Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Unverändert gültig seit: 28.10.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Für Reisen nach Georgien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage empfohlen, die Reisenotwendigkeit jeweils sorgfältig zu prüfen.

Vor Reisen in die Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien sowie in deren unmittelbare Nähe wird gewarnt.

1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen

Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des ausgehandelten Waffenstillstandes kommt es in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Abchasien und Südossetien immer noch zu Zwischenfällen.

Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich weiter zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu bewaffneten Zwischenfällen. In mehreren Teilen des Landes liegen ferner teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze in Abchasien noch über die Waffenstillstandslinie entlang des Inguri-Flusses möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze der Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bei Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. bei der  Ausreise über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Vor Reisen nach Abchasien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.

Südossetien: In Südossetien ist die Lage weiterhin unübersichtlich. Es kommt immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze des Gebietes Südossetien noch über die Verwaltungsgrenze zwischen Südossetien und den angrenzenden georgischen Regionen möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze  des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird daher ausdrücklich gewarnt.

Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.

2. Sicherheit im übrigen Georgien

Es besteht immer noch eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition in Gebieten, die während des Krieges im August 2008 von Kampfhandlungen betroffen oder von russischen Truppenteilen nach dem Ende der Kampfhandlungen kontrolliert wurden.

Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1) bestehen hingegen keine Bedenken.

Anlässlich von bereits seit dem 9. April 2009 andauernden Demonstrationen und damit verbundenen Blockaden im Stadtzentrum von Tiflis wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten.

Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.

Kriminalität

Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.

In Tiflis besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch Raubüberfälle, nicht selten auch unter brutaler Gewaltanwendung selbst auf belebten Straßen. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch für die von Ausländern bevorzugten Stadtviertel wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebiete (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.

Straßenverkehr

Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Bei Anreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“) ist die Mitnahme des Reisepasses weiterhin unerlässlich. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.

Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.

Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.

Visum/ Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.

Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.

Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).

Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.

Besondere Zollvorschriften

Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.

Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.

Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.

Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

HIV/ AIDS

HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen / Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).

Weitere Infektionskrankheiten

Auch in Georgien ist es zu zahlreichen Fällen der Neuen Grippe H1N1 gekommen. Die georgische Regierung hat ein Impfprogramm zum Schutz der eigenen Bevölkerung ins Leben gerufen. Diese Impfkampagne läuft derzeit an.

Tuberkulose

Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca.112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet, als in Mitteleuropa, hierbei macht besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen große Sorge.

Tollwut

Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. 2007 sind 7 Menschen in Georgien an Tollwut verstorben.

Radioaktive Risiken

Derzeit gibt es kein Kernkraftwerk in Georgien. Das nächste Kernkraftwerk liegt in Armenien (Metsamor).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb von Tiflis ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard.

In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, siehe z.B.:   oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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