Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 29.09.2009

Aktueller Hinweis

In der Nacht vom 29.09. zum 30.09.2009 ereignete sich im Pazifik südwestlich der amerikanischen Samoa-Inseln ein Seebeben der Stärke 8,3. Für die Region wurde eine Tsunami-Warnung ausgelöst.

Dem deutschen Honorarkonsul auf Samoa liegen bislang keine Informationen über deutsche Staatsangehörige vor, die hiervon betroffen waren. Alle Bewohner auf Samoa sind frühzeitig informiert worden.

In Neuseeland und den übrigen betroffenen pazifischen Inseln sind ebenfalls Warnungen über Frühwarnsysteme ausgerufen worden. Eine erste für 10:00 Uhr Ortszeit am Morgen des 30.09.09 an der Ostküste Neuseelands erwartete Welle blieb zunächst aus. Die neuseeländischen Zivilschutzbehörden raten vorsorglich bis auf weiteres von Aufenthalten an Stränden und in unmittelbarer Nähe der Küste ab.

Das Auswärtige Amt empfiehlt Deutschen in der Region, den Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisende nach Fidschi sollten die aktuelle Sicherheitslage über die Medien verfolgen und bei Bedarf weitere aktuelle Informationen beim Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Suva einholen (Kontaktdaten s. allgemeine Reiseinformationen) einholen.

Innenpolitische Situation

In Fidschi hat am 05.12.2006 die Armee die Macht übernommen. Im Anschluss an ein Gerichtsurteil, das die Militärregierung für illegal erklärte, setzte der Präsident am 10.04.2009 die Richter ab und die Verfassung von Fiji außer Kraft. Er erließ Notstandsbestimmungen und setzte die bisher amtierende Militärregierung erneut als Übergangsregierung ein. Die Notstandsbestimmungen räumen der Armee und der Polizei weitgehende Machtbefugnisse ein, u.a. sind Festnahmen ohne Anklage möglich. Sicherheitskräfte wurden ermächtigt, Ansammlungen unter Einsatz von Waffengewalt – bei gleichzeitiger Zusicherung von Immunität für eventuelle Folgen – aufzulösen.

Die Sicherheitslage ist derzeit normal, kann sich jedoch ohne Vorwarnung verschlechtern.

Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Sie sollten größere Menschenansammlungen und Kundgebungen meiden, von öffentlichen politschen Meinungsäußerungen absehen und sich über die Medien über aktuelle Entwicklungen informieren. Auch friedliche Demonstrationen können jederzeit in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen.

Kriminalität

In urbanen Zentren ist eine zunehmende Kriminalität festzustellen (Diebstähle, Raub Wohnungseinbrüche). Die Täter schrecken dabei mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. Die fidschianische Regierung ist angesichts dieser Entwicklung bemüht, die Effizienz der Polizei weiter zu verbessern.

Besucher sollten keine Wertsachen sichtbar bei sich tragen. Ferner wird empfohlen, ab Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten zu lassen und auf Fahrten per Anhalter zu verzichten.

Naturkatastrophen

Von Oktober bis April muss in Fidschi mit Wirbelstürmen gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Landeswährung in Fidschi ist der Fidschi-Dollar (FJD).

Bankautomaten sind in allen größeren städtischen Gebieten vorhanden. Reiseschecks der Firmen American Express, Visa und Thomas Cook können in den meisten Banken, Wechselstuben und größeren Hotels eingelöst werden. Häufig verwendete Kreditkarten werden in der Regel angenommen.

Konsularische Betreuung

In Fidschi gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.

Hausanschrift:  
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland

Postanschrift:    
Wellington 6140, Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 47 36 063
Fax: 0064 – (4) 47 36 069

Internet:
Email: German.Embassy@iconz.co.nz

In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Suva / Fidschi um Unterstützung gebeten werden.

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Herr David Vaughan Aidney
Williams & Gosling LTD
P.O. Box 79, 80-82 Harris Road
Suva
Republic of the Fiji Islands
Tel.: 00679 – 33 12 633
Fax: 00679 – 33 00 367
Email:

Sonstige Hinweise

Fidschi unterhält keine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die fidschianische Botschaft in London /Großbritannien:

Botschaft der Republik Fidschi-Inseln
34,  Hyde Park Gate
London SW7 5DN
Großbritannien
Tel.: 0044 – 20 75 84 36 61
Fax: 0044 – 20 75 84 28 34
Internet:
Email:  fhc@fijihighcommissionuk.org

Weitere Informationen über Fidschi sind auf der Website des Fiji Visitor Bureau unter www.bulafiji.com verfügbar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass mitzuführen, der Personalausweis genügt nicht.

Ein Visum für touristische und geschäftliche Zwecke ist nicht erforderlich. Kinderausweise werden anerkannt, sofern sie – auch bei Kindern unter 6 Jahren – ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag von Kindern im Reisepass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis!) ist gleichermaßen ausreichend.

Allein reisende Minderjährige können dagegen nur mit einem eigenen Reisepass einreisen. Sie haben eine Bestätigung der Sorgeberechtigten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese mit der Reise des Kindes einverstanden sind und dass es durch einen in Fidschi dazu Bevollmächtigten oder nahen Verwandten versorgt wird. Die ins Englische übersetzte Bestätigung muss den vollständigen Namen und die Anschrift dieser Person sowie die Versicherung enthalten, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt des Kindes bereitgestellt werden.

Visum
Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten für touristische Zwecke. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich möglich. Bei Überziehen der erlaubten Aufenthaltsdauer kann eine 12-monatige bis unbegrenzte Einreisesperre verhängt werden. Für geschäftliche Zwecke wird die Einreiseerlaubnis lediglich für 14 Tage erteilt. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens drei Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Fidschi hinaus gültig sein.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Aktuelle Informationen zur zollfreien Einfuhr von Waren können auf der Homepage des Fiji Visitors Bureau unter www.bulafiji.com abgerufen werden. Derzeit können 250 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak bzw. Zigarren, 2,25 Liter Spirituosen beziehungsweise 4,5 Liter Wein oder Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von 400 FJD zollfrei eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr dieser Gegenstände liegt bei 17 Jahren.

Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden vorherigen Genehmigung (ausgestellt vom Fiji Quarantine Office) eingeführt werden. Für die Einfuhr von pflanzlichem Material, Samen und tierischen Produkten bedarf es einer Genehmigung des Ministry of Agriculture, Fishery and Forests.

Landeswährung darf nur bis zur Höhe des eingeführten Betrages ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Medizinische Hinweise

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten über drei Monate Typhus und Hepatitis B. Gegen das Dengue-Fieber gibt es noch keinen Impfschutz. Die Krankheit wird durch Moskitos übertragen. Deshalb sollte auf Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und die Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils und Mückennetzen geachtet werden.

Die medizinische Versorgung in Fidschi entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht deutschem Standard. Die Hauptkrankenhäuser Fidschis befinden sich in Suva, Sigatoka, Lautoka, Ba, Savusavu, Taveuni, Labasa und Levuka. Auf allen größeren Inseln sind ferner Kliniken und medizinische Versorgungseinrichtungen mit zumindest rudimentärer Ausstattung vorhanden.

Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC