Unverändert gültig seit: 11.11.2009
Aktuelle Hinweise
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Im Grenzgebiet zu Venezuela ist es in den letzten Tagen mehrfach zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen. Mehrere Grenzübergänge wurden wiederholt gesperrt. Es wird daher von Grenzübertritten nach Venezuela auf dem Landwege abgeraten. Darüber hinaus rät das Auswärtige Amt nach wie vor von Reisen in die Grenzregion zu Venezuela, Ecuador, Peru und Panamá und in alle vom Binnenkonflikt betroffenen Regionen ab. Dazu zählen insbesondere (aber nicht nur) die Departamentos Putumayo, Chocó, Nariño und Arauca sowie der Süden des Landes.
- Gesteigerte Aktivität der Vulkane Huila und Galeras in Kolumbien
Die kolumbianischen Behörden haben für den seit geraumer Zeit aktiven Vulkan Huila im Departement Huila an der Grenze zu den Departements Valle del Cauca und Tolima die Warnstufe „Orange II“ ausgerufen, nach der ein „Ausbruch in den nächsten Tagen oder Wochen wahrscheinlich“ ist. Seit einigen Tagen wird zudem eine gesteigerte Aktivität des Vulkans Galeras im Departement Nariño unweit der Departements-Hauptstadt Pasto registriert. Die kolumbianischen Behörden haben für den Vulkan und die unmittelbare Umgebung ebenfalls die Warnstufe „Orange II“ ausgerufen; sie empfehlen, die beiden Vulkane und ihre Umgebung nicht zu besuchen. Den Hinweisen der örtlichen Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität/ Entführungen/ Terrorismus/ Sicherheit
Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten fünf Jahren generell verbessert. Das Sicherheitsniveau in den meisten Metropolen (insbesondere in Bogotá) ist mit dem anderer lateinamerikanischer Großstädte durchaus vergleichbar. Dennoch hat es in jüngster Zeit wieder Anschläge der FARC in verschiedenen Regionen und Städten, auch in Bogotá, gegeben. Bewaffnete Auseinandersetzungen – hauptsächlich in entlegenen Teilen und vor allem im Süden des Landes – kommen weiter vor.
In der Regel gelten die größeren Anschläge staatlichen Einrichtungen. Anschläge der FARC auf zivile (touristische) Ziele sind daher nicht sehr wahrscheinlich, können allerdings auch nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Das Auswärtige Amt rät gegenwärtig insbesondere von Reisen in die Departamentos Chocó, Putumayo, Nariño und Arauca ab.
Wie in der Mehrzahl der lateinamerikanischen Staaten sind auch in Kolumbien landesweit die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft – im Vergleich zu Europa – sehr hoch. Hiervon sind auch Viertel der Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren betroffen, in denen sich Ausländer üblicherweise bewegen.
Hinzu kommen Gefahren durch Auseinandersetzungen bzw. Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften und den illegalen Gewaltgruppen in ländlichen Gebieten. Ferner besteht in Kolumbien weiterhin die Gefahr von Entführungen durch die illegalen bewaffneten Gruppen und durch kriminelle Banden, die häufig auch Ausländer mitunter jahrelang als Geiseln festhalten, um Lösegeld zu erpressen oder politische Forderungen durchzusetzen.
Die Gefahr, Opfer eines Verbrechens zu werden, kann durch Beachtung der üblichen Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen sowie der nachfolgenden Hinweise gesenkt werden:
- Leisten Sie auf keinen Fall Widerstand, wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommt.
- Achten Sie bei Menschenansammlungen besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.
- Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Straßen, Vorsicht ist nachts auch in der Altstadt von Bogotá angebracht. Seien Sie abseits der Touristenzentren nicht allein unterwegs, insbesondere wenn Sie keine Ortskenntnis besitzen.
- Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.
- Verzichten Sie auf auffälligen (auch Mode-)Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.
- Lassen Sie Ihr aufzugebendes Gepäck vor der Rückreise am Flughafen in Plastikfolie einschweißen – dies schützt vor Diebstählen aus Ihrem Gepäck und vor unbewusstem Drogenschmuggel. Verschlossene Koffer werden von den kolumbianischen Behörden bei Drogenverdacht aufgebrochen. Auch daher empfiehlt es sich, die Koffer am Flughafen unverschlossen mit Plastikfolie umwickeln zu lassen.
- Verzichten Sie auf typische „Rucksackreisen“.
- Vorsicht an Geldautomaten: Ziehen Sie Geld möglichst nur in Begleitung und achten Sie auf auffällige Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
- Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.
- Nehmen Sie möglichst keine Getränke, Esswaren, Süßigkeiten oder Zigaretten von Fremden an.
- Lassen Sie Essen/Getränke im Restaurant nicht unbeaufsichtigt, wenn Sie deren späteren Verzehr noch beabsichtigen.
- Für Taxifahrten gilt unbedingt folgende Grundregel: Benutzen Sie stets den Telefonservice, um ein Taxi zu bestellen oder benutzen Sie autorisierte Taxis an den kenntlich gemachten autorisierte Taxiständen (i.d.R erkennen Sie diese am mit offizieller Kleidung kenntlich gemachten Personal, welches vor Abfahrt ihren Namen und die Nummer des Taxis notiert).
Reisen über Land
Die kolumbianischen Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen fünf Jahren enorme logistische und personalintensive Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Allerdings sollten auch diese Strecken nur tagsüber und möglichst an Wochenenden oder Feiertagen befahren werden. Benutzen Sie möglichst unauffällige Fahrzeuge. Ein persönliches Restrisiko (Überfälle, Entführungen, hohe Zahl von Unfällen) kann allerdings nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten.
Vor Überlandfahrten sollten unbedingt die verfügbaren Sicherheitserkenntnisse der kolumbianischen Sicherheitsdienste oder anderer ortskundiger Stellen eingeholt und die Entscheidung über eine Fahrt nur nach sorgfältiger Prüfung des Sicherheitsrisikos getroffen werden.
Von der Benutzung des Landweges in entlegenen Gebieten, insbesondere in den vom Binnenkonflikt betroffenen Zonen, rät das Auswärtige Amt nach wie vor ab. Dazu zählen insbesondere (aber nicht nur) die Departamentos Putumayo, Chocó, Nariño und Arauca sowie die Grenzregionen – vor allem die Grenzregion zu Venezuela, Ecuador, Peru und Panama – und der Süden des Landes.
Drogen
Gelegentlich werden Touristen als unwissende „Drogenschmuggler“ eingesetzt. Nehmen Sie daher kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie ab und zu den Inhalt Ihres eigenen Gepäcks.
Reisende und ihr Gepäck werden in Einzelfällen sehr genau kontrolliert. Passagiere werden gelegentlich stichprobenartig einer Röntgenkontrolle unterzogen. Ziel ist dabei die Überprüfung, ob Drogen im Körperinneren befördert werden.
Sollte die Polizei Ihr Gepäck wegen Drogenverdachts durchsuchen, achten Sie darauf, dass ein unabhängiger Zeuge dabei ist. Wer wegen Drogenbesitzes verurteilt wird, muss mit hohen Strafen rechnen, die im kolumbianischen Strafvollzug verbracht werden müssen. Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in Deutschland.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig, Englischkenntnisse sind abseits der Städte wenig verbreitet.
Geld / Kreditkarten
In Kolumbiens Städten kann problemlos mit allen gängigen Kreditkarten bezahlt werden. US-Dollars und Euro werden bei Banken, guten Hotels oder in Wechselstuben eingetauscht. Kreditkarten sollten jedoch niemals aus der Hand gegeben werden und bei der Benutzung des Geldautomaten sollte dieser daraufhin überprüft werden, ob möglicherweise „Präparierungen“ zum illegalen Auslesen der Karte angebracht worden sind. Ansonsten gilt für die Benutzung von Geldautomaten: Geld nur in belebten Straßen, großen Banken oder Einkaufszentren abheben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate |
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Reisepass |
Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, Gültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate |
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Weitere Anmerkungen |
Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen |
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt in diesem Fall 180 Tage. An den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen wird von der Immigrationsbehörde Departamento Administrativo de Seguridad (DAS) per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o.ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt.
Überschreitet der Aufenthaltszeitraum die genehmigte Aufenthaltsdauer, muss rechtzeitig beim DAS eine Verlängerung beantragt werden, die gebührenpflichtig ist. Der DAS ist in allen größeren Städten des Landes vertreten.
Sofern der Aufenthalt nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, kontaktieren Sie bitte die Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin mit der Frage, ob ein Visum für Ihren Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist. Informationen zu Visa für Kolumbien finden Sie auf den Internetseiten der Botschaft unter
Bei der Einreise auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass man am Grenzübergang einen Einreisestempel erhält. Dies gilt insbesondere für Einreisen zur Nachtzeit
Besondere Zollvorschriften
Das Ausführen von kolumbianischen Original-Kulturgütern ist untersagt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfpflicht gegen Gelbfieber besteht nicht. Im Jahre 2005 wurden allerdings 20 Fälle mit 13 tödlichen Verläufen aus Kolumbien gemeldet. Von der WHO wird eine Impfung empfohlen, wenn das mittlere Tal des Magdalena-Flusses, die westlichen und östlichen Ausläufer der Cordillera Oriental von der Grenze mit Ecuador bis zur Grenze mit Venezuela, die Ausläufer der Sierra Nevada, Urabá und das Tiefland im Osten (Orioquia) und Amazonien bereist werden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue-Fieber
In den Vorjahren wurden bis zu 40.000 Fälle von Dengue-Fieber in Kolumbien gemeldet. Dengue wird von tagaktiven Mücken übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht entlang der Atlantikküste, im Magdalena- und Caucaflusstal, Putumayo und den Cordillera Oriental-Ausläufern. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, lediglich das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen (s.u.).
Malaria
In den Vorjahren wurden mehr als 100.000 Malariafälle in Kolumbien gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den tiefer gelegenen, ländlichen Gebieten der Provinzen Amazonia (südlichen Llanos-Region mit den Departements Amazonas, Guainia, Guaviare, Putumayo und Vichada), Pacifico (Küste, Departement Choco und Grenzgebiet zu Panama) und Karibik (Urabá-Bajo Cauca, südl. Küste von Panama bis einschließlich Departement Cordoba).
Ein mittleres Risiko mit instabiler Übertragung besteht in den tiefer gelegenen ländlichen Gebieten im Nordosten (nördliche Llanos-Region).
Ein geringes oder kein Risiko besteht auf den Inseln Andrés und Providencia sowie auch in Bogotá und Umgebung, anderen Städten und den Höhenlagen.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte können z.T. erheblich höher als in Deutschland sein. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kolumbien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe: http://www.dtg.org/).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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