Jamaika: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 09.10.2009

Aktueller Hinweis

Auch in Jamaika hat es Fälle von Influenza A(H1N1) gegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter folgendem

Landesspezifisache Sicherheitshinweise

Kriminalität

Wegen der hohen Kriminalität ist besonders in der Hauptstadt Kingston, aber auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios erhöhte Vorsicht geboten.

Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten Überfällen. In solchen Fällen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten, da die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, hoch ist.. In den letzten Jahren gab es vereinzelte Überfälle auf Busse bei Überlandfahrten. Auch von Entführungen mit Lösegeldforderungen wird berichtet. Deutsche sind bisher hiervon allerdings nicht betroffen gewesen.

Daneben sind Raub mit Körperverletzung im Zusammenhang mit Marihuana- (Ganja-) konsum und –handel an der Tagesordnung. Häufig sind junge Touristen betroffen. Es wurden Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten naiven Touristen gemeinsam Fallen stellten. Vor der Einnahme irgendwelcher Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend gewarnt.

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich möglichst nicht allein, vor allem nicht zu Fuß außerhalb der Hotelkomplexe bewegen.

Unachtsamkeit und Leichtsinn ziehen Diebe an. Daher sollte man keine Wertgegenstände im Hotelzimmer, Mietwagen oder am Strand unbeaufsichtigt liegen lassen, nur kleinere Geldbeträge mit sich führen und lieber Kreditkarten verwenden, die in Jamaika problemlos akzeptiert werden. Flugscheine, Reisedokumente, Reiseschecks etc. sollten im Hotelschließfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige Dokumente (Pass, Internationaler Führerschein, Adressenlisten) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden.

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Wirbelsturmsaison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Landessprache ist englisch, deutsche Sprachkenntnisse sind kaum vorhanden.

Straßenverkehr

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht.

Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in schlechtem technischen Zustand. Sie sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtliche zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; der Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente / Visum

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach Jamaika der deutsche Reisepass aus, der noch 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss. Ein Visum ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Vorläufiger Reisepass

Ja, aber er muss noch 6 Monate gültig sein. Der vorläufige Reisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, aber mit Foto und noch 6 Monate gültig. Der Kinderreisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA.

Reisepass

Ja, aber er muss noch 6 Monate gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber mit Foto

Weitere Anmerkungen

Minderjährige sollten über ein eigenes Einreisedokument verfügen.

 

Bei Einreise zu Geschäftszwecken muss ein Visum vorab bei der jamaikanischen Botschaft in Berlin (Schmargendorfer Str. 32, 12159 Berlin, Tel. 030-859945-11/21, Fax: 030-859945-40, Email: info@jamador.de, Internet: www.jamador.de) eingeholt werden.

Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Die Beamten der Einwanderungsbehörde an den Flughäfen überprüfen bei Bedarf bei der Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und das Vorliegen eines Rückflugtickets.

Besondere Zollvorschriften

Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Gegenständen mit Wertangabe verlangt.

Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie 1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten; die Artikel müssen aber angegeben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Jamaika ist kein Drogenparadies. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, Urteil lautet meist auf Geldstrafe und/oder Gefängnis und danach Abschiebung).

Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Jamaika strafbar. Die tatsächliche Strafverfolgung ist sehr uneinheitlich.

Ein großer Teil der Bevölkerung ist Homosexuellen gegenüber feindlich eingestellt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt.

Malaria

Jamaika galt lange als malariafrei. 2006 und 2007 kam es jedoch zu neuen Einschleppungen mit kleineren Ausbrüchen in der Umgebung von Kingston. Diese Ausbrüche sind gestoppt. Da die Überträgermücken aber im Land endemisch vorkommen, besteht eine latente Gefahr. Konsequenter Mückenschutz (s.u.) ist zu praktizieren, zusätzliche medikamentöse Vorsorgemaßnahmen sind nicht erforderlich,

Denguefieber

Denguefieber tritt auch mit der schweren hämorrhagischen Verlaufsform immer wieder auf. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden im Land empfohlen, ganztägig körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), Insektenschutzmittel anzuwenden und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Ca. 25.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden für Jamaika gemeldet. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Jamaika entspricht nicht europäischen Verhältnissen, insbesondere bezüglich der Notfallversorgung. Die behandelnden Ärzte sowie auch die Krankenhäuser verlangen in der Regel sofortige Barbezahlung. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe: http://www.dtg.org/).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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