Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Hongkong besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen für Hongkong

Hongkong ist ein für alle Reisenden, bei normalem Verhalten sogar unabhängig von der Tageszeit, in der Regel sicherer Ort. Vorsicht ist jedoch immer angebracht, gerade im Nachtleben. In näherer Vergangenheit ist die Verwendung sogenannter K.O.-Tropfen mit bei einzelnen Touristen weitreichenden Konsequenzen für Gesundheit und Leben beobachtet worden.

Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus –

Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Weitere Anmerkungen

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.


Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong (Reisen Hongkong) für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass bei der Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird. Bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens muss der Pass am Tag der Weiterreise sogar noch mehr als sechs Monate gültig sein. Ansonsten verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme.

Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten, Informationen unter  Per Fax oder per E-mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.

Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren benötigen seit Mitte Mai 2006 keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme mehr.

Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, das man vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen muss. Jedoch darf man nicht ständig einer Beschäftigung nachgehen und sollte während des Besuchs nicht länger als drei Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten.

Während des Besuchs in Hongkong kann man auch einen Aus- oder Fortbildungskurs bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhrbeschränkungen für Devisen bestehen nicht.

Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen:

– 1 Liter Alkohol

– 60 Zigaretten oder 15 Zigarren oder 75 g Tabak

Weitere Informationen bietet die offizielle Homepage der Hongkonger Zollbehörde:

Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen zu beachten bei Reisen Hongkong

In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.

In Autos und Taxis besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot, auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.

Nacktbaden sowie Sonnenbaden ‘oben ohne’ an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Schon die Einfuhr und der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy werden mit harten Strafen belegt.

Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, dies gilt insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.

Bitte beachten Sie, dass auch Einfuhr, Besitz oder gar Verwendung von Elektroschocker, Elektroschockwaffen, Tasern usw. streng verboten sind und hart geahndet werden.

Medizinische Hinweise

Auch in Hongkong ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte.

Hohe Luftfeuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen im Herbst und Winter, die zum Teil erhebliche Luftverschmutzung sowie auch die Benutzung von Klimageräten verursachen bei Neuankömmlingen oft Erkältungskrankheiten. Zudem können Augenreizungen auftreten. Die hygienischen Verhältnisse sind teilweise unbefriedigend, Magen- und Darmverstimmungen können, insbesondere bei Nichtachtung der üblichen Hygieneregeln hinsichtlich des Essens und des Wassers auftreten.

Vom Auswärtigen Amt empfohlene Impfungen

Für alle Reisenden wird Tetanus, Diphterie, Polio myelitis und Hepatitis A empfohlen, für längere Aufenthalte Hepatitis B. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird für die Stadt Hongkong nicht empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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