Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 30.09.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Kriminalität

In ganz Kamerun, insbesondere in den größeren Städten wie auch in Ferienorten an der Küste, z.B. Kribi und Limbe, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Keine auffälligen Wertgegenstände tragen (auch nicht beim abendlichen Restaurantbesuch), abends nicht alleine zu Fuß unterwegs sein, Geld auf mehrere Taschen verteilen, genügend Geld mitführen, um keine Gewaltanwendung zu provozieren.

Vor Taxifahrten nach Einbruch der Dämmerung (d.h. nach 18.00 Uhr) wird dringend abgeraten. Insbesondere bei Sammeltaxen besteht ein erhöhtes Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können. Selbst als Gruppe sollte man unbekannte Stadtviertel abends unbedingt meiden und auf gut beleuchteten Hauptverkehrsstraßen bleiben.

In den Regionen Norden, Extremer Norden und Adamaoua, aber auch gelegentlich in anderen Landesteilen kommt es besonders in Grenznähe zu Wegelagerei (“coupeurs de route“). Autos werden angehalten und die Insassen von Bewaffneten ausgeraubt. In manchen Fällen nahmen die Wegelagerer auch das Auto mit. Auf den Hauptverkehrsstraßen versuchen Gendarmerie und Militär, mit häufigen Verkehrskontrollen die Sicherheit zu erhöhen. 

Fahrten am Abend und in der Nacht sollten unterlassen werden. Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa. Dies gilt verstärkt bei Dunkelheit.

Von Reisen auf die Halbinsel Bakassi und Umgebung wird aufgrund fortdauernder Sicherheitsprobleme und dem militärischen Sonderstatus einiger Gebiete abgeraten. Im gesamten Golf von Guinea wird Piraterie immer mehr zum Problem. Piraten verübten mehrfach Überfälle auf an der Küste gelegene Städte und Orte und auf Öltanker oder -plattformen.

Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen. 

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

In Kamerun, das aufgrund seiner Vielfältigkeit an Landschaftsformen auch als „Afrika in Miniatur“ bezeichnet wird, kann man alle Landesteile generell ohne besondere Genehmigung bereisen. Es ist jedoch mit vielen Polizeikontrollen zu rechnen, bei denen man sich mit viel Geduld und guten Nerven wappnen sollte. Häufig werden „Motivationsgelder“ gefordert.

Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der größeren Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben oft einfachen Standard.

Kamerun verfügt im Vergleich zu vielen anderen afrikanischen Ländern über ein relativ gutes Straßennetz. Die touristische Infrastruktur hat allerdings noch keinen besonders hohen Standard erreicht. Wegen der hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt und nächtliche Überlandfahrten vermieden werden.

Registrierung bei der Deutschen Botschaft

Die Botschaft Jaunde empfiehlt grundsätzlich allen deutschen Staatsangehörigen, sich in die Deutschenliste ( „Krisenvorsorgeliste“) der Botschaft einzuschreiben

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das rechtzeitig bei der kamerunischen Botschaft in Berlin oder bei einem der beiden kamerunischen Honorarkonsuln in Deutschland beantragt werden muss.

Eine Visumsverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen, wird jedoch in Ausnahmefällen praktiziert. Die Botschaft rät dringend, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Ja

vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

weitere Anmerkungen

Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite vorgelegt werden.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, wenn er ein Lichtbild enthält.

 

 

weitere Anmerkungen

Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite vorgelegt werden.

 

Alleinreisende Kinder sollten bei Einreise von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden.

Neben dem gültigen Reisepass ist beim Grenzübertritt (bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite) ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorzulegen.

Einreise mit dem Flugzeug

Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen). Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Behalten Sie auf jeden Fall gegenüber den Zollbeamten Ruhe und Gelassenheit.

Einreise mit einem Fahrzeug

Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind in jedem Fall ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. In Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin- als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden.

Registrierung nach Einreise

Eine Registrierung ist nur bei Aufenthalt von über drei Monaten notwendig.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie Devisen in unbeschränkter Höhe dürfen eingeführt werden. Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Bonn oder einen der beiden Honorarkonsuln in Essen oder Hanau zu beantragen.

Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise wird eine Steuer für Holzgegenstände gefordert (10 % des Kaufpreises).

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Fotografierverbot besteht für:
Offizielle Gebäude (z.B. Ministerien und Präsidentenpalast in Jaunde), Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen, Telekommunikationsanlagen sowie alles, was dem Ansehen Kameruns schaden könnte.

Bei Polizei- und Gendarmeriekontrollen darf nicht von europäischen Maßstäben ausgegangen werden. Es bleibt häufig unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage bestimmte Dokumente oder Verhaltensweisen gefordert werden. Sollte man Sie festhalten, bestehen Sie darauf, Kontakt mit der deutschen Botschaft aufnehmen zu können.

Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch regelmäßig in Einzelfällen bestraft. Auch Ausländer waren bereits strafrechtlicher Verfolgung nach Artikel 347 ausgesetzt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 7 Monate bei Einreise gefordert.

Abweichend von den offiziellen Empfehlungen kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens.

Im Januar 2007 wurde ein nachgewiesener Poliomyelitisfall aus dem Norden berichtet. Es handelt sich um Wildvirus Typ I der Polio. Ein Impfschutz gegen Kinderlähmung wird dringend empfohlen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff).

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, etwas geringer in den höher gelegenen Gebieten und der Hauptstadt Jaunde. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kamerun!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei 5% bis 8%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.

Es kommt immer wieder zu Cholera-Erkrankungen (Douala), die auch größere Ausmaße annehmen können.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Die Cholera(schluck)-Impfung bietet Schutz. Für den normalen Reisenden und Touristen ist sie aus medizinischen Gründen in der Regel nicht notwendig.

Weitere Infektionskrankheiten

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Neben Hepatitis A, B und C (Durchseuchung teilweise bis zu 20%) kommen häufig Typhus und Tuberkulose vor.

Im Norden treten vor allem während der Trockenzeit immer wieder Epidemien der bakteriellen Meningitis auf, im Jahr 2000 erstmalig auch im Nordwesten.

An weiteren Krankheiten sind zu erwähnen: Filariosen, Loa Loa, Onchozerkose, Chikungunya, Leptospirose, Tollwut

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Douala im Vergleich zum Landesinneren besser, entspricht jedoch bei weitem nicht dem europäischem Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien, die generell vor der Behandlung vom Patienten selbst beschafft werden müssen..

Kamerun-Reisende sollten daher eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.

In den größeren Städten gibt es ausreichend Apotheken, die im Regelfall alle wichtigen Medikamente meist aus französischer Produktion führen. Außerhalb der Geschäftszeiten (7.30 – 12.30 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr) finden Sie an jeder Apotheke einen Hinweis auf die Apotheke im Nachtdienst.

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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