreditkarten in Hotels akzeptiert werden, sollte jeweils vorab erfragt werden.

Die komorische Zentralbank hat am 21. August 2006 neue Banknoten über 500 und 10 000 FC herausgegeben. Die alten Geldscheine von 10 000 FC (aus dem Jahr 1996) und von 500 FC (aus dem Jahr 1975) sind inzwischen ungültig.

Sprache

Ohne Kenntnisse in der französischen Sprache gestaltet sich eine Reise auf die Komoren als schwierig. Außer der Landessprache Komorisch wird auch Französisch und Arabisch gesprochen.

Klima

Tropisches Klima; Trockenzeit von Mai bis Oktober, Regenzeit von November bis April. Durchschnittliche Temperatur ganzjährig um 25° C.

Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen sind landesweit unzuverlässig und können kurzfristig unterbrochen oder eingeschränkt werden. Treibstoff ist weiterhin knapp.

Konsularische Hilfe

Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Vertretung auf den Komoren. Zuständig ist die Botschaft in Antananarivo/ Madagaskar. Einzige EU-Vertretung am Ort ist die französische Botschaft:

Tel.: +269-730.753, Fax.: +269-730.922

In Notfällen Tel.: +269-730.615.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das von der komorischen Botschaft in Frankreich erteilt wird:

Ambassade des Comores
20, Rue Marbeau
75016 Paris
Tel. 0033 1 40 67 90 54
Fax 0033 1 45 02 17 40

Die Erteilung eines Touristenvisums bei Ankunft am internationalen Flughafen auf Grande Comore ist möglich. Dieses kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets ausgestellt werden. Die Gebühren (30.000 komorische Francs bzw. 60,- Euro) für das Touristenvisum sind in Euro zu entrichten. Ferner muss ein Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten vorgelegt werden. Dabei gehen die komorischen Behörden von einem Tagessatz von 60,- Euro aus. Ein Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht gemacht. Eine Visumverlängerung ist möglich. Die Gebühren für ein Visum mit einer Gültigkeit von 45 Tagen bis zu einem Jahr betragen 125.000 komorische Francs bzw. 250,- Euro und für ein Visum mit einer Gültigkeit von 1 Jahr bis zu 10 Jahren 250.000 komorische Francs bzw. 500,- Euro.

 

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, Eintrag mit Foto, Gültigkeit noch mind. 6 Monate

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit Foto, Gültigkeit noch mind. 6 Monate

Weitere Anmerkungen

 

Einreise über den Seeweg

Reisende, die auf Segelyachten eintreffen, sollten unbedingt die Zollformalitäten in den Häfen erledigen, bevor sie das Innere der Insel betreten. Ansonsten unterliegen sie den vorgenannten Einreisebestimmungen.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art und jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Ehebruch kann auf den Komoren mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnishaft geahndet werden, wenn der Ehepartner eine entsprechende Anzeige erstattet.

Prostitution wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als strafbare Handlung definiert, sie gilt aber als gesellschaftlich inakzeptabel. Besitzer von Tanzlokalen und Hotels können für die Beschäftigung von minderjährigen Prostituierten (bis 21 Jahre) oder für die Duldung von Prostitution in Zusammenhang mit Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.

Pädophilie, die Ausübung „unzüchtiger Handlungen“ und die Verführung Minderjähriger werden vom Gesetzgeber streng geahndet.

Homosexualität wird zwar im Strafgesetzbuch nicht als Verbrechen aufgeführt, nach dem allgemeinen Sittengesetz auf den Komoren gilt sie jedoch als nicht tolerierbar.

Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht Fotografierverbot.

Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten, der Besitz von illegalen Drogen wird streng geahndet. Für Schwerstverbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Rucksacktourist u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV/ Aids

kann im Lande eine Gefahr sein für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose; Krokodile ?). Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Schutz bietet konsequente Hygiene bei Essen und Trinken (nur abgekochtes!).

Für eine Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Medizinische Versorgung

Die Medizinische Versorgung ist im Lande mit Europa nicht zu vergleichen und kann örtlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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