Island: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 20.10.2009

Sicherheitshinweise

Für Island besteht derzeit kein landespezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Aktueller Hinweis zur Bargeldversorgung

Euros können im Land in Isländische Kronen umgetauscht werden. Deutsche Kreditkarten und EC-Karten können in Geschäften und an Bankautomaten genutzt werden.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Es wird empfohlen, sich vor allem bei Fahrten ins Hochland über die Straßen- und Wetterverhältnisse zu unterrichten. Informationen über die Befahrbarkeit öffentlicher Straßen sind beim Straßenamt, Tel.: 1777 oder +354-522 1000, oder über das Internet: www.vegagerdin.is (Isländisch/Englisch) oder www.road.is, Informationen über das Wetter beim Wetterdienst, Tel. 902 0600 oder über das Internet: www.vedur.is, zu erhalten.

Die Strafen für das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beginnen mit 5.000 ISK (ca. 28 Euro) bei einer Überschreitung von 6-10 km/h. Die Höchststrafe beträgt 150.000 ISK (= ca. 835 Euro) und 3 Monate Führerscheinentzug. Die Polizei kassiert an Ort und Stelle!

Bei mehr als 0,25 ‰ Alkohol im Atem bzw. 0,5 ‰ im Blut beträgt die Mindeststrafe 70.000 ISK (ca. 390 Euro) sowie 2 Monate Führerscheinentzug.

Nähere Informationen – z.B. über Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen – können – auch auf Deutsch – auf der Internetseite  abgerufen werden.

Mietwagen

Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Dies gilt auch für in Deutschland im voraus bezahlte Fahrzeuge, bei denen die Kreditkarte grundsätzlich als Deckung für die obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Nicht gedeckt sind Fahrten in unwegsamem Gelände.

Auf der mehrsprachigen Internetseite  des isländischen Rettungsdienstes ICE-SAR können darüber hinaus allgemeine Sicherheitshinweise abgerufen werden.

Zelten

Das Campen mit weniger als drei Zelten ist auf nicht bewirtschaftetem Land für eine Nacht gestattet, wenn der jeweilige Landbesitzer dies nicht durch anderweitigen Aushang untersagt. Camper sollten jedoch überall dort, wo es ausgewiesene Campingplätze gibt, diese auch benutzen. In der Nähe von Bauernhöfen sollte nicht ohne Erlaubnis gezeltet werden. Außerhalb von Campingplätzen muss bei mehr als drei Zelten die Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja– Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nur Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter „Medizinische Hinweise / Krankenversicherung“.

 

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Aufenthaltsdauer

Deutsche Staatsangehörige können bis zu drei Monate in Island bleiben. Arbeitssuchende, deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu sechs Monate bleiben. Seit dem 1. August 2008 brauchen deutsche Staatsangehörige, die sich länger in Island zu Erwerbstätigkeits- oder Studienzwecken aufhalten, keine Aufenthaltserlaubnis mehr bei der Ausländerbehörde zu beantragen, sondern müssen sich lediglich beim zentralen Melderegister anmelden und eine Personenkennziffer beantragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das isländische Zentralregisteramt (Þjóðskrá)

Sie können auch ein Merkblatt bei der Botschaft anfordern.

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Durchfuhr von Tieren ist genehmigungspflichtig. Zuständig für die Erteilung einer Genehmigung ist das Landwirtschaftsministerium. Nähere Angaben und Antragsvordrucke sind unter www.lbs.is abrufbar.

Im touristischen Reiseverkehr dürfte die Mitnahme von Haustieren nicht in Frage kommen, weil Hunde und Katzen für 4 Wochen in Quarantäne müssen.

Angelausrüstung muss bei der Einfuhr desinfiziert sein. Sofern kein entsprechender Nachweis erbracht werden kann, ist die Desinfizierung auch bei der Ankunft – auf eigene Kosten – möglich.

Reitkleidung muss vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein – der Nachweis muss bei der Einreise vorgelegt werden. Sättel und Zaumzeug aus Leder können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung aus Leder nicht aus.

Die Einfuhr von ungekochtem Fleisch – hierzu zählt z.B. auch geräucherter Schinken und Salami – sowie von ungekochter Milch und rohen Eiern ist verboten.

Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, werden auf der Webseite der Zollbehörde www.tollur.is aktualisiert.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.

Krankenversicherung

Aufgrund der sehr hohen Arzt- und Krankenhauskosten in Island wird die Mitnahme einer europäischen Krankenversicherungskarte der AOK oder der Ersatzkassen dringend empfohlen. Bei der Abrechnung der Behandlungskosten zwischen Krankenhaus und isländischer Versicherungsbehörde führte es in letzter Zeit zu Problemen, wenn als Identifikationsnachweis ein Personalausweis anstelle eines Reisepasses vorgelegt wurde. Daher wird dringend geraten, entweder nur mit dem Reisepass einzureisen oder ihn zusätzlich mitzunehmen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen,
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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