Unverändert gültig seit: 02.12.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Dominica besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen
Dominica liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison: ca. Juni bis November).
Sprache
Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.
Flugverkehr
Dominica ist über Antigua oder andere Nachbarinseln mit lokalen Fluggesellschaften erreichbar. Der Flughafen Canefield in der Nähe der Hauptstadt Roseau wird kaum noch angeflogen. Der Flughafen Melville Hall liegt etwa eine Autostunde von Roseau entfernt an der Ostküste der Insel.
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer von derzeit 55,00 XCD zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
Geld / Kreditkarten
In Dominica können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.
Straßenverkehr
Im Dominica herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut, allerdings sind die meisten Strassen zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Das Fahren eines Kfz ist nur mit einem lokalen Führerschein gestattet, der gegen Vorlage des deutschen Führerscheins bei der Einreise am Flughafen erworben werden kann. Die Gebühr hierfür liegt zwischen 30,00 und 50,00 XCD. Relativ preisgünstige Taxis stehen zur Verfügung.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Tanzlokalen, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen.
Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.
Einreisebestimmungen
Visum/ Reisedokumente
Für die Einreise nach Dominica und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen: |
Keine |
Reisedokumente |
|
Kinderreisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus, Lichtbild muss vorhanden sein, nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten |
Weitere Anmerkungen: |
Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
An- bzw. Abreise über die USABitte beachten Sie die
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Dominica sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein.
Für Kurzreisen nach Dominica empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
Malaria
Malariainfektionen kommen in Dominica nicht vor.
Dengue-Virus
Die durch Mücken übertragene Dengue-Virus-Infektion tritt auf. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel.
HIV/ Aids
Wie auf anderen Karibikinseln ist auch auf Dominica HIV/Aids weit verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften).
Hygiene
Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Das Leitungswasser in Dominica ist als Trinkwasser geeignet.
Medizinische Versorgung
Aufgrund der sehr schlechten medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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