Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 10.11.2009

Aktuelle Hinweise

  • Auch in Bolivien hat es Fälle von Influenza A(H1N1) [„Neue Grippe“] gegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter folgendem
  • Reisenden wird dringend empfohlen, Protestveranstaltungen und Menschenansammlungen im ganzen Land unbedingt zu meiden, insbesondere vor, während und nach den Wahlen am 06.12.2009 und sich über die aktuelle Lage informiert zu halten.

  • Obwohl der Ausnahmezustand für das Departamento Pando im Norden des Landes Ende November 2008 aufgehoben wurde, ist die Sicherheitslage dort nach wie vor unübersichtlich/angespannt und durch eine starke Präsenz von Sicherheitskräften gekennzeichnet.
  • Die bolivianische Einwanderungs- und Ausländerbehörde (Servicio Nacional de Migración) befolgt seit einigen Monaten die eigenen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen streng und buchstabengetreu. Deutsche Staatsangehörige benötigen nach wie vor kein Visum für einen touristischen Aufenthalt. Bolivien gestattet allen Touristen aus der EU allerdings nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Jahr mit nur einer Einreise. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 3 unter „Einreisebestimmungen für Deutsche Staatsangehörige“.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Straßenverkehr

Das Land ist verkehrsmäßig noch wenig erschlossen. Es gibt nur etwa 3.000 km asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit oft tagelang nicht passierbar. Besonders betroffen ist zur Zeit die Strecke nach Nordosten, Reisenden wird geraten sich vor Ort über die aktuelle Situation zu informieren.

Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation rät die Botschaft dringend von Überlandfahrten mit Pkw oder Bus bei Dunkelheit ab. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet. Gleiches gilt oft auch für andere Verkehrsteilnehmer, die sich auch nicht immer an die geltenden Vorfahrtsregelungen halten.

Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.

Kriminalität

Die Kriminalität in Bolivien hat in letzter Zeit zugenommen. So gab es vermehrt Vorfälle mit allein reisenden, ausländischen Touristen, die bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden und dort, unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen wurden (sog. „Expressentführungen“). Es gab zahlreiche Fälle, in denen Personen hierfür sogar einige Tage gefangen gehalten wurden. Ähnliche Fälle wurden auch aus anderen bolivianischen Großstädten berichtet.

In letzter Zeit sind der bolivianischen Polizei Fahndungserfolge gelungen, die zur Aushebung von kriminellen Banden geführt haben. Außerdem tritt die Touristenpolizei an verschieden neuralgischen Punkten (z.B. den Busbahnhof in La Paz) verstärkt in Erscheinung und berät ankommende Reisende. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme en zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen.

Es wird dringend geraten, nur auf bekannte Funktaxi- und Busunternehmen zurückgreifen, keine Kollektivtaxis bzw. Mini-Busse zu benutzen und keine Taxis auf der Straße heranzuwinken, insbesondere nicht nachts In aller Regel fordern Restaurants, Hotels, Kneipen usw. auf Wunsch des Gastes ein Radio-Taxi an. Außerdem sollte man in der Öffentlichkeit keine großen Bargeldsummen bei sich führen, noch Ausweispapiere und Geld offen in der Hosentasche tragen.

Aus gegebenem Anlass wird empfohlen, von La Paz aus zum Titikakasee nur in Gruppen und nur mit bekannten Busunternehmen zu reisen.

Es wird auch immer wieder davon berichtet, dass Besuchern von Bars und Diskotheken K.O.-Tropfen (einheimisch: Burundanga) verabreicht werden, die eine zeitlich begrenzte Ohnmacht und einen Gedächtnisverlust hervorrufen. Diese Zeit wird genutzt, um die betreffende Person auszurauben.

Die Drogenkriminalität in Bolivien ist verbreitet, mit steigender Tendenz. Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Handel und der Ausfuhr von Drogen und Drogenprodukten aller Art wird dringend abgeraten.

Allgemeine Reiseinformationen

Flugverkehr

Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erheblichen Verspätungen beeinträchtigt.

Geld / Kreditkarten

Neben der bolivianischen Währung Boliviano wird auch der USD in weitem Umfang akzeptiert. Mit einer deutschen EC-Karte kann man bei vielen Bankautomaten Bargeld abheben, sofern die EC-Karte das “Maestro“-Symbol trägt. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Da der Wechselkurs für den Euro wesentlich ungünstiger ist als der des Dollars, empfiehlt es sich, Bargeld in Dollar mitzunehmen (vorzugsweise kleine Stückelungen).

Telefon

Die Telefonvorwahl aus Deutschland für Bolivien und La Paz lautet 00591 – (2) + Anschlussnummer (7-stellig).

Es besteht die Möglichkeit, aus Bolivien mit einer kostenlosen Telefon-Nr. ein Gespräch nach Deutschland zu führen. Die Telefongebühren zahlt der Teilnehmer in Deutschland. Die bolivianische Telefonnummer lautet: 800 – 10 – 0049 + Vorwahl mit 0 + Anschlussnummer in Deutschland.

Touristische Auskünfte

Viceministerio de Turismo, Avenida Mariscal Santa Cruz, Palacio de Comunicaciones,16. Stock (Eingang durch den 17. Stock), Casilla 1868, La Paz,
Tel.: 236 74 41, 236 74 64, 236 74 63
Fax: 237 46 30
E-Mail: t-mercadeo@mcei.gov.bo

Information für Bergsteiger

Club Andino BolivianoCalle México N° 1638Tel./Fax: 231 28 75Casilla 1346, La Paz

Rufnummer der Polizei in Notfällen

Tel.: 237 12 30 (La Paz)

Touristenpolizei (Policía Turistica)

Plaza del Estadio, Miraflores (unmittelbar am Stadion Hernan Siles)
Tel. Nr. 222 5016

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente / Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Zur Einreise als Tourist nach Bolivien ist ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass notwendig. Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30 Tagen in den Pass eingetragen wird. In solchen Fällen sollte dieses sofort reklamiert werden.

Die bolivianische Einwanderungs- und Ausländerbehörde (Servicio Nacional de Migración) befolgt seit einigen Monaten die eigenen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen streng und buchstabengetreu. Bolivien gestattet allen Touristen aus der EU allerdings nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Jahr mit nur einer Einreise. Die frühere großzügige Praxis, kurz vor Ablauf der Dreimonatsfrist in das benachbarte Ausland auszureisen und kurz darauf wieder nach Bolivien einzureisen, um eine neue Frist von 90 Tagen zu erhalten, wird nicht mehr geduldet.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Geschäftsreise, Praktikum, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum („visa de objeto determinado“) beantragt werden. Geschäftsleute können ein langfristiges Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreise und einer Gesamtaufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen pro Jahr erhalten.

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja

Vorläufiger Reisepass

ja, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Wichtiger Hinweis:

Deutsche Staatsangehörige benötigen nach wie vor kein Visum für einen touristischen Aufenthalt. Bolivien gestattet allen Touristen aus der EU allerdings nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Jahr mit nur einer Einreise.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein

Reisepass

ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nein

Impfungen

Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und vorhaben in gelbfiebergefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können; siehe auch Medizinische Hinweise. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.

Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine Flughafengebühr von z. Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren.

Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in Höhe von z. Zt. 169 Bs befreit.

Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden.

Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Es wird davon abgeraten, Mate de Coca (Coca-Tee) mit nach Deutschland zu nehmen. Obwohl Erwerb, Besitz, Konsum und Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind, sieht der deutsche Zoll bei der versuchten Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz.

Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) zwischen 50.000,- und 500.000,- US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu können auf folgender Webseite nachgelesen werden: www.bcb.gov.bo

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Es wird eindringlich vor Erwerb, Besitz, Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art gewarnt. Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die hiesige Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird. Rauschgiftdelikte werden in Bolivien streng geahndet, die Mindeststrafe beträgt in der Regel 8 Jahre Haft. Auch die Mitnahme von Päckchen etc. von Dritten mit unbekanntem Inhalt kann drastische Folgen haben und sollte unbedingt unterlassen werden.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und die vorhaben, in gelbfiebergefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise aus allen Ländern ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können; siehe auch Einreisebestimmungen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

Gelbfieber kommt im Tiefland östlich der Anden vor. Im Hochland besteht kein Ansteckungsrisiko.

Dengue

Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Es wird empfohlen, bei Reisen in gefährdete Gebiete (Tiefland) besondere Vorsicht walten zu lassen (Mückenschutzmittel, langärmelige Kleidung etc.).

Malaria

Jährlich werden ca. 100.000 Malariafälle gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die in Bolivien eher seltene aber gefährliche Malaria tropica , bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ein hohes Risiko besteht im Norden an der Grenze zu Brasilien, in den Departements Pando und Beni, insbesondere im Gebiet von Guayaramerin, Riberalta und Puerto Rico sowie in den tieferen Lagen von Tarija, Cochabamba und La Paz. Ein mittleres Risiko besteht in den übrigen ländlichen Gebieten unterhalb von 2500m. Ein geringes oder kein Risiko besteht in den Städten sowie im Oruro-Departement, den Provinzen Ingavi, Los Andes, Omasuyos und Pacajes (La Paz Departement) und im Potosi Departement.

Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Höhenkrankheit

Aufgrund der Höhenlage (La Paz Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). Die Höhenluft auf dem Altiplano ist sauerstoffarm und von geringem atmosphärischem Druck.

Aus der Höhe resultieren auch extreme Intensität der Sonneneinstrahlung – besonders der ultravioletten Strahlung – und außergewöhnliche hohe Wärmeabstrahlung während der Nacht. Untrainierten Bergsteigern wird empfohlen, vor Reiseantritt sachkundigen Rat einzuholen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.

Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Bolivien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe: http://www.dtg.org/).

Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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