Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 29.09.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen innerhalb Burundis sind mit Gefahren verbunden, insbesondere in den Provinzen Bubanza, Cibitoke und Bujumbura rural.

Der Friedens- und Versöhnungsprozess zwischen der Regierung und der letzten Rebellenbewegung FNL hat deutliche Fortschritte gemacht. Die FNL wurde als politische Partei zugelassen, die Entwaffnung, Demobilisierung und Integration von FNL-Anhängern läuft an. Burundi befindet sich aber weiterhin in einer Post-Konflikt-Lage. Erneute bewaffnete Auseinandersetzungen können angesichts der großen Zahl von Waffen im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Bei Reisen nach Burundi wird der Kontakt zur Botschaft dringend empfohlen. Bitte beachten Sie auch die Reisewarnungen für die „Demokratische Republik Kongo“. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden, es sollten jedoch die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.

Kriminalität

Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung trotz erheblicher Verbesserungen seit 2005 hoch. Die allgemeine Kriminalität und die verbreitete Straflosigkeit sind angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der vielen Waffen im Land wichtige Probleme Burundis. Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Bei Reisen ins Landesinnere ist besondere Vorsicht geboten; sie sollten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.

Allgemeine Reiseinformationen

Flugverbindungen

Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es zweimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Nairobi und (über Kigali/Ruanda nach) Addis Abeba.

Straßenverkehr

Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.

Reisen über Land

Touristische Reisen sind grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Risiko und sollten jedoch aufgrund der Kriminalität nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Übernachtungsmöglichkeiten in einfachen Hotels und Missionsstationen stehen im Landesinneren zur Verfügung.

Geld /Kreditkarten

Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Mit Kreditkarten Visa und MasterCard können fremdländische Währungen bei der Interbank ausgezahlt werden. Euroschecks werden nicht akzeptiert, Zahlungen mit Kreditkarten können nicht getätigt werden. Das Eintauschen von Travellerchecks in lokale Währungen ist möglich, jedoch muss eine Wartezeit von mindestens 3 Wochen berücksichtigt werden.

Telekommunikation

Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIM-lockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

 

Reisedokumente
Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja

vorläufiger Reisepass

nein

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

weitere Anmerkungen

Impfpass sollte mitgeführt werden

Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

nein

Reisepass

ja

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

nein

noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nein

 

Visum

Grundsätzlich ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger die Beantragung eines Visum vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Burundi in Berlin erforderlich. Kommen die Einreisenden aus einem Land, indem keine burundische Botschaft vorhanden ist, können an den Grenzen Visa für drei Tage ausgestellt werden. Bei längerem Aufenthalt in Burundi muss innerhalb der drei Tage vor Ort ein langfristiges Visa beantragt werden. Bei Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.

Weitere offizielle Einreisebestimmungen der Republik Burundi sind nicht vorhanden. Einreisende sollten sich an die international üblichen Regeln halten (u.a. keine Einfuhr von Waffen, Drogen usw.).

Besondere Zollvorschriften

Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist beschränkt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Aufgrund des neuen Strafgesetzes wird Homosexualität mit einer Haftstrafe zwischen 3 Monaten und 2 Jahren oder einer Geldstrafe zwischen 50.000 – 100.000 BIF (entspricht ca. 30 – 60 Euro) geahndet.

Es ist zu beachten, dass der Flughafen sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen.

Ansonsten existieren keine von europäischen Regelungen abweichenden strafrechtlichen Bestimmungen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, siehe gefordert.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch  Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut ggf. auch Cholera (s.u.) empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ein hohes Risiko besteht ganzjährig und landesweit.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin®, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV /AIDS

ist im Lande ein großes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Die HIV-Prävalenz liegt derzeit bei 6%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Es besteht ein landesweit erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen – u.a. treten auch sporadisch und lokal begrenzte Choleraepidemien wie gegenwärtig in Bujumbura sowie in den Provinzen Rumonge und Cibitoke auf. Für Risikoreisende könnte deshalb eine Cholera-Schluckimpfung zurzeit sinnvoll sein.

Meist lassen sich durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene Durchfallerkrankungen aber vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningitis

Die Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung) wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai bis August und Januar bis März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter 4 Wochen indiziert sein.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Im gesamten Land kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Bilharziose

Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern. Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Infrastruktur

Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Probleme bei der Instandhaltung von Gebäuden und Mängel bei der Wartung von medizinischen Geräten sind unschwer zu erkennen. Eine hohe Personalfluktuation im Medizinsektor stellt ein weiteres Problem dar. Es gibt einige in Europa ausgebildete Ärzte, die ihre erworbenen Fähigkeiten wegen des beschriebenen Mangels nur zum Teil einsetzen können. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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Fax: (03018) 1751000

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