Bangladesch: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 08.10.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisende sollten sich vor Reiseantritt und nach Möglichkeit auch stets bei örtlichen Bekannten und Kollegen sowie durch die Medien über die tagesaktuelle Sicherheitslage informieren. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
Reisen über Land
In den Chittagong Hill Tracts (CHT) kann es nach wie vor zu bewaffneten Unruhen und zu kriminellen Übergriffen kommen. Aus diesen Gründen wird von Besuchen der drei Distrikte Rangamati, Khagrachari und Bandarban abgeraten. Reisen in das Gebiet der CHT müssen durch Schreiben an den Deputy Commissioner und den Superintendent of Police des jeweiligen Distrikts vorher angezeigt werden. (Angabe der genauen Reisepassdaten und des Reisezwecks/Reiseroute). Eine ausreichende Zahl von Kopien beider Schreiben sowie der Original-Reisepass sollten wegen der Identitätskontrollen bei Einreise in das Gebiet der CHT mitgeführt werden.
Von Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. Auch am Tage ist der Verkehr auf den Landstraßen wegen des meist schlechten Zustandes von Straßen und Fahrzeugen und wegen oft riskanten Fahrverhaltens von Überland- und Minibussen sowie Lastkraftwagen gefährlich. Wegen des Mangels an Ärzten und Rettungsfahrzeugen kann bei Unfällen nicht mit schneller Hilfe gerechnet werden. Die Ausstattung der örtlichen Krankenhäuser ist ungenügend.
Vor allem in der sturmgefährdeten Jahreszeit (Oktober/November sowie April/Mai) sollte die Benutzung der Schiffs- und Fährverbindungen insbesondere im südlichen und mittleren Landesteil wegen des hohen Unfallrisikos aufgrund Überbelegungen, technischer Mängel der Schiffe und wegen plötzlich auftretender Unwetter vermieden werden.
Kriminalität
Bei der Benutzung von Eisenbahnen, Überlandbussen und Fähren wird allgemein besondere Wachsamkeit vor Diebstählen und Überfällen empfohlen. Gleiches gilt für die Nutzung von Fahrrad- und Motorrikschas („Baby-Taxis/CNGs“), insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Die Kriminalität hat seit Jahresbeginn auch in den von Ausländern bevorzugten Wohngebieten in Dhaka (Gulshan, Baridhara und Banani) zugenommen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Raubüberfälle auf Ausländer, vor allem Frauen, bekannt, die spät nachts zu Fuß oder mit Rikscha von Ausländern frequentierte Lokalitäten verließen (Clubs, Restaurants).
Das Auswärtige Amt rät davon ab, sich – nach Einbruch der Dunkelheit – zu Fuß auf der Straße aufzuhalten oder eine Rikscha/CNG – auch in den Wohngebieten der Ausländer – zu benutzen. Fälle von Vergiftungen von Lebensmitteln (auch Wasserflaschen) an Straßenständen mit anschließenderBeraubung des betäubten Opfers sind bekannt geworden.
Naturkatastrophen
Bangladesch ist erdbebengefährdet. Von Mitte Juni bis Mitte Oktober muss klimabedingt mit Überschwemmungen gerechnet werden, im südlichen Landesdrittel von Oktober bis November und Mitte April bis Mitte Mai grundsätzlich auch mit Wirbelstürmen.
Allgemeine Reiseinformationen
Offizielle und Umgangssprache ist Bengalisch (Bangla), doch ist in den größeren Städten auch Englisch verbreitet. Bisweilen haben aber auch Taxifahrer in den großen Städten des Landes keine Englischkenntnisse.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Bangladesch hat eine tolerante islamische Tradition. Kleidung und Verhalten sollte jedoch den Landessitten angepasst sein.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja, Pass muss noch 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Vorläufiger Reisepass |
Ja, Pass muss noch 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Keine |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja, Pass muss noch 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Reisepass |
Ja, Pass muss noch 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, Pass muss noch 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Keine |
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch (Luft- und Landweg) ein Visum (Kategorien: Touristen, Geschäftsreisende, Langzeitaufenthalt, Arbeitsaufenthalt). Es wird in jedem Fall geraten, sich rechtzeitig mit der zuständigen bangladeschischen Botschaft zwecks Einzelheiten der Visumserteilung in Verbindung zu setzen.
Für deutsche Staatsangehörige besteht zurzeit die Möglichkeit, ein Visum (“landing permit“) für einen Kurzaufenthalt bei Ankunft im internationalen Flughafen von Dhaka zu bekommen (15 Tage Aufenthaltsdauer, im Ausnahmefall mit der Option der Verlängerung auf 30 Tage). Bei Privatreisenden muss die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen vorliegen, bei Geschäftsreisenden eine Einladung durch den Geschäftspartner. Einzelheiten hierzu sollten durch die jeweiligen in Bangladesh ansässigen Geschäftspartner bzw. über die bangladeschische Botschaft erfragt werden.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka (im Stadtteil Agargaon, Toltola Sher-E-Bangla Nagor) erforderlich ist.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Waffen und Munition jedweder Art (Messer, Handfeuerwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Importgenehmigung des bangladeschischen Innenministeriums erlaubt.
Die Einfuhr von Alkohol ist nicht gestattet (auch nicht für den privaten Bedarf). Als Ausnahme hiervon gilt für Nichtmuslime: zwei Flaschen alkoholischer Getränke (Whisky, Wein etc.). Zwei Stangen Zigaretten können zollfrei eingeführt werden.
Einfuhr und Besitz von Drogen ist strengstens verboten. Reisende, die besondere Medikamente zum privaten Gebrauch einführen müssen, sollten zur Vermeidung von übermäßigen Zollüberprüfungen eine formlose, durch einen Arzt in Englisch ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung bei sich führen.
Die Einfuhr und der Besitz von Pornographie jeder Art (Bilder, Zeitschriften, Videokassetten, CDs usw.) sind strengstens untersagt.
Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Schweinefleisch) im Rahmen des privaten Bedarfs ist zulässig.
Die Einfuhr von Gold, Silber- und sonstigen Edelsteinen/Schmuck ist anzeige- und zollpflichtig (ca. 52 Euro pro 100 Gramm Gold, ca. 1,10 Euro pro 100 Gramm Silber), maximal dürfen jeweils 10kg eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden strafrechtlich, einschließlich vergleichsweise hoher Haftstrafen, geahndet.Derzeit können Fremdwährungen ohne Deklarierung bis zu einer Höhe von USD 5.000 bzw. entsprechendem Gegenwert eingeführt werden.
Seit 15.03.2004 wurden Einfuhrverbote für bestimmte Kraftfahrzeuge (Kfz) erlassen. Danach dürfen mehr als vier Jahre alte Kfz (Zulassungsdatum) nicht nach Bangladesch eingeführt werden. Kfz jüngeren Datums dürfen nur noch aus dem ursprünglichen Herstellungsland eingeführt werden, d.h. unabhängig vom Ort der ersten Zulassung oder Staatsangehörigkeit des Halters.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Mindeststrafe für Drogenbesitz beträgt 2 Jahre Gefängnis, ab 25 Gramm Heroin/Kokain oder 2 Kilogramm Marihuana-Besitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Besonders hinzuweisen ist auf das noch geltende Sonderermächtigungsgesetz von 1974, wonach für Schmuggel jeder Art auch die Todesstrafe verhängt werden kann.
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind strafbar.
Vom Fotografieren militärischer Anlagen, Flughäfen, Gebäuden öffentlicher Institutionen, Ministerien und Behörden sowie von Angehörigen der Sicherheitskräfte und der Polizei wird zur Vermeidung von Inhaftierung und strafrechtlichen Folgen dringend abgeraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen erörtert werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird verlangt bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet sowie bei Ankunft aus Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
HIV / Aids
HIV/Aids ist weltweit und auch in diesem Lande ein Problem, auch wenn verlässliche Angaben über die Verbreitung der Krankheit für Bangladesch nicht vorliegen. Es bestehen Infektionsrisiken: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Nach Angaben der WHO sind rund drei Viertel aller zu medizinischen Zwecken benutzen Spritzen in Bangladesch nicht hinreichend desinfiziert.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Trinken kann die Gefahr von Durchfallerkrankungen und anderen Darminfektionen erheblich gesenkt werden.
Sowohl während der Monsunzeit (wegen der auftretenden Überschwemmungen) als auch in der Trockenzeit ist die Trinkwasserversorgung gefährdet. Es muss daher besonders auf einwandfrei aufbereitetes Trinkwasser und zubereitete Getränke geachtet werden. Zu bevorzugen sind heißer Tee und Kaffee und Flaschengetränke. Leitungswasser oder Wasser aus anderen Quellen, darf erst nach Abkochen (einfaches Aufsprudeln reicht, bei Trübung vorherige Filterung) getrunken werden. Alternativ, aber weniger sicher, kommt die Verwendung von wasserentkeimenden Tabletten auf der Basis von Halogenen (Chlor oder Jod) oder Silber in Betracht. Diese Methode ist jedoch bei Trübung des Wassers und bestimmten Darmparasiten weniger sicher. Außerdem muss, abhängig vom Präparat, eine bestimmte Einwirkzeit beachtet werden. Bei Verwendung jodhaltiger Wasserentkeimungstabletten sollte eine Schilddrüsenerkrankung und eine Jodallergie ausgeschlossen sein.
Durch konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen, mückenübertragenen Tropen- und Infektionserkrankungen weitgehend vermieden werden. Dazu zählen insbesondere das Denguefieber und die Malaria. Ausbrüche von Denguefieber kommen in Bangladesch je nach Niederschlagslage vor, gerade auch in den größeren Städten. Mechanischer und chemischer Schutz vor den übertragenden tag- und nachtaktiven Mücken ist dringend angeraten. Risikogebiete für Malaria sind gewöhnlich der Nordosten (Region Sylhet) und Osten (Chittagong Hill Tracts, Region Cox´s Basar) des Landes.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt jedoch je nach individueller Reiseabsicht festgelegt werden. Alle einschlägigen Medikamente sind verschreibungspflichtig.
Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
Auch in Bangladesch ist die Aviäre Influenza („Vogelgrippe“) aufgetreten.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Bangladesch ist mit Europa nicht zu vergleichen und generell technisch, apparativ und hygienisch unzureichend. Dies gilt selbst für die renommiertesten Krankenhäuser der Hauptstadt. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Nächstgelegene medizinische Versorgungseinrichtungen mit modernem Standard befinden sich in Bangkok oder Singapur. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Die Bedrohung der Bevölkerung v.a. in den nördlicheren Landesteilen mit arsenbelastetem Grund- bzw. Trinkwasser stellt für Reisende gewöhnlich keine Gefahr dar. Reisende sollten beim Kauf von abgefülltem Wasser jedoch auf eine intakte Plastikversiegelung der Flaschen achten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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