Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 02.10.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel – einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisende, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums sind Ausländer, die sich vorläufig in Kasachstan aufhalten, verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Das kasachische Außenministerium hat mitgeteilt, dass der deutsche nationale Führerschein mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig sei. Darüber hinaus werde auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Als dritte Möglichkeit könne der nationale Führerschein gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall werde der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: Das Territorium der Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy im Gebiet Shambyl, Baikonur, Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy Kreis im Gebiet Kysylorda.
Reisen über Land/ Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
- Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
- Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ China, die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Reisen über Land/ Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Kasachstans mit lokalen Luftverkehrsgesellschaften kann im Einzelfall durch veraltete Luftfahrzeuge und mangelhafte Wartung der Maschinen beeinträchtigt sein. Weiterhin scheint bei bestimmten Fluggesellschaften eine Einschätzung ihrer finanziellen Situation und somit ihrer Zuverlässigkeit geboten zu sein.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrer.
Einige Besucher des Landes reisen auch mit dem eigenen Auto an. Speditionen benötigen für die Strecke Deutschland – Astana/Almaty rund zehn Tage. Bei Fahrten mit dem Pkw sind mindestens fünf bis sieben Reisetage vorzusehen. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme. Es wird daher davon abgeraten.
Die Botschaft weist darauf hin, dass bei Einreise mit dem eigenen PKW dies im Visum zu vermerken ist. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass in dem kasachischen Visum in der Spalte „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen sind.
Einfuhr von Devisen
Für die Einfuhr von Devisen bestehen keine Beschränkungen. Sofern kein Bargeld im Wert von mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der Zollbehörden die Abgabe einer Zollerklärung nicht notwendig. Es gilt grundsätzlich die Regelung, dass nicht mehr Geld aus- als eingeführt werden darf.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen: | |
Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus | |
Vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Weitere Anmerkungen | Entfällt | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus | |
Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, aber nur bei Eintrag mit Lichtbild. | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, mit Lichtbild | |
Weitere Anmerkungen | Der Kinderausweis/Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden. |
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum sollte rechtzeitig bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit des Visums kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung ist nicht mehr in jedem Falle erforderlich. Für Visa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass Visa bis zu 30 Tagen Dauer mit einfacher Einreise auch ohne Einladung erteilt werden können. Für alle anderen Visa wird nach wie vor eine Einladung benötigt.
Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben – erheblich vereinfacht worden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mfa.kz.
Geschäftsvisum
Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen grundsätzlich nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nicht immer erforderlich (uneinheitliche Praxis).
Verbindliche Aussagen zu den kasachischen Einreisebestimmungen sollten über die Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan eingeholt werden. Detailliertere Informationen zur Beantragung von kasachischen Visa finden sich auf der Homepage der kasachischen Botschaft in Berlin unter
Registrierung
Deutsche Pässe mit Visa für höchstens 90 Tage sowie Dienst- und Investorenvisa werden i.d.R. bereits bei Ankunft an einem der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans registriert. Nachdem eine weiße Registrationskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder ggf. im Flugzeug) durch den Reisenden mit seinen Personendaten ausgefüllt wurde, wird diese bei der Grenzkontrolle mit einem Siegel versehen und an den Reisenden zurückgegeben. Diese Karte sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie erst bei Ausreise an der Grenzkontrolle eingezogen wird. Dieses Verfahren gilt für Bürger von 28 Staaten, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Nutzung von Grenzübergangsstellen, die noch nicht an diesem Registrierungsverfahren teilnehmen, bleibt es bei der bisherigen Praxis:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen für Ausländer behilflich zu sein (im allgemeinen die größeren bzw. internationalen Hotels). In der Regel ist jeder Besucher verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr) die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen. Die Registrierung als solche ist theoretisch kostenlos, die UMP-Praxis weicht hiervon jedoch noch häufig ab.
Die Verlängerung der Registrierung über 90 Tage hinaus erfolgt durch die Organe des Innenministeriums am jeweils aktuellen Aufenthaltsort.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum zu beantragen.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, müssen mangels eines Ausreisestempels der kasachischen Grenzbehörden bei Wiedereinreise nach Kasachstan mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Diese Frage sollte auf jeden Fall bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter besprochen werden.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja)
Besondere Zollvorschriften
In der Regel haben Touristen bei der Einreise keine Zollprobleme.
Bei Einreise ist dem kasachischen Zoll eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen, die abgestempelt, ausgehändigt und bei der Ausreise mit einer neuen (Ausreise-) Zollerklärung abzugeben ist. Bei Fehlen dieser Zollerklärungen oder bei der Angabe unvollständiger Zolldaten muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder mit ernsteren Unannehmlichkeiten (Geldstrafe, Verhaftung) gerechnet werden. Ist der in der Zollerklärung bei der Ausreise angegebene Bargeldbetrag höher als der eingetragene Betrag bei der Einreise, muss in der Regel der Ursprung des Mehrbetrages durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden (z.B. bei Geldumtausch eine entsprechende Bescheinigung der Geschäftsbank bzw. Wechselstube).
Sofern Bargeld im Wert von nicht mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der kasachischen Zollbehörde die Vorlage einer Zollerklärung nicht mehr notwendig.
Neuerdings besteht am Flughafen Almaty und Astana neben der Möglichkeit des handschriftlichen Ausfüllens die Alternative der elektronischen Erstellung der Zollerklärung. Die Erstellung kann in kasachischer, russischer und englischer Sprache erfolgen.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Seit dem 01. Juli 1999 ist ein neues Gesetz zur Lizenzierung bestimmter Waren in Kraft. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zollsätze und Zollbeschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über eine der kasachischen Vertretungen in Deutschland erfragt werden. Vorsicht ist beim Kauf und der Ausfuhr von Teppichen und Antiquitäten geboten! Es empfiehlt sich, vor einem Kauf Klarheit über die Ausfuhrmöglichkeiten zu erzielen. In der Regel wird vom Zoll bei der Ausreise die Vorlage einer entsprechenden Kaufbescheinigung des Verkäufers/ Künstlers/ Museums verlangt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Reisende sollten unbedingt auf ein gültiges Visum und pünktliche Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde (UMP) innerhalb der ersten fünf Kalendertage nach Grenzübertritt achten (zur Erforderlichkeit dieser Registrierung siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.
Medizinische Hinweise
Influenza А/Н1N1 (sog. „Schweinegrippe“)
In Kasachstan treten vermehrt Fälle der sog. „Schweinegrippe“ auf. Die kasachischen Behörden haben darauf reagiert und untersuchen bei der Einreise jede Person auf Grippesymptome. Reisende, bei denen ein Verdacht auf Schweinegrippe besteht, müssen sich darauf einstellen, ggf. Maßnahmen der kasachischen (Gesundheits-)Behörden ausgesetzt zu sein, die u.U. auch die Bewegungsfreiheit einschränken können. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Polio) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, und gerade bei Exposition FSME (z.B. Wandern), Tollwut (z.B. Tierkontakte) und Typhus (Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein (siehe
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Medikamente
Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche und Verbrennungen etc.) sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
Durchfallerkrankungen
Besonders im Sommer ist das Risiko von Lebensmittelvergiftungen und Durchfallerkrankungen erhöht. Trinkwasser sollte man abkochen und auf den Verzehr von unzureichend gegarten oder aufgewärmten Speisen verzichten.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen. Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter
und für Almaty unter
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Insulin sowie Impfstoffe sind in der Regel Mangelware und sollten bei Bedarf mitgeführt werden. In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Flugrettungsversicherung wird dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
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Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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