Indien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 08.10.2009

Aktueller Hinweis

Auch in Indien hat es Fälle von Influenza A(H1N1) [„Neue Grippe“] gegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter folgendem

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Reisen über Land

Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. In den letzten sechs Monaten ist zwar eine gewisse Beruhigung festzustellen. Trotzdem wird weiterhin generell zu erhöhter Wachsamkeit geraten, besonders beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage.

Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.

Jammu und Kaschmir

Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen nach Jammu und Kaschmir abgeraten. Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.

Nordöstliche, östliche und südöstliche Bundesstaaten

Bei Reisen in die Nordostregion Indiens besteht wegen der dort seit Jahren aktiven militanten Gruppierungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in Assam, Manipur und Nagaland. Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende im Nordosten besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Gewaltsame Auseinandersetzungen sind in den genannten Gebieten nicht auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen vor Augen führen und situationsgerecht verhalten.

In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahegelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.

Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen – insbesondere in ländlichen Gebieten – bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.

Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.

Andere Regionen

Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.

Bei “Trekking”-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja mit Visum

Vorläufiger Reisepass

Ja mit Visum

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja mit Foto und mit Visum

Reisepass

Ja mit Visum

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.

Weitere Anmerkungen

 

 

Visum

Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.

Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums.

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Indien durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners’ Registration Office bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.

Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften

Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.

Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.

Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.

Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.

Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.

Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Der Besitz von – selbst kleinster Mengen – Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise

Bitte beachten Sie auch die Merkblätter in der rechten Randspalte.

Impfschutz

Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören ( www.who.int/ith/countries/en/index.html). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio evtl. Pertussis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderen Risiken auch Hepatitis B, Japanische Encephalitis, Tollwut, Typhus, evtl. Cholera. Zudem ggf. Grippe und Pneumokokken ( Alter > 60, chron. Krankheit). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ( www.RKI.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

Dengue

Dengue wird saisonal von der besonders tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Entsprechende Mückenbekämpfungsprogramme werden seitens der Regierung durchgeführt.

Die einzige mögliche individuelle Möglichkeit diese fieberhafte Viruserkrankung zu vermeiden ist ein konsequenter andauernder persönlicher Mückenschutz ( s. Merkblatt in der rechten Randspalte). In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.

Chikungunya

Diese Viruserkrankung wird von Mücken übertragen, (ist also nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragbar), und führt zu den typischen Symptomen einer schweren Viruserkrankung, in der Regel ohne tödlichen Ausgang. Die Inkubationszeit beträgt 2 – 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.

Malaria

Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko, das grundsätzlich immer dort gegeben war, besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit noch nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig rasch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.

Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.

Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.

Je nach Reiseprofil ist eine Chemoprophylaxe sinnvoll. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. MalaroneR, Doxycyclin, LariamR) im Handel, in der Regel (siehe Richtlinien der DTG) wird für Indienreisende keine regelmäßige medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen, sondern ein stand-by Medikament. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil ( Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden)
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).

Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (Armut, Unwissenheit, …) auf Basishyhiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten (müssen). Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden

HIV / AIDS

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekannschaften empfohlen.

Andere Infektionskrankheiten

Japanische Encephalitis

Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.

Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)

Auch in Indien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infizierten Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.

Tollwut

Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.

Generell gilt:
– Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung,
– nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Höhenkrankheit

Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach – besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten – technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden jedenfall dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise.  Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.

Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztl. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten (siehe: www. dtg.org).

Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung (Kleingedrucktes !) sind dringend zu empfehlen.

Bitte beachten Sie neben unseren generellen Haftungsausschluss den folgenden Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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