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Iran: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 01.12.2009

Aktuelle Hinweise

  • Bei einem Selbstmordanschlag in der iranischen südwestlichen Provinz Sistan-Belutschistan wurden am 18.10.2009 nach offiziellen Angaben mindestens 42 Menschen getötet, zahlreiche verletzt. Der Anschlag richtete sich gegen Kommandeure und Einheiten der Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer.
  • In Teheran und anderen iranischen Städten ist es nach den Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 zu Protestkundgebungen von Anhängern der unterlegenen Kandidaten gekommen, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben. Es hat harte Übergriffe von Polizei und paramilitärischen Milizen auch auf Unbeteiligte gegeben, dabei wurden auch Schusswaffen eingesetzt. Es kann auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass  die Proteste insbesondere zu politisch wichtigen Ereignissen wie jüngst am Jahrestag der Besetzung der US-Botschaft am 04.11. wieder aufflammen könnten, wenn auch in geringerem Umfang. Entsprechend sensible Daten, an denen besondere Vorsicht geboten ist, sind demnächst der 07.12.2009 (Tag der Studenten) und der 27.12. (Ashura-Fest).
  • Reisenden wird dringend empfohlen, jegliche politische Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen der Demonstrationen selbst, der Umgebung oder von Polizisten/Sicherheitskräften unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Nachweis einer Spionagetätigkeit gewertet werden kann. In den vergangenen Wochen gab es mehrere Fälle, in denen ausländische Staatsangehörige, darunter auch deutsche, die sich in der Nähe von Demonstrationen aufhielten, verhaftet wurden. Die Konsequenzen einer solchen Verhaftung sind schwer abzuschätzen, sie kann durchaus zu mehrjährigem Gefängnisaufenthalt und Gerichtsverfahren führen.
  • Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Auch hier sind dem Auswärtigen Amt Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu den aktuellen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise weiter sehr schwierig und nicht immer möglich. Vor einer Reise nach Iran sollten die dortigen politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden.
  • Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit haben, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund Ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich ist auch der Passentzug, Überprüfung von Handys, Kamera und PC bis zum Abschluss der Ermittlungen, sodass in diesen Fällen mit einer verzögerten Ausreise gerechnet werden muss.
  • Die bisher bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise am Flughafen ein Visum zu erhalten, besteht nach offiziellen Angaben noch. Es gab jedoch einige Fälle, in denen es zu Visaablehnung und sofortiger Rückreise nach Deutschland kam. Hier wird auf die Informationen zur Visaerteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin und des Internetportals des iranischen Außenministeriums verwiesen. Personen, die ihr iranisches Visum nicht über eine iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder eine Agentur vor Einreise erhalten, wird dringend empfohlen, eine „pre-arrival eVisa confirmation“ einzuholen, um nach Einreise ein Flughafenvisum zu erhalten.
  • Kredit- oder EC-Karten sowie Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südwesten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Bei einem Selbstmordanschlag wurden am 18. Oktober nach offiziellen Angaben mindestens 42 Menschen getötet und zahlreiche verletzt. Der Anschlag richtete sich gegen Kommandeure und Einheiten der Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. In den darauf folgenden Wochen war eine erhöhte Aktivität der iranischen Grenzpolizei entlang der Grenze zu beobachten. Sicherheits- und Personenkontrollen wurden verstärkt, Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Bereits am 28. Mai 2009 wurde ein Bombenattentat auf eine Moschee in Zahedan verübt, bei dem mindestens 19 Menschen starben und mehr als 80 Menschen verletzt wurden. In der Folge ist es am 31. Mai und 1. Juni 2009 in der Stadt zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, in deren Verlauf mindestens fünf Menschen getötet wurden. In der Nähe von Zahedan forderten am 27. Januar 2009 Zusammenstöße mit Rebellen mindestens 10 Todesopfer. Zuvor hatte am 29. Dezember 2008 ein Selbstmordattentäter mit einem Sprengsatz die Polizeistation der Stadt Saravan angegriffen. Bei der Explosion wurden mindestens 4 Menschen getötet und etwa 20 verletzt.

In der Provinz Kurdistan hat es im September 2009 eine Anschlagserie gegen lokale Repräsentanten aus Justiz und sunnitischem Klerus gegeben. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr bereits seit Frühjahr 2009 intensiviertes Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen noch einmal verstärkt, bei Schusswechseln in der Stadt Sanandadsch wurden nach Medienberichten mehrere Personen getötet.

Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans.

Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.

Reisen über Land

Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.

Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.

Bei Reisen – insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen – in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Zudem gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.

Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.

Für Afghanistan und Irak bestehen Reisewarnungen.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung“ festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. 
Kriminalität

In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter „Kontrolle“ die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang. 
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch „Besondere strafrechtliche Vorschriften“).
Naturkatastrophen

Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Militärische Sperrgebiete

Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN – MO’ALLEMAN – JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten. 

Allgemeine Reiseinformationen

Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren

Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.

Geld / Kreditkarten

Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.

Flug-, Straßen- und Bahnverkehr

Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.

Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Ramadan

Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2009 fiel er in die Zeit vom 22. August bis 20. September, 2010 voraussichtlich vom 11. August bis 08. September. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Tankstellen

In Iran werden keine privaten Diesel-Pkw gefahren. Die Vorschriften für die Einreise mit Diesel-Kfz scheinen sich im Herbst 2009 geändert zu haben. Vor Einreise ist nunmehr offenbar der Kauf einer Diesel-Tankkarte obligatorisch. Der Preis schwankt offenbar je nach Grenzübergang und Art des Kfz stark (zwischen 450 und 1.000 Euro). Es ist zusätzlich zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel

Vorläufiger Reisepass

Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel

Personalausweis

Einreise nicht möglich

Vorläufiger Personalausweis

Einreise nicht möglich

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Einreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel

Reisepass

Einreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein  israelischer Einreisestempel (siehe Ausführungen unten).

Personalausweis

Einreise nicht möglich

Vorläufiger Personalausweis

Einreise nicht möglich

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Einreise möglich

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Einreise möglich/ Bild und eine freie Seite für das Visum muss vorhanden sein

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist. 

Visum

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 US-$) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.

Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Visumerteilung am Flughafen

Die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation“ (siehe aktueller Hinweis) sehr restriktiv gehandhabt, sodass es vermehrt zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommt. Reisenden, die ein Flughafenvisum beantragen möchten, wird dringend empfohlen, sich vor Abflug nach Iran die elektronische Bestätigung zu beschaffen.

Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.

Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.

Krankenversicherung

Seit dem 5. Mai 2008 muss für die Dauer des Aufenthaltes in der Islamischen Republik Iran in Deutschland oder Iran eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.

Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern

Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.

Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepass entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.

Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten.  Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.

Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger

Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Gemeinsame Kinder erwerben per Geburt die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater. Damit werden sowohl Ehefrau als auch Kinder in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt. Für die iranischen Behörden spielt die deutsche Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.

Da dies in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.

Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug und deren möglichen Rechtsfolgen auch das diesbezügliche aktualisierte Merkblatt auf der Homepage der Botschaft 

Besondere Zollvorschriften

Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.

Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).

Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.

Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.

Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.

Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.

Malaria

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

HIV

Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.

Vogelgrippe

Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden „Reisemedizinischen Hinweisen“.

Medizinische Versorgung

Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.

Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.

Bei Arztbesuchen und insbesondere auch bei Operationen wird auf Vorkasse bestanden! Dies gilt auch bei dringenden / lebensnotwendigen Operationen. Es wird empfohlen, die volle Auslandsdeckung Ihrer Krankenversicherung vor Abreise bestätigen zu lassen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewährung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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