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Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 21.10.2009

Aktuelle Hinweise

Die Aktivität des Vulkans Reventador (ca. 90 km Luftlinie östlich von Quito) wird vom Geophysischen Institut der „Escuela Polítecnica Nacional“ als HOCH eingestuft. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen. Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage informieren. Informationen in spanischer Sprache können auf der Internetseite  abgerufen werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land

Allgemein wird die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien, v.a. in der Provinz Sucumbíos, durch Entführungen und Aktivitäten bewaffneter Gruppen beeinträchtigt. Auch wenn in letzter Zeit keine Entführungen oder sonstige gravierende Übergriffe gegen Touristen bekannt geworden sind, ist vor Reisen in die Urwaldlodges im Amazonasgebiet mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären. Auch bei Überlandfahrten in den Provinzen Esmeraldas, Orellana und Napo sowie bei Besuchen der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten.

Ecuador weist eine der höchsten Unfallraten Lateinamerikas auf. Insbesondere Reisebusse sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Bei Nacht sollten Fahrten in Überlandbussen vermieden werden.

Bei sportlichen Aktivitäten (z.B. Bergsteigen, Rafting u.ä.) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen nicht deutschen Standards. Auch in dieser Hinsicht ist es bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sinnvoll, Sicherheitsmaßnahmen vorher abzufragen. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.

Kriminalität

In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen und Raubüberfällen. Die Täter wenden dabei u.a. folgende Tricks an:

  • diverse Ablenkungsmanöver mit vorgetäuschten Pannen und Missgeschicken,
  • Kreditkartenbetrug,
  • „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen,
  • Raub nach Drogenverabreichung in Form von Speisen, Getränken oder auf Prospekten/Faltblättern, die wie Werbematerial verteilt werden,
  • Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen.

Grundsätzlich sollte auf das Gepäck gut geachtet werden. Schmuck sollte möglichst nicht getragen werden; Uhren, Kameras und Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein. Bei Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi benutzt werden.

Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (insbesondere Lagune San Pablo bei Otavalo und Vulkan Pichincha via Cruz Loma) kommt es besonders häufig zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen.

Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollte auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden bzw. sollten solche abgefragt werden.

Aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter sollte bei Raubüberfällen keine Gegenwehr geleistet werden.

In Quito ist das Büro der städtischen Tourismuspolizei rund um die Uhr geöffnet. Es liegt an der Ecke der Straßen Reina Victoria und Vicente Roca im dritten (!) Stockwerk.

Naturkatastrophen

Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere aktive Vulkane. In den letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener Vulkane. Insbesondere die Vulkane Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay und Reventador sind derzeit vermehrt aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen.

Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen informieren. Informationen in spanischer Sprache zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten können auf der Internetseite des Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador abgerufen werden:

In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die neben der Küstenregion teilweise auch das Hochgebirge betreffen. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw. den Reiseveranstalter informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen.

Allgemeine Reiseinformationen

Geldversorgung

Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.

Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind allerdings gegeben. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.

In finanziellen Notsituationen kann über „Western Union“ von Bekannten oder Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden. „Western Union“ verfügt in Ecuador über ein dichtes Netz von Vertriebsstellen; allein in Quito gibt es ca. 100 Partner (www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an ecuadorianische Banken hingegen funktionieren nicht zuverlässig.

Einreisebestimmungen

Visum

Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es besteht vor Ort keinerlei Möglichkeit der Verlängerung von Touristenvisa. Der Aufenthalt kann auch nicht durch kurzzeitige Ausreise, z.B. nach Kolumbien oder Peru, verlängert werden.

Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

vorläufiger Reisepass

Ja, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Ohne

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Reisepass

Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber nur zur Einreise ! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben, daher wird vom Kinderausweis abgeraten

Weitere Anmerkungen

 

Der Einreisestempel ist obligatorisch (auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien). Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden (mindestens 200 US-Dollar), bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.

Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. (Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Webseite der Botschaft abrufbar:

Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter: www.migracion.gov.ec unter den Rubriken: „ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas“ y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador“.

Zuständige Behörde

Dirección General de Asuntos Migratorios y Extranjería del MMRREE:

Calle San Ignacio 207 y San Javier (Nähe Einkaufscenter Multicentro) / Quito

Tel. 2227025 / 2555279 / 2552750 / 2221817 / 2548339

Hinweis für die Ausreise

Die Flughafengebühr in Quito, die vor internationalen Abflügen zu zahlen ist, beträgt derzeit 40,80 US-Dollar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und –handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.

In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften.

Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.

Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer – www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.

Bei Reisen in Provinzen im Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos and Zamora) und in andere Gebiete östlich der Anden ist allerdings eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den Städten von Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln.

Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in Ecuador Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B. Tollwut und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.

Denguefieber

Die Erkrankung wird von v.a. tagaktiven Aedes-Mücken übertragen und tritt in Ecuador saisonal mit der Hauptregenzeit auf. Die Ausbrüche konzentrieren sich auf die Provinzen Loja, Guayas und Esmeraldas. In der Regel geht die Infektion mit Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen und Hautausschlag einher, in Einzelfällen kann es jedoch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie inneren Blutungen und Schocksyndrom kommen. Ein Mückenschutzmittel tagsüber ist dringend empfohlen.

Malaria

Die meisten Erkrankungen werden aus den ländlichen Gebieten unter 1500m gemeldet. Ein hohes Risiko besteht demnach in den Küstenprovinzen Esmeraldas, Manabí, Guayas und El Oro im Westen sowie in den östlichen Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza.

Ein mittleres Risiko besteht im Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und Cotopaxi sowie im westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und Morona Santiago.

Kein oder nur ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen, Städten und auf den Galapagos-Inseln.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken.  Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Je nach Reiseprofil kann  neben der Expsoitionsprophylaxe durch Kleidung, Mückenschutz und Moskitonetz auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein. Die Auswahl des verschreibungspflichtigen Medikaments sollte ein Tropen- oder Reisemediziner vornehmen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Höhenkrankheit

Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.

Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Ecuador durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe: http://www.dtg.org/).

Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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