Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 03.12.2009

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Dänemark besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Straßenverkehr

Seit dem 01.05.2004 beträgt die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf dänischen Autobahnen 130 km/h. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat ebenso wie falsches Parken hohe Strafen zur Folge.

Kriminalität

In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen spürbar. An beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen wie z.B. Hauptbahnhof, Rathausplatz, Museen und Wachablösung vor Schloss Amalienborg sollte in besonderem Maße auf Handtaschen, Geld, Ausweispapiere usw. geachtet werden.
Im „Freistaat Christiania“ kommt es zu Taschendiebstählen und überfallartigen Vorfällen, bei denen Besuchern Wertgegenstände abgenommen werden. Die dänische Polizei verfolgt aufgrund der besonderen Situation des Freistaates diese Vorfälle nur in Ausnahmefällen. Besondere Vorsicht ist daher beim Besuch geboten; insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von Christiania das Fotografieren ausdrücklich verbieten.

Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige können mit gültigem Reisepass oder Personalausweis oder Kinderpass bzw. Kinderausweis sowie mit vorläufigem Reisepass nach Dänemark einreisen.
Kinderausweise werden für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt.

Im Hinblick auf die Sicherheitskontrollen in den dänischen Flughäfen ist bei einer Weiterreise per Flugzeug in ein Land, das nicht Mitglied des Schengener Abkommens ist (also auch nach Grönland), die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich.

Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet.

Besondere Zollvorschriften

Persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können bei Reisen innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden.

Seit dem 01.10.2004 gelten auch in Dänemark neue Einreiseregelungen für bestimmte Haustiere, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 stützen. Hiernach muss für gewisse Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die innerhalb der EU reisen, ein Europäischer Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt worden ist und aktuelle Informationen über die erfolgten Impfungen des Haustieres enthält. Damit ein Europäischer Heimtierausweis für die Haustiereinfuhr nach Dänemark ausgestellt werden kann, muss das Haustier eine Identifikationstätowierung erhalten oder einen Mikrochip zur Identifizierung eingepflanzt bekommen haben. Zudem muss mindestens drei Wochen vor der Abreise eine Tollwutimpfung erfolgt sein. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Haustiere, die weniger als drei Monate alt sind. Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt die dänische Lebensmittelbehörde (Fødevarestyrelsen; Email: fvst@fvst.dk, Internet: www.fvst.dk).

Weitere Informationen können Sie im Internet der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter www.verbraucherministerium.de entnehmen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Allgemeine Informationen zum ausländischen Recht erteilt das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln. Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim dänischen Justizministerium erbeten werden.

Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung sowie zur Untersuchungshaft in Dänemark und eine unverbindliche Liste mit Anschriften deutschsprachiger Rechtsanwälte in Dänemark können bei der Botschaft angefordert werden.

Waffen unterliegen grundsätzlich einem Einfuhrverbot. Eine Ausnahme besteht für Jagd- und Sportwaffen sowie für die dazugehörige Munition bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung hierfür ist der europäische Waffenpass, in dem die betreffende Waffe eingetragen ist, sowie eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb in Dänemark.

Das Führen von Messern mit einer Klingenlänge über 7 cm ist in der Öffentlichkeit verboten.

Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

In Teilen des Landes (Bornholm) kommt es April bis Oktober  zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Dänemark ist ein Wohlfahrtsstaat. Die medizinische Versorgung wird aus den öffentlichen Kassen gewährleistet. Zu diesem Zweck wird allen Personen, die bei einer dänischen Gemeinde angemeldet sind, eine Krankenversicherungskarte (sygesikringsbevis) ausgestellt. Die öffentliche medizinische Versorgung umfasst jedoch keine Zahnbehandlungen. Für diese ist gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Das Gesundheitswesen kann den Bedarf allerdings nicht immer decken. Grundsätzlich können zwar alle Arten von Behandlungen in Dänemark durchgeführt werden, es muss jedoch mit zum Teil langen Wartezeiten für Operationen oder besondere Untersuchungen gerechnet werden.

EU-Bürger und Bürger von Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, haben einen Anspruch auf medizinische Erstversorgung. Als Nachweis des Behandlungsanspruches ersetzt seit dem 01.06.2004 eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) das früher übliche Formblatt E 111. Während insbesondere die Notfallbehandlung in Krankenhäusern nach Vorlage der Krankenversicherungskarte kostenlos erfolgt, ist die Behandlung in Arztpraxen häufig direkt zu bezahlen und anschließend mit der deutschen Krankenversicherung abzurechnen.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik “Urlaub im Ausland”.

Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen  der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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